BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Mutmaßung: Es gab Probleme mit der Frage, ob das Ticket die richtige Preisstufe hat. Wo das Problem liegt sich dem Kontrolleur gegenüber auszuweisen, verstehe ich aber immer noch nicht. Und erst Recht nicht, warum zum Vergleich ein Beispiel herangeführt wird, wo bewusst gelogen wird um an die Daten einer bestimmten Person zu kommen.
Denn selbst wenn der Kontrolleur falsch lag: Meine Frage warum der sich das mutwillig ausdenken sollte, um die Daten des TE zu erhaschen, ist noch offen.
Denn selbst wenn der Kontrolleur falsch lag: Meine Frage warum der sich das mutwillig ausdenken sollte, um die Daten des TE zu erhaschen, ist noch offen.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Ich kann hier keine Willkür des Kontrolleurs erkennen. Wenn jemand die Bahn benutzt und bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann, dann darf die Bahn (hier vertreten durch den Kontrolleur) die Daten feststellen. Vielleicht findest du zu diesem Punkt auch noch ein bisschen was in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die für dich bindend sind. Die Daten kann der Kontrolleur selber erheben, er kann sie sich aber auch von der Polizei geben lassen. Die Rechtsgrundlage für die Polizei wurde oben genannt. Wenn du deinen Fahrschein nur vergessen hast, verstösst du trotzdem gegen deine Pflicht, den Fahrschein während der Fahrt vorweisen zu können (siehe Allg. Beförderungsbedingungen). Wenn du deswegen erst einmal Ärger und Rennerei hast, bist nur du dafür verantwortlich, nicht der Kontrolleur und nicht die Polizei, die nur ihren Job machen!
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Doch, tut sie. Deine Darstellung 'Kontrolleur sagt, Polizei macht' kenne ich so nicht. Auch in solchen kleinen Sachverhalten werden idR beide Seiten gehört. Und dann entschieden, welche Maßnahme getroffen wird. Der Regelfall ist aber auch, dass der Kontrollierende das Tarifwerk besser kennt, oder kennen sollte, als der Fahrgast oder die Polizei. Das ist nämlich sein Job. Der Rest sind zivilrechtliche Differenzen, die die Parteien unter sich austragen müssen. Zur Sicherung dieser privaten Rechte ist die Übermittlung der Personalien logischerweise erforderlich. Wie soll ich sonst einen Anspruch durchsetzen, wenn ich nicht weiß, an wen?GinLemon hat geschrieben: Wenn der Kontrolleur im Zug schon behauptet hat, man habe keinen gültigen Fahrschein, wird er in Anwesenheit der Polizei nicht davon abweichen und die kümmert sich nicht um Fahrscheine. Bleibt also, dass die Behauptung eines Kontrolleurs reicht um der Datenfeststellung und -weitergabe Folge leisten zu müssen, ja?...
Nett ausgedrückt: Wenn Zweifel an der Gültigkeit Deines Fahrausweises bestehen, ist es keine Willkür, sondern bedarf der Prüfung. Die ja bei Dir in Deinem Sinne ausging. Also alles gut. Wenn nicht, alles gut für die Gegenseite. Wo die Problematik liegen sollte, einfach mal schnell Personalangaben zu machen und statt dessen Zeitverlust in Kauf zu nehmen, wird mir ewig schleierhaft bleiben.Die Sache ist schon längst abgeschlossen, im Übrigen auch soweit, dass die DB Fahrpreisnacherhebung anerkannt hat, dass ich einen gültigen Fahrschein besaß (oh Wunder), daher ist es wohl jetzt reines Interesse, ggf. zusätzlich um mich vor Willkür durch Kontrolleure in Zukunft zu schützen, einen aktuellen Fall, bei dem ich dieses Wissen anwenden will, gibt es aber nicht.
Falls Du noch Literatur zu Fahrgastrechten und -pflichten benötigst, empfehle ich die EVO.
Gruß
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Teilkorrekt. Die Bahn hat ein Recht auf die Daten, feststellen im Wortsinne darf sie nicht. DS o. Ä. scheiden aus, dafür kommen wir dann. Der Prüfer darf die Daten erheben, wenn sie ihm gegeben werden. Ein Anrecht darauf hat er auch nicht zwingend. Wenn der Sachverhalt es hergibt, gibts für den Prüfer n Az., und darüber kann sich das Unternehmen die relevanten Daten anfordern. Das entscheidet weder der Fahrgast, noch der Prüfer. Sondern der neutrale PVB nach gewissenhaften Ermessen. :-)vanymo hat geschrieben:?..dann darf die Bahn (hier vertreten durch den Kontrolleur) die Daten feststellen. Vielleicht findest du zu diesem Punkt auch noch ein bisschen was in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die für dich bindend sind. Die Daten kann der Kontrolleur selber erheben, er kann sie sich aber auch von der Polizei geben lassen. Die Rechtsgrundlage für die Polizei wurde oben genannt...!
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Darum geht es mir nicht, sorry wenn das so rüberkam.Lone Soldier hat geschrieben:Mutmaßung: Es gab Probleme mit der Frage, ob das Ticket die richtige Preisstufe hat. Wo das Problem liegt sich dem Kontrolleur gegenüber auszuweisen, verstehe ich aber immer noch nicht. Und erst Recht nicht, warum zum Vergleich ein Beispiel herangeführt wird, wo bewusst gelogen wird um an die Daten einer bestimmten Person zu kommen.
Denn selbst wenn der Kontrolleur falsch lag: Meine Frage warum der sich das mutwillig ausdenken sollte, um die Daten des TE zu erhaschen, ist noch offen.
Die Frage ist eher: Warum hat der Kontrolleur ein Anrecht auf meine Daten obwohl er offensichtlich falsch liegt?
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Ähm, richtig. Davon, dass die Bahn deine Daten erheben darf, wenn der Fahrschein gültig ist und der Kontrolleur nur denkt er sei es nicht steht da aber nix, weder in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen noch in der EVO. Womit wir wieder zu der Frage kommen auf welcher Grundlage die Polizei in DIESEM Fall die Daten erheben und weitergeben darf.vanymo hat geschrieben:Ich kann hier keine Willkür des Kontrolleurs erkennen. Wenn jemand die Bahn benutzt und bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann, dann darf die Bahn (hier vertreten durch den Kontrolleur) die Daten feststellen. Vielleicht findest du zu diesem Punkt auch noch ein bisschen was in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die für dich bindend sind. Die Daten kann der Kontrolleur selber erheben, er kann sie sich aber auch von der Polizei geben lassen. Die Rechtsgrundlage für die Polizei wurde oben genannt. Wenn du deinen Fahrschein nur vergessen hast, verstösst du trotzdem gegen deine Pflicht, den Fahrschein während der Fahrt vorweisen zu können (siehe Allg. Beförderungsbedingungen). Wenn du deswegen erst einmal Ärger und Rennerei hast, bist nur du dafür verantwortlich, nicht der Kontrolleur und nicht die Polizei, die nur ihren Job machen!
Wüsste auch mal gern was ich getan habe, dass mir hier unterstellt wird, ich würde die Polizei für irgendwas verantwortlich machen.
Tja ich schon. Ist aber auch eine kleine Stichprobengröße, das muss ich zugeben, vielleicht würde es der Nächste PVB ja wieder anders machen. Ist auf jeden Fall mal schön zu hören, dass manche dann wohl auch beide Parteien anhören!RafaelGomez hat geschrieben: Doch, tut sie. Deine Darstellung 'Kontrolleur sagt, Polizei macht' kenne ich so nicht. Auch in solchen kleinen Sachverhalten werden idR beide Seiten gehört. Und dann entschieden, welche Maßnahme getroffen wird. Der Regelfall ist aber auch, dass der Kontrollierende das Tarifwerk besser kennt, oder kennen sollte, als der Fahrgast oder die Polizei. Das ist nämlich sein Job. Der Rest sind zivilrechtliche Differenzen, die die Parteien unter sich austragen müssen. Zur Sicherung dieser privaten Rechte ist die Übermittlung der Personalien logischerweise erforderlich. Wie soll ich sonst einen Anspruch durchsetzen, wenn ich nicht weiß, an wen?
Puh...RafaelGomez hat geschrieben: Nett ausgedrückt: Wenn Zweifel an der Gültigkeit Deines Fahrausweises bestehen, ist es keine Willkür, sondern bedarf der Prüfung. Die ja bei Dir in Deinem Sinne ausging. Also alles gut. Wenn nicht, alles gut für die Gegenseite. Wo die Problematik liegen sollte, einfach mal schnell Personalangaben zu machen und statt dessen Zeitverlust in Kauf zu nehmen, wird mir ewig schleierhaft bleiben.
Falls Du noch Literatur zu Fahrgastrechten und -pflichten benötigst, empfehle ich die EVO.
Gruß
Mit anderen Worten: Wenn einen irgendwer für irgendwas beschuldigt was man nicht getan hat, soll man immer erstmal klein bei geben, buckeln und seine Daten rausrücken statt auf seinen Rechten(?) zu bestehen. Kann ich jetzt erstmal nicht soviel mit anfangen.
In dem konkreten Beispiel hätten nämlich zwei Sekunden nachgucken und eine Sekunde überlegen gereicht, um Festzustellen, dass ich im Recht bin.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Dann eier bitte nicht weiter rum und schreibe mal den Sachverhalt, insbesondere was die Fahrkarte angeht.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Die Preisstufe meiner Fahrkarte war angeblich zu niedrig.
Automaten der DB am Bahnhof verkaufen einem die Höherstufige, im Internet steht, dass eine Stufe drunter reicht. Smartphone zur Kontrolle war vorhanden, wollte aber nicht angesehen werden (vom Kontrolleur, Polizei hat sich wie gesagt ganz rausgehalten), weil "das gilt was am Automaten steht". Geben EVO und Bef.Bed. nicht unbedingt her, die zitierte Aussage, aber nungut.
Das war nach einer Sekunde klar, dass die Fahrpreiserhebung mir Recht geben wird, sonst hätte man alle Auskünfte die im Internet stehen zu Fahrpreisen und Tarifen etc. mit einem Schlag unnütz gemacht.
Ein guter Kontrolleur hätte meiner Ansicht nach folgendes getan: Im Internet nachgeguckt, was da steht, den Sachverhalt dann nach oben weitergegeben, damit dann für Klarheit gesorgt wird, kein Ticket ausgestellt.
Automaten der DB am Bahnhof verkaufen einem die Höherstufige, im Internet steht, dass eine Stufe drunter reicht. Smartphone zur Kontrolle war vorhanden, wollte aber nicht angesehen werden (vom Kontrolleur, Polizei hat sich wie gesagt ganz rausgehalten), weil "das gilt was am Automaten steht". Geben EVO und Bef.Bed. nicht unbedingt her, die zitierte Aussage, aber nungut.
Das war nach einer Sekunde klar, dass die Fahrpreiserhebung mir Recht geben wird, sonst hätte man alle Auskünfte die im Internet stehen zu Fahrpreisen und Tarifen etc. mit einem Schlag unnütz gemacht.
Ein guter Kontrolleur hätte meiner Ansicht nach folgendes getan: Im Internet nachgeguckt, was da steht, den Sachverhalt dann nach oben weitergegeben, damit dann für Klarheit gesorgt wird, kein Ticket ausgestellt.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Ein guter Kunde hätte gesagt, 'das steht aber im net anders, aber Wennste meinst, hier mein Perso, bitte eine Visitenkarte mit ihrem Namen und Firmenadresse, Rest klären wir später'. In 2 Minuten erledigt, Rrgebnis identisch zu jetzt.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Es könnte auch sein, dass die Kontrolleure im Recht waren, die Automaten richtig gingen, die Internetseite falsch und das ganze aus Kulanz so geregelt wurde.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Diag, davon gehe ich aus. Mäßig denkbar, dass ein geschlossener Verkehrskreis eine +/- 1 Toleranz beinhaltet. Ergebnis bleibt trotzdem identisch. Personalien tauschen und Rechtsweg. Wenn die Beteiligten aus Gründen des Rechthabenwollens das verweigern, kommen wir dann vorbei. Weißt ja, erwachsene Menschen und so...
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Jupp. Stichwort mündiger Bürger.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Der Zeitaufwand ist mir scheißegal. Ich lass mich nicht gern unterdrücken von Pack das zu doof für seinen Affenjob ist und dann seine Energie in seine vom Job möglich gemachte Dominanz steckt.RafaelGomez hat geschrieben:Ein guter Kunde hätte gesagt, 'das steht aber im net anders, aber Wennste meinst, hier mein Perso, bitte eine Visitenkarte mit ihrem Namen und Firmenadresse, Rest klären wir später'. In 2 Minuten erledigt, Rrgebnis identisch zu jetzt.
Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Wo habe ich denn geschrieben, das dies nicht möglich wäre? Es spielt schlichtweg keine Rolle welcher Preis jetzt der richtige ist. In dem Moment in dem du für sowas verknackt wirst, kannst du alle Preisangaben von der DB Homepage und allen regionalen Verkehrsbetrieben entfernen, weil das Urteil quasi sagen würde: Was da steht ist total egal. Logische Konsequenz > Es wird nicht verfolgt.Diag hat geschrieben:Es könnte auch sein, dass die Kontrolleure im Recht waren, die Automaten richtig gingen, die Internetseite falsch und das ganze aus Kulanz so geregelt wurde.
Rechtlich gesehen würde ich sagen, die Verbindungssuche und Preisangaben online sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch die Kaufbestätigung und den Druck des Fahrscheins ist mein Angebot dann angenommen und wirksam.
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Re: BPol: Datenübermittlung an Kontrolleure
Jo. Mit dieser Aussage hast Du mein Bild des zuvor gedachten Ablaufes bestätigt.
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