Werden bei einem Autofahrer während einer Polizeikontrolle drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt und ergibt die anschließende Blutuntersuchung, dass der Verkehrsteilnehmer Amphetamine zu sich genommen haben muss, so kann ihm der Führerschein sofort eingezogen werden.
Die Richter am Verwaltungsgericht Trier stellten klar, dass bereits die einmalige Einnahme von Amphetaminen, Kokain oder Heroin "die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, auch wenn dies nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges geschieht."
(Verwaltungsgericht Trier Az: 2 L 142/06)
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