Hallo Liebe Kollegen,
Bei uns in nds wurden die Erfahrungsstufen eingeführt.
Ich habe am 01.01.2015 als Anwärter im nds Justizvollzug angefangen und wurde am 1.1.2017 in das Probeverhältnis einberufen.
Zu dem Zeitpunkt als Ich anfing gab es noch die Altersstufen, am 20.12.2016 (nachdem ich meine mündliche [und zugleich letzte] Laufbahnprüfung bereits am 14.12.2016 bestanden habe) ein neues Gesetz verabschiedet welches besagt, dass die Altersstufen wegfallen und durch Erfahrungsstufen ersetzt werden, worin ich eingestuft wurde. Da die Erfahrungsstufen mich deutlich verschlechtern, es geht um 5 Stufen, zugleich Ich unter anderen Bedingungen angefangen habe und bereits Besoldungsempfänger war (auch wenn es nur Anwärterbezüge waren), hoffe Ich auf eure Hilfe.
Hier der Ausschnitt:
Im Zeitraum vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2016 eingestellte oder aus anderen Bundesländern oder vom Bund versetzte Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger
Für die im Zeitraum vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2016 eingestellten[/b] oder aus anderen Bundesländern oder vom Bund versetzten Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger wird eine Vergleichsberechnung vorgenommen. Es ist ein Vergleich zwischen der Einstufung nach bisherigem Recht und nach dem neuem Recht mit Erfahrungsstufen anzustellen. Als Folge dieser so genannten Günstigkeitsprüfung ist für die jeweils betroffene Person die vorteilhaftere Stufe zugrunde zu legen.
Das Ergebnis der Günstigkeitsprüfung wird Ihnen schriftlich vom NLBV mitgeteilt. Aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Personalfälle wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie brauchen Ihre diesbezüglichen Ansprüche nicht extra geltend zu machen. Die Vergleichsberechnung und ggf. Nachzahlung wird von Amts wegen vorgenommen. Bitte sehen Sie bis dahin von eventuellen Nachfragen ab.
Die Einführung von Erfahrungsstufen führt für die am 31.12.2016 vorhandenen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in keinem Fall zu einer Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Recht der Stufeneinteilung
Ab 01.01.2017 eingestellte Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger
Für die ab 01.01.2017 eingestellten Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger wird eine Erfahrungsstufe unter Berücksichtigung von anzuerkennenden Erfahrungszeiten, diesen gleichgestellten Zeiten oder förderlichen Zeiten festgesetzt. Die berücksichtigten Erfahrungszeiten und die maßgebliche Stufe werden Ihnen vom NLBV schriftlich mitgeteilt.
Meine Frage an Euch: Wie sieht das bei euch aus?
Ich habe gehört, dass der Wegfall der Altersstufe eine Ermessenssache der jeweiligen Behörde/Anstalt ist. Wie geht Ihr als Betroffene mit der Problematik um? Meint Ihr es würde sich lohnen rechtliche Schritte einzuleiten? Evtl. eine Sammelklage?
Des Weiteren: Wie war dies in anderen Bundesländern?
Wurden die Anwärter, mit Altersstufen angefangen haben und dann im Laufe der Ausbildung auf Erfahrungsstufen umgestellt wurden, nach der Ausbildung dann in Altersstufen oder Erfahrungsstufen eingestuft/besoldet?
Diesen Ausschnitt habe ich beim DBB NRW gelesen:
Während früher die Stufenskala des Besoldungssystems auf dem Lebensalter beruhte, ist sie zum 01.06.2013 auf Erfahrungsstufen umgestellt worden. Alle Beamtinnen und Beamten die nach diesem Zeitpunkt eingestellt wurden, wurden also entsprechend dem neuen System eingestuft.[/i]
Sind hier auch die Anwärter gemeint? Bzw. wenn ein Kollege am 1.6.13 ins Probeverhältnis berufen wurde? Er war schließlich schon 2 Jahre lang Widerrufsbeamter. Ich weiß, dass bei der Probeurkunde ein neues Beamtenverhältnis begründet wird, dennoch bin ich der Meinung, dass man unter anderen Bedingungen die Ausbildung begonnen hat.
Danke für eure Hilfe
LG
Erfahrungsstufen / Altersstufen Niedersachsen
Moderator: Team Justizvollzug
Re: Erfahrungsstufen / Altersstufen Niedersachsen
Zu der NRW-Frage: Da gibt es einen meterlangen Thread hier im Forum zu, da kannst du mal nachlesen...
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