Hallo Zusammen.
Ich hätte gerne mal eure Meinung zu einem Thema, das bei meinem letzten Dienst aufkam.
Sachverhalt:
LKW kommt auf Grund von Schnee und vermutlich nicht angepasster Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und bleibt im Grünstreifen stecken. Sie Sattelzugmaschiene war voll beladen und kippgefährdet. Aus eigener Kraft war ein Weiterfahren unmöglich. Jedoch blieb er so stehen, dass vcon dem LKW keine Gefahr für den fließenden Verkehr ausging.
Der Fahrer verständigte selbst einen Bergedienst. Dieser sagte die Bergung zu, benötigte aber über eine Stunde bis zum Eintreffen.
Somit wurde der VU aufgenommen und der Fahrer angewiesen außerhalb des LKW auf das Eintreffen des Abschleppers zu warten.
Nach eineinhalb Stunden rief der Abschlepper dann an und bat um eine Vollsperrung der Bundesstraße, da er zur Bergung die ganze Fahrbahn benötigte.
Die Bergung dauerte eineinhalb Stunden.
Nun zur Frage:
Kann man das Sperren der Straße in Rechnung stellen. Meines Erachtens ist das Sperren getrennt von der Unfallaufnahme und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht zu sehen.
Der Fahrer hat die Ursache gesetz und hat für mich somit die Kosten zu tragen.
Danke für eure Antworten.
Kostenrechnung
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Kostenrechnung
urteile dazu habe ich auf die schnelle nicht gefunden.
das ist in nrw grds. möglich, wohl aber nicht allgemeine verwaltungspraxis. das müsste dann im einzelfall erfolgen, will heißen: meldung an die polizeiverwaltung.
s. Gebührengesetz nrw.
praxis ist allerdings eine verwaltungsgebühr von 80 euro bei abschleppmaßnahmen oder aber bei Falschalarmen privater Alarmanlagen ( 200-€)
das ist in nrw grds. möglich, wohl aber nicht allgemeine verwaltungspraxis. das müsste dann im einzelfall erfolgen, will heißen: meldung an die polizeiverwaltung.
s. Gebührengesetz nrw.
praxis ist allerdings eine verwaltungsgebühr von 80 euro bei abschleppmaßnahmen oder aber bei Falschalarmen privater Alarmanlagen ( 200-€)
Re: Kostenrechnung
Ja die Verwaltung werde ich einmal bemühen.
Aber bei uns, in bw, wird es nach Zeit * Mensch abgerechnet. Es gibt auch generell verschiedenste Möglichkeiten die Polizeikosten einzufordern. Nur ist die Frage ob das abschleppen gesondert von der Unfallaufnahme gesehen werden kann.
Aber bei uns, in bw, wird es nach Zeit * Mensch abgerechnet. Es gibt auch generell verschiedenste Möglichkeiten die Polizeikosten einzufordern. Nur ist die Frage ob das abschleppen gesondert von der Unfallaufnahme gesehen werden kann.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Kostenrechnung
Da habe ich auch mal eine Frage zum Thema kostenrechnung. Mich würde interessieren wie es andere Länder machen.
Bürger A ruft an und sagt:
Oma B ist eigentlich immer um 9:00 zum Friedhof gelaufen. Ich habe die seit 3 Tagen nicht mehr gesehen. Ich glaube, da ist etwas passiert. Polizei komm mal lang und sieh nach wie es der Oma geht.
**Klingel klingel** keiner macht auf. Im Krankenhaus sind keine Zugänge verzeichnet, Angehörige nicht bekannt.
Schlüsseldienst - Wohnung auf - Oma nicht drin - neues Schloss rein - Wohnung zu.
3 Tage später kommt Oma zurück, die sich bei einer alten Schulfreundin aufhielt. Jetzt bekommt Oma die Rechnung präsentiert.
Ich rege mich jedesmal auf, weil die Oma nichts falsch gemacht hat. Warum wird sie zur Kasse gebeten? Wie läuft das in anderen Bundesländern?
Die Wohnungsöffnung wegen dem Verdacht einer Gefahr für Leib und Leben sehe ich ein. Aber hat die Oma eine Ursache gesetzt, dass man ihr die Rechnung für den Schlüsseldienst präsentieren darf? Ich meine nein
Bürger A ruft an und sagt:
Oma B ist eigentlich immer um 9:00 zum Friedhof gelaufen. Ich habe die seit 3 Tagen nicht mehr gesehen. Ich glaube, da ist etwas passiert. Polizei komm mal lang und sieh nach wie es der Oma geht.
**Klingel klingel** keiner macht auf. Im Krankenhaus sind keine Zugänge verzeichnet, Angehörige nicht bekannt.
Schlüsseldienst - Wohnung auf - Oma nicht drin - neues Schloss rein - Wohnung zu.
3 Tage später kommt Oma zurück, die sich bei einer alten Schulfreundin aufhielt. Jetzt bekommt Oma die Rechnung präsentiert.
Ich rege mich jedesmal auf, weil die Oma nichts falsch gemacht hat. Warum wird sie zur Kasse gebeten? Wie läuft das in anderen Bundesländern?
Die Wohnungsöffnung wegen dem Verdacht einer Gefahr für Leib und Leben sehe ich ein. Aber hat die Oma eine Ursache gesetzt, dass man ihr die Rechnung für den Schlüsseldienst präsentieren darf? Ich meine nein
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Kostenrechnung
ist das bei euch tatsächlich so ??Jetzt bekommt Oma die Rechnung präsentiert.
Ich meine das läuft unter polizeieigenen Kosten.
Für die Rechnung an die Oma gibt es imho keine Rechtsgrundlage.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Kostenrechnung
Bei uns in Berlin kann das Geld kosten, muss aber nicht, je nachdem ob die Oma was für den Polizeieinsatz kann. Also: In Urlaub gefahren und TV angelassen, so dass sich die Nachbarn nach 3 Tagen über den Dauerkrach wundern - Oma muss zahlen. In Urlaub gefahren ohne sich bei den Nachbarn abzumelden, die sich wundern, warum die Oma morgens nicht mehr am Fenster sitzt - Oma muss nicht zahlen.
Re: Kostenrechnung
in diesem omafall wird nicht kassiert, denn sie trifft weder verschulden noch nachlässigkeit.
Re: Kostenrechnung
Also im Fall der Oma würde es bei uns auch keine Rechnung geben. Denn der Bürger der anruft stellt ja auch seine eigene Gefahrenprognose, und kommt zum Schluss, dass ein Schadenseintritt wahrscheinlich ist, wenn nicht gehandelt wird. Ist ja gleich zu setzen mit der Prognose, die wir hietaufhin auch stellen. Somit handelt es sich ja um eine Anscheinsgefahr und keine Schein- oder Putativefahr.
Daraus ergibt sich die originäre Aufgabe der Polizei der Gefahrenabwehr.
Dafür können nur kosten erhoben werden wenn die Gefahr zumindest mal fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gruß letti
Daraus ergibt sich die originäre Aufgabe der Polizei der Gefahrenabwehr.
Dafür können nur kosten erhoben werden wenn die Gefahr zumindest mal fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gruß letti
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- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Kostenrechnung
@ghostrider1: Unglaublich! Auf keinen Fall dürften in deinem fiktiv geschilderten Fall Kosten berechnet werden! Im Falle eines Widerspruches, wäre die Forderung unhaltbar!
Bezüglich der Ausgangsfrage
@letti: Hier kann man eine Kostenrechnung an den Zustandsverantwortlichen schicken. Dieser kann dann seinerseits versuchen, die Kosten durch seine Kfz-Versicherung ersetzen zu lassen. Deshalb ist für dich die Trennung oder Nicht-Trennung vom Verkehrsunfall unerheblich.
Bezüglich der Ausgangsfrage
@letti: Hier kann man eine Kostenrechnung an den Zustandsverantwortlichen schicken. Dieser kann dann seinerseits versuchen, die Kosten durch seine Kfz-Versicherung ersetzen zu lassen. Deshalb ist für dich die Trennung oder Nicht-Trennung vom Verkehrsunfall unerheblich.
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