Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Polizisten
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Wenn jemand sich so gebährdet, dass sich ein anderer nicht mehr raus traut und durch seine Anwesenheit quasi in der Wohnung eingesperrt wird, habe ich eine konkrete Gefahr. Wenn der ordentlich Aggressionspotential hat und ich mit einer Entladung dessen rechnen muss, wenn die Mieterin nach Hause kommt, habe ich auch eine konkrete Gefahr. Und dann bekommt er erst den Platzverweis, wenn der nicht fruchtet, geht es in die Gewahrsamszelle.
Ob die Gefahr hier vorlag und sauber begründet wurde, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht kann mir irgendein Verfechter der Richterin erklären, wie die beiden Aussagen:
-Es lag gar keine Gefahr und gar kein Anlass
-die Polizei hätte ihn nach Hause fahren MÜSSEN
zusammenpassen. Die passen nämlich nicht.
Kein Anlass = er bleibt vor Ort stehen.
Ob die Gefahr hier vorlag und sauber begründet wurde, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht kann mir irgendein Verfechter der Richterin erklären, wie die beiden Aussagen:
-Es lag gar keine Gefahr und gar kein Anlass
-die Polizei hätte ihn nach Hause fahren MÜSSEN
zusammenpassen. Die passen nämlich nicht.
Kein Anlass = er bleibt vor Ort stehen.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Ich sehe da auch eine Gefahr.Lone Soldier hat geschrieben:Wenn jemand sich so gebährdet, dass sich ein anderer nicht mehr raus traut und durch seine Anwesenheit quasi in der Wohnung eingesperrt wird, habe ich eine konkrete Gefahr. Wenn der ordentlich Aggressionspotential hat und ich mit einer Entladung dessen rechnen muss, wenn die Mieterin nach Hause kommt, habe ich auch eine konkrete Gefahr. Und dann bekommt er erst den Platzverweis, wenn der nicht fruchtet, geht es in die Gewahrsamszelle.
Es ist ein Unterscheid, warum auch immer dieser Vergleich gezogen wurde, ob jemand friedlich gegenüber dem Haus wartet, oder besoffen, auf Krawall gebürstet im Treppenhaus vor einer Wohnung rumlungert.
Die öffentliche Sicherheit / Ordnung ist aktuell gestört, nicht nur gefährdet!
-
- Corporal
- Beiträge: 517
- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Du hast eine sehr selektive Wahrnehmung, in negativer Hinsicht.Syzygy hat geschrieben:Befand er sich denn innerhalb der privaten Wohnung o. auf einem privaten Grundstück? Oder war jemand vor Ort, der von seinem Hausrecht gebraucht machte und die Person zum verlassen des privaten Grundes aufforderte? Liest man erstmal nichts von.
Wenn die PVBs einen Platzverweis aussprachen, doch wohl eher auf öffentlichem Grund (davor) oder im quasi öffentlichen Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses. Ein nichtaggressives warten dort, mit der bekundeten Absicht, eine Mieterin sprechen zu wollen als "Hausfriedensbruch" zu bezeichnen, ohne dass jemand von seinem Hausrecht überhaupt Gebraucht machte, halte ich nicht für zutreffend.
Oder hab ich wichtige Fakten überlesen?
Im Artikel steht, die Person wurde zum "Verlassen des Grundstücks" aufgefordert. Er befand sich also auf privatem Grund. Ein 11-Jähriger dürfte wohl in laienhafter Art und Weise in der Lage sein, sein Hausrecht und seinen Willen diesbezüglich zu formulieren.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Mal ganz abgesehen davon, dass man auch "im mutmasslichen Auftrag des Hausrechtsausübenden" handeln kann.
Wenn ich mitten in der Nacht einen Betrunkenen in einem Hausflur finde, er nicht im Haus wohnt und er mir auch keine redlichen Absichten im Haus klarmachen kann, werfe ich ihn raus! Ohne noch ein paar Nachbarn wachzuklingeln und zu fragen, ob sie den Typem im Hausflur haben wollen...
Wenn ich mitten in der Nacht einen Betrunkenen in einem Hausflur finde, er nicht im Haus wohnt und er mir auch keine redlichen Absichten im Haus klarmachen kann, werfe ich ihn raus! Ohne noch ein paar Nachbarn wachzuklingeln und zu fragen, ob sie den Typem im Hausflur haben wollen...
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
'rauswerfen' ist, denke ich, auch unstrittig.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Und wenn er beim Rauswerfen das richtige tut oder sagt bekommt er auch eine Fahrt in ein 1A Hotelzimmer...im Keller...mit 24 h Aufsichtsservice....
...aber das war einmal...
...aber das war einmal...
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Nein, das war nicht, sondern das ist immer noch.
Wenn einer sich "falsch" verhält, kann er immer noch im Polizeigewahrsam landen.
Wenn einer sich "falsch" verhält, kann er immer noch im Polizeigewahrsam landen.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Stimmt, nur setzt sich der Kollege heutzutagen dann der konkreten Gefahr aus, zu Unrecht zu einer Strafe verurteilt zu werden.1957 hat geschrieben:Wenn einer sich "falsch" verhält, kann er immer noch im Polizeigewahrsam landen.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Habe ja erstmal nur für mich gesprochen.1957 hat geschrieben:Nein, das war nicht, sondern das ist immer noch.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
@inspektor_ger
Wieso zu Unrecht?
Gewahrsam muss, wie alle Maßnahmen, rechtmäßig sein. Das galt für früher und für heute.
Wieso zu Unrecht?
Gewahrsam muss, wie alle Maßnahmen, rechtmäßig sein. Das galt für früher und für heute.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Zum konkreten Fall möchte ich mich nicht auslassen. Da fehlen einfach die Informationen.
Es klingt zumindest komisch.
Aber auch wir machen Fehler.
OK, Hellbert.
Es klingt zumindest komisch.
Aber auch wir machen Fehler.
OK, Hellbert.
- Holger73
- Moderator
- Beiträge: 899
- Registriert: Mo 21. Dez 2009, 22:40
- Wohnort: wo die Sonne immer scheint
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Weil Inspektor im Kontext zu dem aktuellen Sachverhalt diese Aussage getroffen hat und ebenfalls wie viele Andere hier, meinereiner einschließlich, von einem rechtmäßigen Handeln der betroffenen Kollegen ausgeht.vladdi hat geschrieben:@inspektor_ger
Wieso zu Unrecht?
Gewahrsam muss, wie alle Maßnahmen, rechtmäßig sein. Das galt für früher und für heute.
DEINE Aussage ("Wieso zu Unrecht?") unterstellt aber indirekt eine Unrechtmäßigkeit... ohne alle Fakten genau zu kennen.
Für mich ist alles bisher reine Spekulation, da wir eben NICHT den Sachverhalt in Gänze kennen.
Ob Gewahrsamnahme oder nicht, Durchsetzen mittels Zwang oder nicht, den Verbringungsgewahrsam oder nicht... alles können wir gerne hypothetisch diskutieren, aber bitte rechtlich fundiert und nicht spekulativ OHNE Kenntnis der Fakten. Dazu zählen auch aktuelle Weisungslagen in den jeweiligen Bundesländern.
Grüße Holger
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."
(Kohlmayer)
(Kohlmayer)
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
@Holger, wenn du Rechtmäßigkeit unterstellst, unterstellst du der Richterin gleichzeitig Unfähigkeit.
Die Richterin kennt aber alle Seiten der Geschichte, kennt die Akten und konnte alle Beteiligten viel fragen.
Die Richterin kennt aber alle Seiten der Geschichte, kennt die Akten und konnte alle Beteiligten viel fragen.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Und das macht unfehlbar?vladdi hat geschrieben: Die Richterin kennt aber alle Seiten der Geschichte, kennt die Akten und konnte alle Beteiligten viel fragen.
Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste
Natürlich nicht.
Bleibt abzuwarten, was aus der Sache wird.
Es gibt ja Instanzen.
Bleibt abzuwarten, was aus der Sache wird.
Es gibt ja Instanzen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste