BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Vermutlich gibt es auch irgendwo nen Hinweis, welche Angaben verbindlich sind.
Ich empfehle ein T-Shirt mit der Aufschrift "Meine Fahrkarte beruht auf Angaben aus dem Internet"
Von Kontrolle bis "verknacken" sind es ein paar Schritte. Und bei entsprechendem Miteinander zwischen Fahrgast und Kontrolleur erfährt die Polizei (und damit die Justiz) von der Sache in der Regel nichts.
Zuletzt geändert von Diag am So 14. Jun 2015, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Hattest du den Preis in einer App, mit der Möglichkeit des Ticketkaufes, nachgesehen? Weil da ist es ab und an so dass der Preis dort tatsächlich günstiger als am Automaten ist, um mehr Fahrgäste dazu zu bewegen die App zu nutzen.
Nicht mehr im Polizeidienst.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Das bezieht sich dann aber auch auf den Kauf über die App.Feuerfurz hat geschrieben:Hattest du den Preis in einer App, mit der Möglichkeit des Ticketkaufes, nachgesehen? Weil da ist es ab und an so dass der Preis dort tatsächlich günstiger als am Automaten ist, um mehr Fahrgäste dazu zu bewegen die App zu nutzen.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Nachdem der User sein Menschenbild dargestellt hat, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Dann hat der TE wohl im Internet falsch gelesen. Der Kontrolleur kennt auch diese Preise.
Diese ganze Diskussion ist ein Witz. Und der TE hat sich für jede Hilfe disqualifiziert, indem vom "Affenjob" gesprochen wurde.
Wie man in den Wald hereinruft...
Diese ganze Diskussion ist ein Witz. Und der TE hat sich für jede Hilfe disqualifiziert, indem vom "Affenjob" gesprochen wurde.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Rafael hat es doch beantwortet:
Die Bahn hat ein Recht auf die Daten, feststellen im Wortsinne darf sie nicht.
DS o. Ä. scheiden aus, dafür kommen wir dann.
Der Prüfer darf die Daten erheben, wenn sie ihm gegeben werden.
Ein Anrecht darauf hat er auch nicht zwingend.
Wenn der Sachverhalt es hergibt, gibts für den Prüfer n Az.,
und darüber kann sich das Unternehmen die relevanten Daten anfordern.
Das entscheidet weder der Fahrgast, noch der Prüfer. Sondern der neutrale PVB nach gewissenhaften Ermessen. :-)
Die Bahn hat ein Recht auf die Daten, feststellen im Wortsinne darf sie nicht.
DS o. Ä. scheiden aus, dafür kommen wir dann.
Der Prüfer darf die Daten erheben, wenn sie ihm gegeben werden.
Ein Anrecht darauf hat er auch nicht zwingend.
Wenn der Sachverhalt es hergibt, gibts für den Prüfer n Az.,
und darüber kann sich das Unternehmen die relevanten Daten anfordern.
Das entscheidet weder der Fahrgast, noch der Prüfer. Sondern der neutrale PVB nach gewissenhaften Ermessen. :-)
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
@ TE
Hab ich das richtig verstanden. ?
Du hast per bahnapp oder im net Fahrkarte kauft.
Mit der Fahrkarte wurdest die kontrolliert.
Der kontrolleur war der meinung das der Preis falsch ist.
Er wollte deine Personalien, du wolltest aber nicht geben weil du meintest im recht zu sein.?
Daraufhin ist die Polizei gekommen und hat dir weniger glauben geschenkt als dem Kontrolleur. ?
Im nachhinein wurde festgestellt das du im recht warst.
Dein eigentliches problem ist doch jetzt, das du dich ungerecht behandelt fühlst.
Ich würde dir empfehlen, an passender stelle der bahn, eine dicke beschwerdemail zu schicken.
Bleibe bei dieser korrekt und sachlich und bitte um Stellungnahme.
Hab ich das richtig verstanden. ?
Du hast per bahnapp oder im net Fahrkarte kauft.
Mit der Fahrkarte wurdest die kontrolliert.
Der kontrolleur war der meinung das der Preis falsch ist.
Er wollte deine Personalien, du wolltest aber nicht geben weil du meintest im recht zu sein.?
Daraufhin ist die Polizei gekommen und hat dir weniger glauben geschenkt als dem Kontrolleur. ?
Im nachhinein wurde festgestellt das du im recht warst.
Dein eigentliches problem ist doch jetzt, das du dich ungerecht behandelt fühlst.
Ich würde dir empfehlen, an passender stelle der bahn, eine dicke beschwerdemail zu schicken.
Bleibe bei dieser korrekt und sachlich und bitte um Stellungnahme.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Im Nachhinein wurde gar nichts festgestellt.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Ich habe gelesen das er eine korrekte Fahrkarte hatte.
Aber das soll er beantworten.
Aber das soll er beantworten.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Uiuiui! Das sind jetzt aber schon die richtig schweren Geschütze! Ich könnte mir vorstellen, das man bei der Bahn ganz schön zu rotieren anfängt, wenn eine solche Mail in dem Ordner mit den Zehntausenden anderen Beschwerden eingeht, die ungelesen archiviert werden.malfragen hat geschrieben:@ TE
Ich würde dir empfehlen, an passender stelle der bahn, eine dicke beschwerdemail zu schicken.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Die seriösen Unternehmen geben viel Geld aus für Beschwerdemanagement. Ungelesen wird da eher nix archiviert. Aber wozu sich dick beschweren, wenn der Vorgang a) bekannt und b) schon erledigt ist im Sinne des Kunden?
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
@vanymo
Da widerspreche ich dir.
Die Bahn ist ein Unternehmen, das kunden nicht verlieren will.
Hier geht es auch darum, falls dieser Kontrolleur ein Händchen für überzogen reagieren hat und sich mehrere beschweren.
Der bahn zu unterstellen sie nehmen Beschwerden nicht ernst und löschen sie ungelesen finde ich jetzt weit hergeholt.
Da widerspreche ich dir.
Die Bahn ist ein Unternehmen, das kunden nicht verlieren will.
Hier geht es auch darum, falls dieser Kontrolleur ein Händchen für überzogen reagieren hat und sich mehrere beschweren.
Der bahn zu unterstellen sie nehmen Beschwerden nicht ernst und löschen sie ungelesen finde ich jetzt weit hergeholt.
Zuletzt geändert von malfragen am So 14. Jun 2015, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Ja. Darauf deutet alles hin.
Dass der Kunde von Arroganz getrieben dem Menschen mit dem Affenjob nur das Leben schwer machen wollte, kann nicht sein.
Überzogen reagieren? Weil er ein Ticket kontrolliert und zu dem Schluss kommt, dass das falsch ist? Der Rest vom Schützenfest ist doch einzig der 'Ich bin besser und du kannst mir gar nix' Attitüde des Fahrgasts geschuldet.
Dass der Kunde von Arroganz getrieben dem Menschen mit dem Affenjob nur das Leben schwer machen wollte, kann nicht sein.
Überzogen reagieren? Weil er ein Ticket kontrolliert und zu dem Schluss kommt, dass das falsch ist? Der Rest vom Schützenfest ist doch einzig der 'Ich bin besser und du kannst mir gar nix' Attitüde des Fahrgasts geschuldet.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Wenn ich als kunde etwas bezahle, muss ich mir im nachhinein von keinem das leben schwer machen lassen.
Schon garnicht unterstellen lassen ich hätte betrogen.
Der unmut des TE ist gerechtfertigt.
Schon garnicht unterstellen lassen ich hätte betrogen.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Dass der Kunde von Arroganz getrieben dem Menschen mit dem Affenjob nur das Leben schwer machen wollte, kann nicht sein.
Schon möglich .... ich verstehe den TE eher so, dass er wissen will, warum der Kontrolleuer seine Daten brauch/bekommen soll.
Es reicht, wenn das Unternehmen die bekommt - und damit hat er imho Recht
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