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Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontrolle

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 19:16
von monet
Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage. Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sie mir beantworten kann.
Gibt es für die Fahrradkontrolle ohne vorliegende Owi eine Ermächtigung die Fahrradrahmennummer zu erfassen? Und diese dann auch noch abzugleichen? Und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es diesbezüglich wenn eine Owi vorliegt??
Danke... :)

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 19:18
von Sinär
monet hat geschrieben:Hallo,
Gibt es für die Fahrradkontrolle ohne vorliegende Owi eine Ermächtigung die Fahrradrahmennummer zu erfassen?
sicherlich..... bei einer pkw-kontrolle kannst du ja auch ne halterabfrage machen....

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 19:44
von Diag
Hausaufgaben?

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 20:10
von monet
Prüfungsvorbereitungen.

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 20:12
von Diag
Dein Lösungsansatz?

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 20:50
von monet
Naja, ich finde einfach keine Gesetzesgrundlage, die die Maßnahme rechtmäßig machen würde. Egal ob mit oder ohne Owi. :( Ich denke aber, dass es eine geben müßte, zumindest bei Vorliegen einer Owi.

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 21:49
von Peppermintpete
Schau mal in das für dein Bundesland passende PolG, oder wie das in einem Fall auch heißen mag :polizei2:

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Fr 28. Sep 2012, 17:11
von zulu
In deinem PolG mal in Richtung Datenabgleich nachsehen. Mit Owi gilt das aber nicht mehr. ;)

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Sa 29. Sep 2012, 17:25
von Mainzelmann2001
zulu hat geschrieben:In deinem PolG mal in Richtung Datenabgleich nachsehen. Mit Owi gilt das aber nicht mehr. ;)
Ach was..............warum nicht?

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Sa 29. Sep 2012, 19:17
von zulu
Bei vorliegender Owi würde ich die Rahmennummer formell nicht mehr nach meinem PolG abgleichen. Gehen würde es aber natürlich immernoch.

edit:

Ich glaube der Eröffner liest ohnehin nicht mehr mit.

In BaWü kann ich alles mit dem Fahndungsbestand abgleichen, was ich so im Dienst an Daten "mitbekomme".

Liegt eine Owi vor, würde ich das aber nach § 98c StPO machen, da diese ja nach §§ 46, 53 OWiG analog anzuwenden ist.

Der Radler wäre dann zwar auch gleich noch Störer für die weitere Abfrage nach dem PolG, aber nach Dominanzentscheidung bleibe ich in dem Fall lieber bei der Strafverfolgung.

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: Sa 29. Sep 2012, 20:38
von Mainzelmann2001
zulu hat geschrieben:Bei vorliegender Owi würde ich die Rahmennummer formell nicht mehr nach meinem PolG abgleichen. Gehen würde es aber natürlich immernoch.

edit:

Ich glaube der Eröffner liest ohnehin nicht mehr mit.

In BaWü kann ich alles mit dem Fahndungsbestand abgleichen, was ich so im Dienst an Daten "mitbekomme".

Liegt eine Owi vor, würde ich das aber nach § 98c StPO machen, da diese ja nach §§ 46, 53 OWiG analog anzuwenden ist.

Der Radler wäre dann zwar auch gleich noch Störer für die weitere Abfrage nach dem PolG, aber nach Dominanzentscheidung bleibe ich in dem Fall lieber bei der Strafverfolgung.
Und was hat de Owi eines Radlers mit der Feststellung der Rahmennr. zu tun?

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: So 30. Sep 2012, 00:57
von Hans_Dampf
Ich behaupte mal dreist, es bedarf für Datenerhebung und -abgleich gar keiner Rechtsgrundlage.

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: So 30. Sep 2012, 04:00
von Kaeptn_Chaos
Warum habe ich da dann in NRW eine Norm für?

AW: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: So 30. Sep 2012, 08:02
von Diag
Weil ihr in Hessen abgekupfert habt? ;-)

Wie war das nochmal? Kein Handeln ohne Gesetz?

Zulu, ich sehe das wie Mainzel: 98c wenn es um die Ermittlung zur Owi geht. Aber was ist da noch zu ermitteln? Die Geschichte ist dann abgeschlossen. Und dann machste die nächste Baustelle, sprich Kontrolle der Rahmennummer, auf.
Hat mit der Owi gar nüscht zu tun.

Re: Erhebung der Fahrradrahmennummer bei der Fahrradkontroll

Verfasst: So 30. Sep 2012, 11:11
von zulu
Hmm ich verstehe. Ist das nicht Auslegungssache? Evtl. ist das Fahrrad zusätzlich noch als gestohlen gemeldet. Die Abfrage jönnte man ja zum Erforschen der Tat hinzuzählen.

Ich gehe immer davon aus, dass man sich auf eine Richtung festlegen muss, wenn man nicht gerade in einer Kollisionslage steckt.

@ Hans_Dampf

Definitiv falsch, zumindest für BaWü (NRW, Hessen). Siehe dazu z.B. § 39 PolG BW, § 25 PolG NRW und § 25 HSOG.