Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l AAK
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
du bist gemein- ich hab nur daran gedacht.
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Ich war heute schlicht nur mal wieder Funkwagen einfach. Das schärft den Blick.
(Und rockt so unsagbar!)
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Ick nehm da mal den: § 10 I BbgPolG
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- Ghostrider1
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Und wie war dein Spritverbrauch, so ein Tag als Auto?Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich war heute schlicht nur mal wieder Funkwagen einfach. Das schärft den Blick.
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Ach, für Fahrten zur VKÜ hätte ich auch gerne mal wieder Zeit, aber beim momentanen Personalbestand
Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
sehe ich auch so. Das Hauptproblem sehe ich hier nur bei der Durchsetzung (ggf. mit Zwang). Ich persönlich ordne auch nur an, was ich notfalls bereit bin mit Zwang durchzusetzen. Hier würde ich eher eine Empfehlung aussprechen (es sei denn der Wert steigt vom 1. zum 2. Mal Pusten in Richtung 0,5‰, da würde ich das dann voll durchziehen).DerLima hat geschrieben:Das sehe ich anders. Meine Zielrichtung dieser Fragestellung ist die Gefahrenabwehr und nicht das OWI-Verfahren.Steigt der Wert, leicht an ist mit Gefahrenabwehr nicht viel zu tun! Klar steht drin, wenn er die 0.25 mg/l zum Ende der Fahrt erreicht begeht er eine OWi. Das Ende der Fahrt muß aber bekannt sein bzw. erfragt werden.
Diese Frage ist aber gezielt dem OWI-Verfahren gewidmet und somit MUSS vorher belehrt werden. Ob der Bürger die Frage dann noch beantwortet...
Insofern MUSS nicht belehrt werden.
Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Hi,
abgesehen davon, dass für mich persönlich seit langer Zeit 0,0 gilt, kann ich mir vorstellen, dass manch einer angefressen ist, wenn ihm nach z.B. einem Bier und einer Cola die Weiterfahrt untersagt wird. Selbst wenn die Anflutungsphase noch nicht abgeschlossen ist, könnte er sein Ziel noch unter 0,5 erreichen, wenn es nicht mehr als etwa 2 km entfernt ist, ohne auch nur die 0,3-Grenze zu knacken. Hält ihn die Polizei so lange auf, dass der Wert schon bis über 0,3 angeflutet ist, wird er sich wohl zähneknirschend auf Schusters Rappen begeben.
Hier hilft Augenmaß, denke ich. Vielleicht steigt die Einsicht des das Fahrzeug führenden Menschen, wenn man letzterem anbietet/avisiert, ihn auf seinem Weg zum Ziel hinten dran zu begleiten.
Vermutlich dürft Ihr einem/er Fahrer/in nicht anbieten ihn/sie zupp nach Haus zu fahren, wenn das nur 1-2 km entfernt ist.
Das würde sowohl den Appell unterstützen, das Fahrzeug stehen zu lassen als auch der Gefahrenabwehr nützen.
Abendgrüße
E.
abgesehen davon, dass für mich persönlich seit langer Zeit 0,0 gilt, kann ich mir vorstellen, dass manch einer angefressen ist, wenn ihm nach z.B. einem Bier und einer Cola die Weiterfahrt untersagt wird. Selbst wenn die Anflutungsphase noch nicht abgeschlossen ist, könnte er sein Ziel noch unter 0,5 erreichen, wenn es nicht mehr als etwa 2 km entfernt ist, ohne auch nur die 0,3-Grenze zu knacken. Hält ihn die Polizei so lange auf, dass der Wert schon bis über 0,3 angeflutet ist, wird er sich wohl zähneknirschend auf Schusters Rappen begeben.
Hier hilft Augenmaß, denke ich. Vielleicht steigt die Einsicht des das Fahrzeug führenden Menschen, wenn man letzterem anbietet/avisiert, ihn auf seinem Weg zum Ziel hinten dran zu begleiten.
Vermutlich dürft Ihr einem/er Fahrer/in nicht anbieten ihn/sie zupp nach Haus zu fahren, wenn das nur 1-2 km entfernt ist.
Das würde sowohl den Appell unterstützen, das Fahrzeug stehen zu lassen als auch der Gefahrenabwehr nützen.
Abendgrüße
E.
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Controller, wie beurteilst du denn diesen Fred?
(Keine Spitze, ernst gemeinte Frage)
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
schön,
sah noch keinen Grund
unbedingt ne un.... pässliche/nicht genehme Frage zu stellen
sah noch keinen Grund
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Unangenehm ist ja relativ.
Aber eine konkrete Gefahr wäre hier vorhanden?
Aber eine konkrete Gefahr wäre hier vorhanden?
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
sprechen wir hiervonIn so einem Fall verweile ich 5 - 10 Minuten an der Anhalteörtlichkeit, lasse noch mal pusten...und wenn es aufsteigend ist, ist Ende.
Ansonsten verweise ich auf die 0,3 Promille Grenze und erreiche so meist den gesunden Menschenverstand.
ansonsten habe ich den Fred vor einigen Tagen gelesen und eben nur dein Post auf der Startseite gesehen
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Genau den Punkt meine ich.
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
und nun willst du wissen,
ob ich in der Aufbauphase eine sich verwirklichende Gefahrensituation bejahen würde,
die mit der Weiterfahrt immer "konkreter" wird ?
ob ich in der Aufbauphase eine sich verwirklichende Gefahrensituation bejahen würde,
die mit der Weiterfahrt immer "konkreter" wird ?
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Alter...wasn los?
Sei doch nicht so vorsichtig und umständlich. Ich bin es, dein Käppi? Ich serviere dir das nicht irgendwann wieder.
Aber: Ja. Das will ich wissen. Ist es das hier?
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Aber: Ja. Das will ich wissen. Ist es das hier?
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Junge
ich werde zukünftig nur noch vorsichtig und gefällig formulieren.
Ich bemühe mich auch um eine edle und erlesene Schreibe - kann das aber nicht garantieren !
ich werde zukünftig nur noch vorsichtig und gefällig formulieren.
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Re: Untersagung Weiterfahrt (Pkw) bei weniger als 0,25mg/l A
Sorry, dass ich den alten Thread aufrolle. Ich lese den Gesetzestext etwas anders. Es genügt auch, wenn er nach Ende der Fahrt auf einen entsprechenden Wert kommt. Befindet sich der Alkohol im Magen, welcher erst über die Magenschleimhäute ins Blut gelangt, so befindet er sich dennoch bereits im Körper.Ghostrider1 hat geschrieben:Wenn er mit 0.2 mg/l angehalten wird, ist er im grün/gelben Bereich. 2. Test, kann man machen, WENN er zustimmt.
Steigt der Wert, leicht an ist mit Gefahrenabwehr nicht viel zu tun! Klar steht drin, wenn er die 0.25 mg/l zum Ende der Fahrt erreicht begeht er eine OWi. Das Ende der Fahrt muß aber bekannt sein bzw. erfragt werden.
Ich trinke 5 Bier, fahre 5 Minuten, bin erst bei 0,2 mg/l, sitze Zuhause, dann baue ich nach der Fahrt auf 0,5 mg/l auf >> Tatbestand erfüllt!
Dass es Nachweissache ist und ein Konflikt mit der Behauptung des Nachtrunks bestehen kann, ist klar. Aber rein formell gesehen.... ist egal wann das Ende der Fahrt ist. Halte ich ihn mit 0,2 mg/l an, und während der Kontrolle baut er auf 0,4 mg/l auf, so ist er voll in der OWi drinnen. Er hatte während der Fahrt die Alkoholmenge bereits im Körper, die letztendlich zu dieser Konzentration geführt hat (Eintritt der Konzentration muss nicht mehr während der Fahrt sein). So zumindest auch die aktuelle Lehrmeinung der BePo.
LG
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat (z.B. Magen, also noch nicht im Blut/Atem), die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt (Eintritt dieser Folge auch nach Fahrtende möglich).
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