Sylvesterfeuerwerk

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MICHI
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Sylvesterfeuerwerk

Beitragvon MICHI » Fr 24. Dez 2004, 16:01

Es gelten folgende Besonderheiten:


Klasse I (schwarze Aufschrift):

keine Beschränkungen

Klasse II (grüne Aufschrift):

darf nicht Minderjährigen überlassen werden
der Verkauf ist beschränkt auf die Zeit vom 29.12. bis 31.12. (fällt der 28.12. auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, darf auch am 28.12. verkauft werden)

Übrige Klassen:

dürfen nur Personen überlassen werden, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügen.



Die Feuerwerkskörper der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nur in der Zeit

vom 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Januar, 01:00 Uhr


abgebrannt werden.

Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.


Das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Häuser mit Reet- und Strohdächern) ist nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung zulässig:

Raketen mit Eigenantrieb der Klasse II in einem Abstand von mindestens 200 m
pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in einem Abstand von mindestens 50 m


Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis"):

Auch wenn Sie im Besitz des "Kleinen Waffenscheins" sind, ist das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Silvestertag auf öffentlichem Grund, auch während der Knallzeiten, verboten.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

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