Wie weit darf der Polizist gehen?

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Trooper » Do 28. Jan 2010, 16:57

@ Mercartor

Ein einfaches "Spader, du hast recht und ich hab danebengelegen" wäre vollkommen ausreichend und stünde dir ganz gut zu Gesicht. Dein Einwand mit dem PolG war nämlich etwa so daneben, als ob du bei einer polizeilichen Festnahme plötzlich anfangen würdest, die Jedermannrechte aus dem BGB zu prüfen.
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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Jan 2010, 16:59

Ist doch gut jetzt... :polizei3:

Es schneit.

Wann verrät Ines, warum sie nicht geradeaus fahren kann?

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Controller » Do 28. Jan 2010, 18:46

Vielleicht hat sie gerade die Vorhänge der Fahrerkabine zugezogen :nixweiss: :juggle:

irgendwas in der Art; man müsste, wenn man wollte, mal ihre Freds durchforsten. :lach:
Gründe fänden sich sicherlich. :irre:


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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Mercartor » Do 28. Jan 2010, 19:07

:banned:
Zuletzt geändert von Mercartor am Fr 5. Feb 2010, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon freed » Do 28. Jan 2010, 19:21

also bevor du andere menschen so anmachst, solltest du dir lieber mal die gesetze ordentlich durchlesen.
ziemlich schlau geschissen für einen der keine ahnung hat.
und dass du das polg nur angeführt hast weil es als egl bei irgendeinem sv dienen kann ist ja wohl ne klasse ausrede...
ruder lieber noch schneller zurück

@ spader:
ich stimme dir mit dem 163b zu, aber nur soweit die identität noch nicht feststeht.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Controller » Do 28. Jan 2010, 19:24

Mercartor hat geschrieben:@zoellner:
Mercartor hat geschrieben:
mensch...§ 41 hat so schön das thema "betreten einer wohnung"...deshalb hab ich ihn nur erwähnt. sorry.
Du meinst Trooper !

Wo hat denn Zoelli jetzt hier mitgemischt :?:
(außer Seite 1, vor einigen Tagen)

Mercartor, erster Grundsatz beim Einschreiten:

ÜBERBLICK verschaffen !


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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon freed » Do 28. Jan 2010, 19:25

Mercartor, erster Grundsatz beim Einschreiten:

ÜBERBLICK verschaffen !
das zählt auch für´s posten

Gast

Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Gast » Do 28. Jan 2010, 19:32

In meinen Augen ganz klares Ding von Ermessen.

Da spielt dann die demografische Lage, wie der Kapitän schon sagte (aber Du nascht ja auch Binen statt Honig), was Monopol ausspuckt und die Erfahrung der bearbeitenden Kollegen eine Rolle.
Ich bin ja nun noch in Ausbildung und die aktive Einsatzerfahrung fehlt, aber polizeitaktisch, in meinen Augen, vollkommen okay.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Controller » Do 28. Jan 2010, 19:48

Was ist:
In meinen Augen ganz klares Ding von Ermessen.
:?:


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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon freed » Do 28. Jan 2010, 19:53

Migraenestaebchen hat geschrieben:In meinen Augen ganz klares Ding von Ermessen.

Da spielt dann die demografische Lage, wie der Kapitän schon sagte (aber Du nascht ja auch Binen statt Honig), was Monopol ausspuckt und die Erfahrung der bearbeitenden Kollegen eine Rolle.
Ich bin ja nun noch in Ausbildung und die aktive Einsatzerfahrung fehlt, aber polizeitaktisch, in meinen Augen, vollkommen okay.
Es geht hier aber weniger um die Frage der Taktik, als um die Frage der Ermächtigungsgrundlage und des rechtmäßigen Einschreitens.

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon spADer » Mo 1. Feb 2010, 13:26

freed hat geschrieben:
@ spader:
ich stimme dir mit dem 163b zu, aber nur soweit die identität noch nicht feststeht.
Das ist natürlich ein Tatbestandsmerkmal welches in "meiner Version des SV" vorliegt :zustimm:

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Bomber » Di 2. Feb 2010, 14:45

Ich bin der Meinung 102 StPO kommt garnicht in betracht....
Zuständig für die Anordnung einer Durchsuchung ist grundsätzlich der Richter (§ 105 I StPO), bei Gefahr im Verzug sind auch die StA und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) zur Anordnung befugt. Letztere aber nur, wenn es sich nicht um eine Durchsuchung nach § 103 I 2 StPO (terroristische Straftaten) handelt. An die Annahme einer Gefahr im Verzug sind strenge Anforderungen zu stellen. Aus der Begründung muss erkennbar sein, dass Versuche unternommen wurden, den Richter zu erreichen.

Auch ist 163b StPO mit Vorsicht anzuwenden......
Ein Rechtsverdreher würde fragen, ob man die Identität nicht an der Haustür feststellen konnte. Daraus ergeben sich Fragen:
1. War der Verdächtige agressiv, so dass ein Maßnahme zum Selbstschutz notwendig war?
2. Wurde der Verdächtige an der Haustür nach seinem Ausweis gefragt?
3. Hat er sich geweigert, seine Identität preiszugeben???
4. Konnte die Identität nicht ohne Grundrechtsverletzung geklärt werden???

Ich bin der Meinung, solange der Verdächtige nicht agressiv ist und er freiwillig seinen Personalausweis zeigt, besteht kein Betretungsrecht!!

Sobald aber die Möglichkeit besteht, das sich der Verdächtige der Feststellung entzieht, kann die Polizei sich Zutritt verschaffen. Dieses wäre der Fall, wenn der Verdächtige angibt seinen Ausweis zuholen und dann die Möglichkeit besteht, dass der Verdächtige durch eine Hintertür flüchtet.

Im dem hier angeführten Fall, bin ich der Meinung, war auf Grund der vorliegenden Begebenheiten der Zutritt unberechtigt....

Gruß Bomber

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Controller » Di 2. Feb 2010, 15:35

Letztere aber nur, wenn es sich nicht um eine Durchsuchung nach § 103 I 2 StPO (terroristische Straftaten) handelt
Boah

Bomber lies das mal in Ruhe nochmals nach. ( Auf wen bezieht sich der 103 StPO ? )

Den Rest deines Post lassen wir dann eh weg !


Controller
der dafür wäre, die richtigen, echten Polizisten von Sonstigen (auf freiwilliger Basis) zu unterscheiden :!:
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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Nucleonix » Di 2. Feb 2010, 15:36

Vermutlich liegt ein klassischer Fall affirmativer polizeilicher
"Äh"-Interpretation vor?

Pol, laut:
*Tagesgruß*, Polizei. Dürfen wir mal 'reinkommen?

Ines, leise:
Ähhhhhhhhhhh...

Kleine Pause

Betreten der Wohnung



Gruß,

Nucleonix

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Re: Wie weit darf der Polizist gehen?

Beitragvon Bomber » Di 2. Feb 2010, 15:57

Hast Recht...

Dieser Satz gehört nicht rein== >
Letztere aber nur, wenn es sich nicht um eine Durchsuchung nach § 103 I 2 StPO (terroristische Straftaten) handelt

Habe ich leider mit rein kopiert ;-(

@Controller
Du machst sicher nie Fehler........


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