Hallo liebes CZ-Forum,
ich lerne gerade Polizeirecht und bin über "Errichtung einer Kontrollstelle gem. §111 StPO" gestoßen.
Sachverhalt verkürzt: "A begeht Raubüberall auf ein Geschäfts und hat den Inhaber niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt. Täter flüchtig. "
Rest ist egal.
Nun brauche ich ja gem. §111 StPO bestimmte Tatsachen das eine Straftat nach bestimmten gesetzlichen Bestimmungen begangen wurden.
Hier kommt nun meine Frage:
In einer Lösung steht: Straftat eines Verbrechens des versuchten Mordes gem. §211, 22 StGB begangen wurde, was als Delikt in §129a StGB bezeichnet ist.
Wieso wird hier §129 a StGB genommen? Der spricht doch darüber, wenn ich eine Vereinigung gründe, deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, einen Mord zu begehen. Der SV gibt aber nicht her, ob der Täter nun einer Vereinigung oder Gruppierung mit dessen Inhalt angehört.
Ich finde hier würde der §250 I Nr. 1 StGB besser passen. Es war ja ein Raubüberall mit Waffen, sprich der Täter hat eine andere Person, hier den Inhaber des Geschäfts, durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht.
Was wäre nun richtig oder verstehe ich den §129a StGB einfach nicht? (der § wurde nicht unterricht).
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe. Schönes Wochenende noch
Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Moderator: schutzmann_schneidig
Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Man kann nicht nicht motivieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
In Par 111 StPO heißt es ja sinngemäß "129a StGB, [...] oder einer in diesen Vorschriften genannten Straftaten".
129a etc müssen also nicht erfüllt sein, sondern eine Straftat aus dem Katalog genügt. Wobei ich trotzdem auch den 250er anführen würde. Alles subsumieren, was zutrifft.
Aber Lösungsanhalte sind halt oft sparsam...
LG
129a etc müssen also nicht erfüllt sein, sondern eine Straftat aus dem Katalog genügt. Wobei ich trotzdem auch den 250er anführen würde. Alles subsumieren, was zutrifft.
Aber Lösungsanhalte sind halt oft sparsam...
LG
______________________________
*Ich bin eine Signatur*
*Ich bin eine Signatur*
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1015
- Registriert: Mi 24. Okt 2007, 00:00
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Sprich doch deinen APR-Lehrer mal auf "katalogstraftaten" an....
Dann wirds vermutlich eindeutiger. Grds kannst du dir den 100a Stgb mal durchlesen, bei all den aufgeführten Straftaten kann die Polizei besondere Rechte für sich in Gebrauch nehmen.... (Z.B. bei allen Verbrechenstatbeständen)
Dann wirds vermutlich eindeutiger. Grds kannst du dir den 100a Stgb mal durchlesen, bei all den aufgeführten Straftaten kann die Polizei besondere Rechte für sich in Gebrauch nehmen.... (Z.B. bei allen Verbrechenstatbeständen)
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Da ist also das überlesene, ohjeeee. Gut. Somit ergibt das ganze Sinn. Vielen Dankatdsvl91 hat geschrieben:In Par 111 StPO heißt es ja sinngemäß "129a StGB, [...] oder einer in diesen Vorschriften genannten Straftaten".
@Supa-Falli-1: Katalogstraftaten sagen mir bereits was, allerdings nicht in dem Zusammenhang mit §111 StPO. Danke dir aber ebenfalls für deine Antwort.
Man kann nicht nicht motivieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
§ 111
[Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten]
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht,
daß eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs
oder nach § 129a,
auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches,
eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten
oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches begangen worden ist,
so können auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten Kontrollstellen eingerichtet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß diese Maßnahme zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen kann, die der Aufklärung der Straftat dienen können. An einer Kontrollstelle ist jedermann verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.
........
so ganz versteh ich deine Frage nicht
[Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten]
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht,
daß eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs
oder nach § 129a,
auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches,
eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten
oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches begangen worden ist,
so können auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten Kontrollstellen eingerichtet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß diese Maßnahme zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen kann, die der Aufklärung der Straftat dienen können. An einer Kontrollstelle ist jedermann verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.
........
so ganz versteh ich deine Frage nicht
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Controller: Die Frage war, warum in einer Lösung der versuchte Mord gem. §129a StGB geschrieben wurde, obwohl der §129a StGB von Vereinigungen terror. Gruppierungen spricht. Aber hier ist der §129a StGB eher wie nen "Strafkatalog" zu sehen, in dem der Mord drin steht.
§250 StGB war nur mein Lösungsvorschlag.
Frage wurde bereits beantwortet und daher könnte der TE geschlossen werden.
Danke
§250 StGB war nur mein Lösungsvorschlag.
Frage wurde bereits beantwortet und daher könnte der TE geschlossen werden.
Danke
Man kann nicht nicht motivieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
Man kann nicht nicht kommunizieren.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
ach so
Nun, scheinbar war das nicht die beste Lösung
Nun, scheinbar war das nicht die beste Lösung
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
-StGB +StPO.Supa-Falli-1 hat geschrieben:100a Stgb
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1015
- Registriert: Mi 24. Okt 2007, 00:00
Re: Frage: Kontrollstelle §111 StPO
Ohhhhh gott! Ja. Stimmt. Sorry
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
AdventuresInHiFi 29 Mär
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende