Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

Jaguar 1986

Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V

Beitragvon Jaguar 1986 » Fr 27. Jan 2017, 20:46

Peppermintpete hat geschrieben:

e/ Jaguar, du hast scheinbar den gleichen Fehler begangen, wie 1957 zuvor und nicht sämtliche Beiträge gründlich gelesen :polizei2:
Ehm, doch. :gruebel:
Stoß mich mal bitte drauf, ich weiß grad nicht was genau Du meinst? :lupe: :verweis:

vladdi
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V

Beitragvon vladdi » Fr 27. Jan 2017, 21:03

Schön dargestellt

1957
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V

Beitragvon 1957 » Sa 28. Jan 2017, 15:51

Jaguar, ich schrob:

Tschuldigung. Da habe ich etwas überlesen. Natürlich hast du recht, polizeiotto.

Es kommt immer wieder vor, dass Geschädigte nicht unmittelbar erreicht werden können. Die Gründe sind vielfältig.
Ein Hinweis am Fahzeug kann auch schonmal verschwinden.
In der Regel erfolgt eine Benachrichtigung dann durch die Sachbearbeitung, die den Vorgang aber erstmal auf dem Tisch haben muss. Das kann schon mal 1-2 Tage dauern.



@michael1909,

dazu hatte ich bereits Stellung bezogen:
Eine Verpflichtung kann sich insbesondere daraus ergeben, wenn eine wie auch immer gelagerte Gefahrensituation ( polizeigesetzliche Handlungsverpflichtung) besteht, die ein Handeln des Geschädigten erfordern, z. B. Versicherungsfristen, ausgebrannter Pkw im ö.V. etc, oder aber auch daraus, dass der Geschädigte erst dadurch in die Lage versetzt wird, Rechtsansprüche ( Schadenersatz etc. geltend zu machen).

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Ghostrider1
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V

Beitragvon Ghostrider1 » Do 22. Jun 2017, 05:31

Vielleicht hat M-V ja Bescheid gegeben, und es wurde an deiner Heimatdienststelle irgendwie verpasst.

Ist den die eingetragene Adresse richtig? Wird ja gerne mal vergessen, diese Änderung mitzuteilen.

Ansonsten ist es bei uns so, dass wenn die Tochter vor Ort ist, mit dieser geklärt wird, wer den Halter informiert. Des weiteren geht ein Schreiben raus, damit der Halter etwas in der Hand hat, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen


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