Unterboden.- bzw. Unterflurbeleuchtung

Unterforum für häufig gestellte Fragen.

Moderatoren: Moderator, Team Zoll, Team Justizvollzug, Stellv. Administrator

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Unterboden.- bzw. Unterflurbeleuchtung

Beitragvon MICHI » Mi 22. Dez 2004, 19:22

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Zurück zu „FAQ- Die meistgestellten Fragen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende