Einsätze / Streife filmen
Moderator: schutzmann_schneidig
Einsätze / Streife filmen
Guten Tag,
dass wir bei unserer Arbeit oft gefilmt werden und es schon oft diskutiert wurde, ob des rechtens ist oder nicht wissen wir ja. Ich was ist eigentlich wenn man den Spieß umdreht? Ich habe letztens den Film "End of Watch" gesehen und fand die Idee seinen Streifenalltag bzw. interessante Einätze zu filmen irgendwie cool. Sei es um heikle Einsätze einfach nochmal durchgehen zu können um sich zu verbessern, bei einer Anschuldigung bei KV im Amt (in letzter Zeit ja sehr beliebt) diesen gleich im Keim ersticken zu können..oder einfach nur aus Spaß an der Freude.
Kann mir einer sagen ob wir uns mit ner Minicam ausrüsten und filmen dürfen, oder spricht da was dagegen?
dass wir bei unserer Arbeit oft gefilmt werden und es schon oft diskutiert wurde, ob des rechtens ist oder nicht wissen wir ja. Ich was ist eigentlich wenn man den Spieß umdreht? Ich habe letztens den Film "End of Watch" gesehen und fand die Idee seinen Streifenalltag bzw. interessante Einätze zu filmen irgendwie cool. Sei es um heikle Einsätze einfach nochmal durchgehen zu können um sich zu verbessern, bei einer Anschuldigung bei KV im Amt (in letzter Zeit ja sehr beliebt) diesen gleich im Keim ersticken zu können..oder einfach nur aus Spaß an der Freude.
Kann mir einer sagen ob wir uns mit ner Minicam ausrüsten und filmen dürfen, oder spricht da was dagegen?
- DocSnuggles
- Lieutenant
- Beiträge: 1376
- Registriert: Sa 17. Apr 2010, 20:24
Re: Einsätze / Streife filmen
Bist Du Polizist?
Du bräuchtest ein Rechtsgrundlage dafür. Such die und dann weisst Du das.
Du bräuchtest ein Rechtsgrundlage dafür. Such die und dann weisst Du das.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
Hessen78
Hessen78
Re: Einsätze / Streife filmen
Ok und wo ist die Rechtsgrundlage wenn für irgendwelche Dokus/Reportagen Polizisten auf Streife gefilmt werden, bzw. die von Maßnahmen betroffenen Personen usw.? Ist es ein Unterschied ob die Kamera irgnedwo an mir angebracht ist oder sie von nem Kamermann gehalten wird, der 30 cm neben mir steht?
Das ich für ne Maßnahme eine Rechtsgrundlage brauche, ist mir klar. Aber ist es eine Maßnahme, wenn ich eine Verkehrskontrolle, eine Einsatzfahrt oder einen Einsatz allgemein filme?
Das ich für ne Maßnahme eine Rechtsgrundlage brauche, ist mir klar. Aber ist es eine Maßnahme, wenn ich eine Verkehrskontrolle, eine Einsatzfahrt oder einen Einsatz allgemein filme?
- JoeArmstrong
- Corporal
- Beiträge: 326
- Registriert: Fr 14. Nov 2008, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Einsätze / Streife filmen
Servus,
Wenn das ein Privatmann ist, ja.Chekov hat geschrieben:Ist es ein Unterschied ob die Kamera irgnedwo an mir angebracht ist oder sie von nem Kamermann gehalten wird, der 30 cm neben mir steht?
nochmal die Frage:Chekov hat geschrieben:Aber ist es eine Maßnahme, wenn ich eine Verkehrskontrolle, eine Einsatzfahrt oder einen Einsatz allgemein filme?
DocSnuggles hat geschrieben:Bist Du Polizist?
Re: Einsätze / Streife filmen
Dann wirst du sicherlich in eurem Polizeirecht auch etwas zum Thema Datenerhebung durch Ton- oder Bildaufzeichnungen finden.
In HH wäre es z. B. der § 10 des PolDVG.
Die Aufzeichnungen von VK-Kontrollen zum Schutze der einschreitenden Beamten ist gesondert im § 8 PolDVG geregelt, ebenso wie die Überwachung mittels Bildaufzeichnung von Personen, die sich im amtlichen Gewahrsam befinden.
In HH wäre es z. B. der § 10 des PolDVG.
Die Aufzeichnungen von VK-Kontrollen zum Schutze der einschreitenden Beamten ist gesondert im § 8 PolDVG geregelt, ebenso wie die Überwachung mittels Bildaufzeichnung von Personen, die sich im amtlichen Gewahrsam befinden.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
-
- Corporal
- Beiträge: 517
- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Einsätze / Streife filmen
Dann solltest du ja eigentlich wissen, in welches Grundrecht da eingegriffen wird.Chekov hat geschrieben:ja
Re: Einsätze / Streife filmen
Kleine Buchempfehlung mit Leseprobe für dich:
http://www.vdpolizei.de/shop/out/pdf/le ... 100850.pdf
Der Autor ist Dozent an der FHVR Sulzbach-Rosenberg.
Dort werden auch die Art. 30 ff PAG ausführlich erklärt und deine Fragen beantworten. Da scheint ja einiges versäumt worden zu sein in der Ausbildung?
http://www.vdpolizei.de/shop/out/pdf/le ... 100850.pdf
Der Autor ist Dozent an der FHVR Sulzbach-Rosenberg.
Dort werden auch die Art. 30 ff PAG ausführlich erklärt und deine Fragen beantworten. Da scheint ja einiges versäumt worden zu sein in der Ausbildung?
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Re: Einsätze / Streife filmen
Nun, wenn das der Fall wäre, hätte er sich mit Sicherheit nicht an dieses Forum gewandt.poliziotto hat geschrieben:Dann solltest du ja eigentlich wissen, in welches Grundrecht da eingegriffen wird.Chekov hat geschrieben:ja
Sicherlich war die Frage etwas laienhaft gestellt und der Vergleich des polizeidienstlichen Alltags mit einem Film ist auch sicherlich sehr gewagt und zeugt meist nicht von besonders viel fachlichem Hintergrundwissen, aber man muss doch nicht gleich solch einen Post im Keim ersticken, indem man seine polizeilichen Kompetenzen in Frage stellt.
Es sollte einem Polizisten wohl gestattet sein, zu einem Thema mit Polizeirelevanz, eine Frage zu stellen, zu einem Thema, in dessen er sich eventuell unsicher ist und lieber noch einmal den Rat einiger Kollegen einholt.
Zudem finde ich Chekovs Argumentation durchaus plausiebel.
Re: Einsätze / Streife filmen
@Chekov
du bist Polizist? und du stellst ernsthaft diese Frage? in einem öffentlichen Forum?
Re: Einsätze / Streife filmen
Seltsam, wie hier Beißreflexe einsetzen.
Chekov hat doch recht mit seiner Frage. Es geht ihm ja wohl auch nicht darum, ständig alle Einsätze zu filmen. Aber ab und an aus dokumentarischen Gründen eine Streife mitfilmen ... das dürfte rechtlich zu machen sein, wenn man die entsprechenden Belehrungspflichten beachtet und ggf. nachher schneidet/Passagen löscht.
Mal ganz ab davon ist er vielleicht nicht nur Polizist sondern auch Mensch. Und da sollte es in einen Forum immer erlaubt sein, mal zu fragen. Auch öffentlich ;-)
Chekov hat doch recht mit seiner Frage. Es geht ihm ja wohl auch nicht darum, ständig alle Einsätze zu filmen. Aber ab und an aus dokumentarischen Gründen eine Streife mitfilmen ... das dürfte rechtlich zu machen sein, wenn man die entsprechenden Belehrungspflichten beachtet und ggf. nachher schneidet/Passagen löscht.
Mal ganz ab davon ist er vielleicht nicht nur Polizist sondern auch Mensch. Und da sollte es in einen Forum immer erlaubt sein, mal zu fragen. Auch öffentlich ;-)
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Einsätze / Streife filmen
Ich weiß ja nicht, in welchem BL der TE seinen Dienst versieht. Aber wenn die da im Streifendienst genug manpower haben, dass bei den interessanten Einsätzen (die ja meist ein hohes Kräfteaufkommen fordern) ein Beamter mitfilmt...dann könnte da ja fast ein IM auf die Idee kommen, dass die sonst nichts zu tun haben.
Mir fällt keine RGL ein, die ein privates Filmen im Dienst ermöglicht. Mit Ausnahme einer von der Behördenleitung mitgetragenen Entscheidung für Fortbildungszwecke.
Nochmal: Wir sind staatlich. Medien und Bürger sind es nicht.
In einer mir bekannten Behörde wird gerade diskutiert, ob die Aufnahmen der Außenkameras, die auf die Funkwagen gerichtet sind, auch für Straftaten anderer Art genutzt werden können. Aber klar: Filmt ihr mal eure Einsätze. Finden Datenschutzbeauftragte bestimmt toll.
Und dann schön weiterschicken...und irgendein Doof lädt sie dann doch bei youtube hoch. Siehe Bepo Lahr.
Übrigens sind die Aufnahmen, die nicht der Straf- und Owiverfolgung dienen, in NRW nach 24 Stunden zu löschen:
Mir fällt keine RGL ein, die ein privates Filmen im Dienst ermöglicht. Mit Ausnahme einer von der Behördenleitung mitgetragenen Entscheidung für Fortbildungszwecke.
Nochmal: Wir sind staatlich. Medien und Bürger sind es nicht.
In einer mir bekannten Behörde wird gerade diskutiert, ob die Aufnahmen der Außenkameras, die auf die Funkwagen gerichtet sind, auch für Straftaten anderer Art genutzt werden können. Aber klar: Filmt ihr mal eure Einsätze. Finden Datenschutzbeauftragte bestimmt toll.
Und dann schön weiterschicken...und irgendein Doof lädt sie dann doch bei youtube hoch. Siehe Bepo Lahr.
Übrigens sind die Aufnahmen, die nicht der Straf- und Owiverfolgung dienen, in NRW nach 24 Stunden zu löschen:
Quelle: § 15 b Polg NW§ 15b
Datenerhebung zur Eigensicherung
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zwecke der Eigensicherung bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen Bildaufnahmen und -aufzeichnungen durch den Einsatz optisch-technischer Mittel in Fahrzeugen der Polizei herstellen. Der Einsatz der optisch-technischen Mittel ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen oder der betroffenen Person mitzuteilen. Die Bildaufzeichnungen sind am Tage nach dem Anfertigen zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden. § 24 Abs. 6 und 7 bleibt unberührt.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Einsätze / Streife filmen
Nagel - Kopf - versenkt!Nochmal: Wir sind staatlich. Medien und Bürger sind es nicht.
DAS macht den Unterschied, ob ein Kameramann von RTL2 (Ärger im Revier) oder aber die Polizei selber filmt.
Soweit mir bekannt ist, soll in SN das PolG mal geändert werden, dass Kontrollmaßnahmen zur Eigensicherung gefilmt werden dürfen. Wenn keine Verstöße vorliegen, dann unterliegen die Videos der Vernichtung im bestimmten Zeitraum.
Aber solange wie unser PolG das nicht hergibt, ist das ferne Zukunftsmusik. Und ob dieser Änderungswunsch durch den Landtag geht
- JoeArmstrong
- Corporal
- Beiträge: 326
- Registriert: Fr 14. Nov 2008, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Einsätze / Streife filmen
Servus,
Gruß
Dann solltest Du wohl noch etwas sieben.Stormbreaker hat geschrieben:Zudem finde ich Chekovs Argumentation durchaus plausiebel.
Gruß
Re: Einsätze / Streife filmen
In Frankreich sind "anlassbezogene" Videoaufnahmen mittels einer Kamera am Mann zugelassen. So zumindest laut einem aktuellen Bericht des SWR:
Polizeikontrolle mit Mini-Videokamera
Polizeikontrolle mit Mini-Videokamera
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende