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Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Apr 2017, 07:06
von Puritaner
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte mal fragen wie in euren Anstalten schwangere Kolleginnen eingesetzt werden sobald sie ihre Schwangerschaft bekannt gegeben haben?!
Werden sie dann in die Verwaltung umgesetzt oder an die Pforte oder in die Zentrale? Oder bleiben sie in Folge eines Beschäftigungsverbotes zuhause?

MfG Puritaner :)

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 21:22
von matzeman
Kommt drauf an...
Einige arbeiten dort wo sie keinen Gefangenenkontakt haben (Pforte, andere Bereiche).
Manche bekommen sofort ein Beschäftigungsverbot vom Arzt auferlegt.
Finde ich auch besser da eine schwangere durchaus mal ausfallen (Übelkeit, sonstige Beschwerden) kann.
Wir hatten aber auch schon ne Kollegin die bis zum 7 Monat, voll, gearbeitet hat. Da wusste niemand das sie schwanger war.
Gab nen bösen Zeigefinger von der Verwaltungsleitung als es dann bekannt wurde-
:-)

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: So 15. Apr 2018, 13:23
von tschulea
Bei uns ist aktuell eine Kollegin schwanger, die nun ausschließlich an der Torwache eingesetzt wird. Finde ich auch gut so :-)

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 19:29
von ichhalt
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Arbeitsbereich der Torwache nicht für eine Schwangere geeignet ist. Fakt ist, nur wenige Anstalten bekommen es hin, einen Arbeitsplatz für Schwangere zu gestalten. Meist wird bei der Beurteilung der möglichen Arbeitseinsätze festgestellt, dass es zu "gefährlich" ist. Damit erhält die Dame ein Beschäftigungsverbot und bekommt bis zum Eintritt in den Mutterschutz volle Bezüge.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 21:39
von Syzygy
Bei uns ist zwar Maßregelvollzug anstatt Justizvollzug aber viele Aufgaben sind ja vergleichbar. Schwangere Kolleginnen sind ab Bekanntwerden sofort voll bezahlt beurlaubt und werden sogar mit "Eskorte" vom Gelände begleitet damit sichergestellt ist, dass sie nicht mal durch irgend einen dummen Zufall noch in Kontakt zu den untergebrachten Personen kommen. Wurde uns mit "Versicherungstechnische Gründe" erklärt.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Sep 2018, 06:42
von matzeman
ichhalt hat geschrieben:
Mi 19. Sep 2018, 19:29
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Arbeitsbereich der Torwache nicht für eine Schwangere geeignet ist.
Woraus schliesst du das?

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Sep 2018, 08:38
von ichhalt
Stehende Tätigkeiten ohne Möglichkeit ohne Einschränkung die Toilette zu nutzen. Dann Gefahr bei Entweichungen.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Sep 2018, 08:39
von ichhalt
Uneingeschränkt *

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Sep 2018, 09:05
von matzeman
ichhalt hat geschrieben:
Do 20. Sep 2018, 08:38
Stehende Tätigkeiten ohne Möglichkeit ohne Einschränkung die Toilette zu nutzen. Dann Gefahr bei Entweichungen.
Keine Ahnung wie eure TW aussieht bzw. welche Dienstposten es dort gibt. Bei uns sind das reine Bildschirmarbeitsplätze mit der Möglichkeit eine Toilette aufzusuchen. Sollte ein Gefangener entweichen bleibt es trotzdem ein Bildschirmarbeitsplatz.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Do 20. Sep 2018, 10:49
von 1957
Arbeitsplätze, an welchen Schwangere eingesetzt werden sollen, müssen durch eine ARBEITSPLATZBEGEHUNG unter Beteiligung von Arbeitsschutz, Gleichstellung, Personalrat, Chef etc geprüft und genehmigt werden.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 09:18
von Nightshift
Moin,
in meiner Anstalt bittet der Pfortendienst/Sicherheitszentrale für vier Schwangere die Möglichkeit ihren Dienst dort zu verrichten:

- Keinen Kontakt zu Inhaftierten
- Toilette in unmittelbarer Nähe
- sitzende bzw. einstellbare Tätigkeit

Für den Rest der Anstalten im Lande könnte es aber durchaus sein, dass die Vorraussetzungen dort so nicht erfüllt sind und die Kolleginnen durch den Arzt ein Beschäftigungsverbot/Arbeitsunfäfigkeit erhalten.
Kommt also auf die Anstalt und deren Größe an.

Im übrigen gilt zum Bsp. für eine Zahnarzthelferin auch sofort ein Beschäftigungsverbot, wenn es ihr Arbeitgeber nicht hin bekommt, dass sie ausschließlich nur Bürotätigkeiten während ihrer Arbeitszeit durchführt! Für kleine Praxen ist das kaum zu schaffen!

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 14:48
von ichhalt
Bei uns reinigen u.a. auch Gef. den Pfortenbereich. Zusätzlich liegen dort auch Mittel nfd. Und Schichtdienst. Damit ungeeignet. Aber sicher, das ist abhängig von der Anstalt.

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 23:03
von Syzygy
ichhalt hat geschrieben:
Fr 21. Sep 2018, 14:48
Bei uns reinigen u.a. auch Gef. den Pfortenbereich.
Echt? Hammer. Bei uns ist Pforte Hochsicherheitsbereich, da kommen nicht Mal andere Mitarbeiter rein. Macht imho auch Sinn, viel zu viele Möglichkeiten da Unsinn anzustellen. hätte nicht gedacht, dass die Sicherheitsregularien da von Anstalt zu Anstalt so unterscheiden...

Re: Verwendung i.d. Schwangerschaft im JVD

Verfasst: Sa 22. Sep 2018, 13:06
von ichhalt
bearbeite deinen Beitrag mal auf nfd. auch wenn du recht hast. Öffentliches Forum!