polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

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Ghostrider1
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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 25. Jul 2015, 11:55

Und weiter? Was willst du mit dem PolG erreichen?
Die Wegnahme durch den PVB vor Ort, bringt kein automatisches Fahrverbot mit sich. Wurde aber mehrfach schon genannt.

Die Behörde muss über einen Verwaltungsakt das Ding einziehen. Und da gibt es paar Spielregeln zu beachten.

Diag
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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Diag » Sa 25. Jul 2015, 12:07

Ist hier zufällig jemand aus der Ecke von Hann. Münden? Da gab es doch diese Ü70-Aktion, bei der FS einbehalten wurden... Habe dazu leider keine Details.

Lone Soldier

Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Lone Soldier » Sa 25. Jul 2015, 14:18

Da hier ja teilweis noch mit dem 315 c gespielt wurde, obwohl keine konkrete Gefährdung vorlag und Opa auch keinen Gefährdungsvorsatz hatte...Könnte mir jemand der pro 315 c Fraktion mal aufzeigen in wie weit ein fahrlässiger Versuch strafbar sein soll?

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DerLima
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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon DerLima » Sa 25. Jul 2015, 20:10

Fahrlässigkeit setzt zumindest das Wissen darüber voraus, dass er eine Gefahr darstellt, dasselbe jedoch außer acht lässt: "wird schon gut gehen".

Ich bezweifle jedoch, dass alter Mann weiß/ihm bewusst ist, dass er eine Gefahr darstellt.
Insofern kann man hier nicht mal eine fahrlässige Handlung annehmen.
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