Justiz - Amtsanwälte

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PolizistgD110
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Justiz - Amtsanwälte

Beitragvon PolizistgD110 » Mo 12. Apr 2021, 22:33

Auch wenn es hier die Rubrik Justizvollzug ist - eine geeignetere habe ich leider für mein Thema nicht gefunden.
Ich, Polizeibeamter Polizei NRW, Besoldungsgruppe A10, mit II. Fachprüfung (B.A.), interessiere mich sehr für die Tätigkeit des Amtsanwaltes.
Bei der Tätigkeit von Amtsanwälten handelt es sich um eine Sonderlaufbahn, welche durch den gehobenben Justizdienst mit einer 15-monatigen Zusatzausbildung erlangt werden kann. Einstiegsamt wäre dann A12 - A13 wäre später auch möglich.
Nach meinen Recherchen ist dies jedoch lediglich Rechtspflegern vorbehalten (Quelle Justiz NRW) - es steht jedoch "grundsätzlich ", also müsste es ja Ausnahmen geben.

Amtsanwälte lernen in der Zusatzausbildung folgende Fächer:

Aufgaben des Strafrechts und seine Stellung im Rechtssystem,
Materielles Strafrecht,
Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
Strafprozessrecht,
Nebengesetze sowie
freies Vortragen und Verfassen schriftlicher Arbeiten.


Dies sind ja nahezu Schwerpunkte des Studiums im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Das Studium der Rechtspfleger ist ja sehr mit dem Zivilrecht betraut und eher weniger mit dem öffentlichen Recht. Zumal steckt ein PVB in seiner Tätigkeit auch viel mehr in den Aufgaben der StA drin, als ein Rechtspfleger, der ja primär mit anderen Sachverhalten zu tun hat als mit der Verfolgung von Straftaten.
Also dürfte es an der Qualifikation sicherlich nicht scheitern. Es ist halt ein anderer Dienstherr.

Daher meine Frage: Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, dass es auch studierten Polizeibeamten des gD möglich ist, Amtsanwalt zu werden? Oder müsste dies mit einem Laufbahnwechsel gemacht werden (Polizei zu Justiz)?

Wäre über Erfahrungen und Meinungen wirklich sehr dankbar.

1957
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Re: Justiz - Amtsanwälte

Beitragvon 1957 » Di 13. Apr 2021, 07:56

Da wirst du dich wohl mit der Justiz in Verbindung setzen müssen. In jedem Fall musst du zur Justiz
wechseln.
Ich glaube, du wirst auch die Ausbildung (Bachelor of Law) machen müssen, weil du eben Verwaltungswirt ( Bachelor of Arts) bist und kein Rechtspfleger (Diplom) . Mal simpel gesagt.


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