Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle
wenn derjenige nicht gerade im Erdgeschoss oder der 1. Etage mit Feuerleiter wohnt, dann wirds trotzdem schwer die GiV zu begründen. Inwiefern kann der TV sich denn dem Zugriff entziehen, wenn du vor der Tür wartest und erst mal n Richter anrufst?!
Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle
Scheitert doch zur Nachtzeit, je nach Einzugsgebiet, oftmals an der Erreichbarkeit eines Richters, bzw. StA. Is ja wohl schwierig stundenlang vor der Tür zu warten, nicht auf jeder PI gibts 10 Streifen, oder?
Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle
Tach,
worauf und warum willst du denn „stundenlang“ warten?
Zwei Versuche, Richter oder StA telefonisch zu erreichen.
Die vergeblichen Versuche werden später im Vorgang dokumentiert.
Bei Nichterreichbarkeit bin ich dann sofort wieder bei der GiV
Gruß, der PolBert
worauf und warum willst du denn „stundenlang“ warten?
Zwei Versuche, Richter oder StA telefonisch zu erreichen.
Die vergeblichen Versuche werden später im Vorgang dokumentiert.
Bei Nichterreichbarkeit bin ich dann sofort wieder bei der GiV
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
______________________
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
______________________
Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle
Genau das meine ich ja.
Das grundsätzlich ein Anruf erfolgt erscheint logisch.
Das grundsätzlich ein Anruf erfolgt erscheint logisch.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste