Hallo nochmal miteinander!
Ich muss euch leider nochmals mit Fragen belästigen. Irgendwie steh ich bei manchen Themen auf dem Schlauch...
Im §23a PolG BW ist die Erhebung von Verkehrsdaten i.S.d. §96 (1) und §113a TKG geregelt.
Ist die Standortbestimmung ebenfalls ein Teil der Verkehrsdaten? Ich kann das aus dem TKG nicht richtig rauslesen. Irgendwie stell ich mich zur Zeit etwas doof an, aber das liegt wohl am Prüfungswahn
Konkret also frag ich mich ob ich bei einer suizidgefährdeten Person die Standortbestimmung nach dem PolG oder nach dem TKG oder nach irgendeiner anderen Ermächtigungsgrundlage mache?
Zusatzproblem: Der §23a PolG BW verweist auf den §113a TKG. Dieser ist aber mittlerweile vom BVerfG als nichtig eingestuft worden.
Im §113a TKG hätte ich das mit der Standortbestimmung noch rauslesen können. Im §96 TKG sehe ich keine Standortbestimmung. Somit dürfte der §23a wohl nicht mehr anwendbar sein, oder?
Macht es für die Rechtsgrundlage einen Unterschied ob ich die Standortbestimmung durch Anpinnen eines eingeschalteten Handys mache oder ob ich es aufgrund der gespeicherten Daten eines kürzlich erfolgten Gesprächs mache? Im Grundrechtseingriff ist mir der Unterschied klar. Die Rechtsgrundlage bleibt diesselbe, oder?!
Ich hoffe ich habe mein Problem treffend dargestellt
Handyortung suizidgefährdet
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Handyortung suizidgefährdet
Mich stimmt es nachdenklich, dass du Polizei im Internet lernen willst.
Ich warne davor.
Warum, habe ich bereits mehrfach in ähnlichen Fragefreds erläutert.
Ich warne davor.
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Re: Handyortung suizidgefährdet
Eigentlich lerne mit meinen Unterlagen. Aber hierzu steht da nichts. Da bleibt mir kurzfristig nichts anderes als das Internet als Hilfsmittel zu nutzen. Ob's hilft weiß ich auch nicht...
Im 96 TKG hätte ich die Standortbestimmung nun doch gefunden. Hab jetzt meine Theorie und hoffe darauf , dass das stimmt. Für weitergehende Literatur fehlt mir leider die Zeit. Prüfung rückt näher und näher...
Im 96 TKG hätte ich die Standortbestimmung nun doch gefunden. Hab jetzt meine Theorie und hoffe darauf , dass das stimmt. Für weitergehende Literatur fehlt mir leider die Zeit. Prüfung rückt näher und näher...
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