Moin zusammen!
Vielleicht hat ja jemand von euch schon ein Mal einen solchen Fall miterlebt:
Wenn alles gut geht, steht bei mir ein Dienstherrnwechsel an. Da ich aber noch Anwärter bin, muss ich ja die Anwärter Bezüge zurückzahlen- richtig?
Ich hab zwar im Hessischen Beamtengesetz etwas gefunden, aber das bezieht sich nur auf Studiengebühren in einem gehobenen Dienstvorbereitungsstudium die erstattet werden bei einem Dienstherrnwehchsel.
Hat da jemand Erfahrungen zu?
Danke im Voraus!
Anwärter Bezüge bei Diensthernnwechsel
Moderator: Team Justizvollzug
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