Zu diesem Rechtsverständnis fällt mir nix mehr ein. Woher sollst du es auch besser wissen,wenn man beim Genzschutz sogar für eine Passnachschau die LaPo rufen muss.vladdi hat geschrieben:Nur weil man etwas nicht kennt, muss es nicht falsch sein
Nur weil Heimfahren so ähnlich wie an den Stadtrandfahren und aussetzen scheint, muss es nicht verboten sein
Das Leben hat vielfältige Sachverhalte
und die Polizei einen großen Handlungspielraum
Und ich finde, dass die Richterin gar nicht so unrecht hat
(ich kenne die ganze Geschichte nicht)
Ein betrunkener Mann belästigt Menschen. Eine Situation die wohl ständig vorkommt. Er äußert, dass er dem PV nicht nachkommen werde und wiederkommen werde. Ja, ein Sachverhalt der jedem PVB ständig passieren kann / passiert. Hier ist das ganze auf einem Grundstück und das Gespräch mit der nicht anwesenden Mutter will er führen.
Nun denn, wie oft werden bei dem Grundsachverhalt die Betrunkenen zu Boden gestoßen und eingelocht?
Es gibt wohl Alternativen.
Die böse Richtering hat Beispielhaft etwas vorgeschlagen. Jeder Cop kann doch machen, was er will wenn es rechtmäßig ist (Controller hat ja einen Beitrag über Rechtmäßigkeit eingestellt).
Wenn mildere Mittel nicht möglich sind, was ja viele hier behaupten, dann muss das wirklich so sein (nicht einfach pauschal behaupten) und belegbar sein.
Hier - in diesem einen Fall - war es nicht überzeugend dargestellt, dass einsperren die einzigste Möglichkeit war. Und dann hat die Richterin eben Recht. Dann hätte der nach Hause gefahren werden müssen, vor Ort belassen werden müssen, zur nächsten Ecken gebracht werden müssen, abgeholt werden müssen, what ever.
Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Polizisten
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Inspektor Ger,
das ist lediglich das Urteil eines Amtsgerichtes. Ich bin sicher, dass die betroffenen Kollegen und deren Behörde alle Hebel in Bewegung setzen, um das Urteil anzufechten.
Trotzdem bleibt immer noch die Urteilsbegründung abzuwarten, um sich hier überhaupt ein Bild machen zu können.
vladdi, auch wenn dem Ein oder Anderen zu deinem Rechtsverständnis nichts mehr einfällt, ist doch etwas wahres daran.
Und ohnehin, niemand kann alles wissen.
DeBurschi
das ist lediglich das Urteil eines Amtsgerichtes. Ich bin sicher, dass die betroffenen Kollegen und deren Behörde alle Hebel in Bewegung setzen, um das Urteil anzufechten.
Trotzdem bleibt immer noch die Urteilsbegründung abzuwarten, um sich hier überhaupt ein Bild machen zu können.
vladdi, auch wenn dem Ein oder Anderen zu deinem Rechtsverständnis nichts mehr einfällt, ist doch etwas wahres daran.
Und ohnehin, niemand kann alles wissen.
DeBurschi
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
@1957
Was bitte ist daran nachvollziehbar,wenn die Richterin ihre Entscheidung darauf stützt,dass keine konkrete Gefahr vorlag,jedoch ein Nachhausebringen als Mindermaßnahme vorschlägt?
Lone hatte es mMn auf den Punkt gebracht und von Vladdi kam bis dato noch nicht ein vernünftiges Gegenargument.
Ein "Die Corps dürfen alles,es muss nur rechtmäßig sein" ist mir da doch ein wenig zu flach.
Ich merke aber selber gerade,dass wir uns hier im Kreis drehen...
Was bitte ist daran nachvollziehbar,wenn die Richterin ihre Entscheidung darauf stützt,dass keine konkrete Gefahr vorlag,jedoch ein Nachhausebringen als Mindermaßnahme vorschlägt?
Lone hatte es mMn auf den Punkt gebracht und von Vladdi kam bis dato noch nicht ein vernünftiges Gegenargument.
Ein "Die Corps dürfen alles,es muss nur rechtmäßig sein" ist mir da doch ein wenig zu flach.
Ich merke aber selber gerade,dass wir uns hier im Kreis drehen...
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Eben. Auf Informationen warten.
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Ich warte ja auch schon ganz gespannt auf neue Infos
Doch inwieweit sollen da noch weitere Informationen,bezüglich Begründung des Urteil seitens der Richterin folgen?
Ich denke um nix anderes geht es den meisten Usern hier.
Um es mal ganz plump zu sagen;Sie hat etwas vorgeschlagen was kein Gesetz hergibt.Auch die von SirJames angeführten haftungsrechtlichen Bedenken sind nicht von der Hand zuweisen.
Gruß
Doch inwieweit sollen da noch weitere Informationen,bezüglich Begründung des Urteil seitens der Richterin folgen?
Ich denke um nix anderes geht es den meisten Usern hier.
Um es mal ganz plump zu sagen;Sie hat etwas vorgeschlagen was kein Gesetz hergibt.Auch die von SirJames angeführten haftungsrechtlichen Bedenken sind nicht von der Hand zuweisen.
Gruß
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Ist auch offensichtlich keine echte Frage, sondern nur Polemik.SirJames hat geschrieben:vladdi hat geschrieben:Nun denn, wie oft werden bei dem Grundsachverhalt die Betrunkenen zu Boden gestoßen und eingelocht?
Es gibt wohl Alternativen.
Ich verstehe die Frage nicht.
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Auch die Urteile eines Amtsgerichtes sind schriftlich zu begründen. Diese Urteilsbegründung wäre für die Fortführung dieser Diskussion begrüßenswert.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Das wäre zu wünschen. Allerdings möchte ich hier mal an den "Fall Wevelsiep" erinnern, ohne diesen neu zu duiskutieren: http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen ... 81994.html1957 hat geschrieben:das ist lediglich das Urteil eines Amtsgerichtes. Ich bin sicher, dass die betroffenen Kollegen und deren Behörde alle Hebel in Bewegung setzen, um das Urteil anzufechten.
Zitat aus dem Artikel:
Das muss man sich mal vor Augen halten: Da wurde ein Kollege wegen KV im Amt verdonnert, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber der Polizeipräsident stellt sich am selben Tag vor die Kameras des Hessischen Rundfunks und erzählt etwas von einem "Einzelfall", so als hätte sich der Kollege tatsächlich etwas zu Schulden kommen lassen.Ebenso wichtig wie das Urteil sei aber die Stellungnahme des neuen Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill, sagte Gülegen. Er habe dessen Worten „eine deutliche Sensibilisierung für diese Problematik entnommen“, was er ausdrücklich begrüße.
Polizeipräsident Bereswill hatte kurz nach dem Urteil betont, dass es sich beim Fall Wevelsiep „um einen Einzelfall“ handele, der kein schlechtes Bild auf die Arbeit der gesamten Polizei werfen dürfe. Zugleich sei die Polizei sich ihrer Verantwortung als Teil der multikulturellen Stadt Frankfurt bewusst. „Deshalb ist eine fortlaufende Befassung aller meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Thema ,Interkulturelle Kompetenz‘ selbstverständlich“, hatte Bereswill gesagt.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
@berlinmitteboy
Dein Beitrag ist dämlich!
Bezüglich 'Nach Hause fahren'
Man kann sich auch mal vom Zwang und Verbingungsgewahrsam lösen!
Wurde dem Störer die Fahrt angeboten?
Das wäre ein milderes Mittel zum Freiheitsentzug.
Wenn es nicht angeboten wurde, dann muss man sich doch die deutliche Fragen des Gerichtes gefallen lassen und mit einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung leben.
Abgestufte Verhältnismäßigkeit!
Bringt man jemanden ohne über Los zu gehen gleich ins Gefängnis muss das schon die einzige Handlungsoption sein.
Wurde der PV vor Ort versucht durch zu setzen?
Wurden andere Alternativen geprüft, versucht, ausprobiert?
Ich denke, wenn man zwei mal 'Ja' geantwortet hat, dann kann man den Gewahrsam in Betracht ziehen. Bei 'nein' sollte der Gewahrsam schon sehr angezeigt und gut begründet sein.
In dem Zusammenhang: warum wurde er zur Durchsetzung des PV zu Boden gestoßen?
Auch das wurde nicht überzeugend erklärt und führte zu einer Verurteilung wegen KV im Amt.
Und jetzt mal an die Cops: wollt ihr euch diese Schuhe anziehen? Jeder wie er mag. Aber ich zieh mir diesen Schuh nicht an und muss mich dafür auch nicht bepöpeln lassen!!!
Dein Beitrag ist dämlich!
Bezüglich 'Nach Hause fahren'
Man kann sich auch mal vom Zwang und Verbingungsgewahrsam lösen!
Wurde dem Störer die Fahrt angeboten?
Das wäre ein milderes Mittel zum Freiheitsentzug.
Wenn es nicht angeboten wurde, dann muss man sich doch die deutliche Fragen des Gerichtes gefallen lassen und mit einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung leben.
Abgestufte Verhältnismäßigkeit!
Bringt man jemanden ohne über Los zu gehen gleich ins Gefängnis muss das schon die einzige Handlungsoption sein.
Wurde der PV vor Ort versucht durch zu setzen?
Wurden andere Alternativen geprüft, versucht, ausprobiert?
Ich denke, wenn man zwei mal 'Ja' geantwortet hat, dann kann man den Gewahrsam in Betracht ziehen. Bei 'nein' sollte der Gewahrsam schon sehr angezeigt und gut begründet sein.
In dem Zusammenhang: warum wurde er zur Durchsetzung des PV zu Boden gestoßen?
Auch das wurde nicht überzeugend erklärt und führte zu einer Verurteilung wegen KV im Amt.
Und jetzt mal an die Cops: wollt ihr euch diese Schuhe anziehen? Jeder wie er mag. Aber ich zieh mir diesen Schuh nicht an und muss mich dafür auch nicht bepöpeln lassen!!!
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Vladdi, nicht aufgepasst, als "Geeignetheit" dran war?
Ich muss keine Maßnahmen "probieren". Ich darf von vornherein diejenige treffen, die ich nach meiner Lagebeurteilung für die mildeste geeignete zur NACHHALTIGEN Lösung des Problems halte.
Wenn jemand darauf beharrt, einen Ort nicht zu verlassen und ankündigt, dorthin zurück zu kehren, sind "an die nächstE Ecke" oder nach Hause bringen offenkundig ungeeignet. Ich muss auch keine mehrstündigen Diskussionen führen. Ich sage, der Störer macht. Wenn nicht, dann ist die erste Eskalationsstufe erreicht.
Warum der Störer nun zu Boden gehen musste, weiß ich nicht, aber Trunkenheit und Unwilligkeit sind immer eine ungünstige Kombi, die häufig zu Bodenkontakt führte. Selbst zu meiner Zeit schon.
Ich muss keine Maßnahmen "probieren". Ich darf von vornherein diejenige treffen, die ich nach meiner Lagebeurteilung für die mildeste geeignete zur NACHHALTIGEN Lösung des Problems halte.
Wenn jemand darauf beharrt, einen Ort nicht zu verlassen und ankündigt, dorthin zurück zu kehren, sind "an die nächstE Ecke" oder nach Hause bringen offenkundig ungeeignet. Ich muss auch keine mehrstündigen Diskussionen führen. Ich sage, der Störer macht. Wenn nicht, dann ist die erste Eskalationsstufe erreicht.
Warum der Störer nun zu Boden gehen musste, weiß ich nicht, aber Trunkenheit und Unwilligkeit sind immer eine ungünstige Kombi, die häufig zu Bodenkontakt führte. Selbst zu meiner Zeit schon.
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Mistam: Ich bin nicht immer einer Meinung mit Dir, aber diesmal: Donnerwetter! Klasse Post.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
RafaelGomez hat geschrieben:Mistam: Ich bin nicht immer einer Meinung mit Dir, aber diesmal: Donnerwetter! Klasse Post.
berlinmitteboy hat geschrieben:Zu diesem Rechtsverständnis fällt mir nix mehr ein. Woher sollst du es auch besser wissen,wenn man beim Genzschutz sogar für eine Passnachschau die LaPo rufen muss.
Da wir hier alle erwachsen sind, sollte es möglich sein in der Sache zu diskutieren, ohne sich persönlich anzugehen. Ich gehe nicht davon aus, dass man sich im persönlichen Gespräch so gebärden würde.vladdi hat geschrieben:@berlinmitteboy
Dein Beitrag ist dämlich!
Vladdi, wir sind die Polizei und nicht die Wohlfahrt. Wenn jemand ein Verhalten an den Tag legt, welches ein polizeiliches Einschreiten notwendig erscheinen lässt, dann werde ich ihn bestimmt nicht noch mit einer Taxifahrt belohnen, selbst wenn ich es durfte (was nicht der Fall ist). Und ich kenne auch keine Norm, die mich dazu anhalten geschweige denn verpflichten würde. Insofern kann ich das auch nicht im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung als Argument vorbringen.Wurde dem Störer die Fahrt angeboten?
Das wäre ein milderes Mittel zum Freiheitsentzug.
Aufforderung sich zu entfernen - Weigerung - Platzverweisung - Weigerung - Androhen zwangsweiser Durchsetzung bzw. Gewahrsamnahme - Weigerung & Einlassung am Ort zu bleiben bzw. zurückzukehren - Gewahrsamnahme.
Ich habe persönlich weder die Kapazitäten noch die Lust mir draußen die Pfeife halten zu lassen, wenn es vermeidbar ist. Irgendwann ist dann auch mal Schluss.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Auch wenn man seine Machtposition gerne dem anderen zeigen möchte und der Gewinner sein möchte, so bleibt Recht und Gesetz immer noch Trumpf.
Die Richterin hat hier deutlicher Worte gefunden.
So Unrecht hat sie nach den bisherigen veröffentlichten Informationen meiner Meinung nach nicht.
Die Richterin hat hier deutlicher Worte gefunden.
So Unrecht hat sie nach den bisherigen veröffentlichten Informationen meiner Meinung nach nicht.
- Challenger
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Wurde er das? Wo steht das?vladdi hat geschrieben:In dem Zusammenhang: warum wurde er zur Durchsetzung des PV zu Boden gestoßen?
Ich habe es schonmal geschrieben: Lasse uns doch endlich mal an Deinen Quellen teilhaben und erleuchte uns. Alternativ unterlasse doch diese dämliche Polemik! Die bringt eine sachliche Diskussion nämlich keinen Schritt weiter. Danke.
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Ich bringe meine Sicht ein, nach dem ich den Bericht gelesen habe.
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