Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Deep Blue -> booked! 1. Verwarnung. Bitte etwas um Zurückhaltung
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Alleine bei uns im Abschnittsbereich hatten wir in der letzten Woche fast in jeder Schicht mit solchen Idioten zu tun. Vom "reinen erschrecken" bis zum versuchten Straßenraub war alles dabei.
Habe dafür null Verständnis und hoffe, dass mir so einer mal vor die Nase läuft. Rechtl. Möglichkeiten gibt es zur Genüge. Selbst bei dem bloßen herumstehen in der Öffentlichkeit sehen ich momentan § 118 OWIG gegeben (außer natürlich am 31.10...). Muss nur gut begründet werden.
Habe dafür null Verständnis und hoffe, dass mir so einer mal vor die Nase läuft. Rechtl. Möglichkeiten gibt es zur Genüge. Selbst bei dem bloßen herumstehen in der Öffentlichkeit sehen ich momentan § 118 OWIG gegeben (außer natürlich am 31.10...). Muss nur gut begründet werden.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
@Franconia
Sehe ich auch so. Habe ich hier im Foum doch im Laufe der Jahre gelernt: Man kann als PVB ziemlich viel machen, solange man es gut begründen kann.
Und der Auftritt eines Clowns im öffentlichen Raum in der derzeitig paranoid total aufgeladenen Situation ... da hätte selbst ich als Laie zumindest mit der Begründung einer Störeransprache und bei einem angetrunkenen oder aggressiven Gegenüber auch mit einem Platzverweis, bzw. einer Ingewahrsamsnahme kein Problem.
Sehe ich auch so. Habe ich hier im Foum doch im Laufe der Jahre gelernt: Man kann als PVB ziemlich viel machen, solange man es gut begründen kann.
Und der Auftritt eines Clowns im öffentlichen Raum in der derzeitig paranoid total aufgeladenen Situation ... da hätte selbst ich als Laie zumindest mit der Begründung einer Störeransprache und bei einem angetrunkenen oder aggressiven Gegenüber auch mit einem Platzverweis, bzw. einer Ingewahrsamsnahme kein Problem.
- schutzmann_schneidig
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Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Da gibt's auch beim nicht maskierten Gegenüber kein Problem.Kulinka hat geschrieben:oder aggressiven Gegenüber auch mit einem Platzverweis, bzw. einer Ingewahrsamsnahme kein Problem.
Wie 1957 bereits treffend zusammengefasst hat: Das polizeiliche Gegenüber setzt durch sein Verhalten den Anlass für die polizeilichen Maßnahmen. Völlig egal ob Clown, Schlumpf, Marsmensch oder "Normalo".
Polizeirechtlich stellen die Clowns keine besondere Situation und erst recht kein Problem dar.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Mumpitz91 hat geschrieben:Guten Tag allerseits,
Habe brav die Suchfunktion benutzt aber noch keinen Thread zu dem Thema entdeckt, also versuche ich es einmal
Hi Mumpitz91,
der andere Thread, der justament am 24.10.16 geschlossen wurde, nannte sich
Grusel-Clowns.
Das mag der Grund sein, weshalb du diesen nicht gefunden hast.
Polizeirechtlich stellen die Clowns keine besondere Situation und erst recht kein Problem dar,
wie schutzmann_schneidig bereits geschrieben hat.
Daher schließe ich den Thread.
Gruß
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