Aufgrund des Polizeigesetzes Immobilien beschlagnahmen...?

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

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1-14-20-9
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Aufgrund des Polizeigesetzes Immobilien beschlagnahmen...?

Beitragvon 1-14-20-9 » Do 24. Sep 2015, 21:06

Guten Abend Forum

Hamburg will als letzten Ausweg private Immobilien aufgrund des Polizeigesetzes beschlagnahmen, dürfen die das oder ist das Nonsens?

Zitat...

Darf der Staat Immobilien beschlagnahmen, um Flüchtlinge unterzubringen?

Ja, das ist möglich. Grundlage sind die Polizeigesetze der Bundesländer. In Notsituationen, zur Abwehr einer Gefahr, dürfen Behörden demnach fremdes Eigentum beschlagnahmen. So kann beispielsweise Hamburg schon jetzt Grundstücke und Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen in Beschlag nehmen - allerdings erst dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Und auch nur im Einzelfall.

Gelesen auf Spon, der Steinmetz

Riker69
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Re: Aufgrund des Polizeigesetzes Immobilien beschlagnahmen..

Beitragvon Riker69 » Do 24. Sep 2015, 21:19

Du darfst aber wichtige Details nicht unterschlagen!

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 54572.html
„Wer den Sumpf austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen.“
Friedrich Merz


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