Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Moderator: schutzmann_schneidig
Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Guten Tag allerseits,
Habe brav die Suchfunktion benutzt aber noch keinen Thread zu dem Thema entdeckt, also versuche ich es einmal
Da sich die Vorfälle mit den sogenannten Horrorclowns ja häufen und von den diversen Innenministern von der Polizei ein entschlossenes Handeln gefordert wird, würde mich einmal interessieren, wie ihr die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei sowie in der Gefahrenabwehr als auch in Sachen Strafverfolgung gegenüber sogenannten Horrorclowns bewertet.
Ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage ein solches Handeln überhaupt möglich und welche Maßnahmen können von Polizeiseite getroffen werden?
Mir ist durchaus bewusst, dass das von dem jeweiligen Verhalten des Clowns abhängig ist, aber eine generelle Einschätzung wäre sehr interessant.
mit freundlichen Grüßen
Habe brav die Suchfunktion benutzt aber noch keinen Thread zu dem Thema entdeckt, also versuche ich es einmal
Da sich die Vorfälle mit den sogenannten Horrorclowns ja häufen und von den diversen Innenministern von der Polizei ein entschlossenes Handeln gefordert wird, würde mich einmal interessieren, wie ihr die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei sowie in der Gefahrenabwehr als auch in Sachen Strafverfolgung gegenüber sogenannten Horrorclowns bewertet.
Ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage ein solches Handeln überhaupt möglich und welche Maßnahmen können von Polizeiseite getroffen werden?
Mir ist durchaus bewusst, dass das von dem jeweiligen Verhalten des Clowns abhängig ist, aber eine generelle Einschätzung wäre sehr interessant.
mit freundlichen Grüßen
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Zum einen gibt es einen Fred dazu (der bereits geschlossen wurde), zum anderen: Wie sieht denn ein Ansatz dazu aus?
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
PolVR: Gefahr für Leib u. Leben. Wenn da ein Trottel mit einer Machete oder Messer oder was auch immer herumläuft. Gibt ja dazu genug tatsächliche Anhaltspunkte. Angefangen Sicherstellung, Platzverweis bis hin zum Gewahrsam. Ganz abgesehen von den Zwangsmaßnahmen die da kommen können.
Ist der jetzt einfach nur ein Trottel, der hinter Büschen hervorspringt, würde es nach meinem Sachverstand auch die öfftl. Ordnung machen. Ist jetzt aber Einzelfall abhängig.
Repressiv: Kommt darauf an. KV? gef. KV? Bedrohung, Nötigung? Versuchsstadium oder drüber hinaus.
Du musst deine Frage etwas präzisieren. Die Frage, ob ein Richter so einen verknackt, können wir nur schwer beantworten. Ansonsten ist auch ein "Horrorclown" nur ein Mensch mit einer Maske. Ergo, gilt für den genau das selbe wie für jeden anderen. Und wenn Kalle Müller, mit einer Machete auf die Polizei zu läuft, wird genau das selbe passieren, als wenn es Freddy Krüger persönlich wäre.
Ist der jetzt einfach nur ein Trottel, der hinter Büschen hervorspringt, würde es nach meinem Sachverstand auch die öfftl. Ordnung machen. Ist jetzt aber Einzelfall abhängig.
Repressiv: Kommt darauf an. KV? gef. KV? Bedrohung, Nötigung? Versuchsstadium oder drüber hinaus.
Du musst deine Frage etwas präzisieren. Die Frage, ob ein Richter so einen verknackt, können wir nur schwer beantworten. Ansonsten ist auch ein "Horrorclown" nur ein Mensch mit einer Maske. Ergo, gilt für den genau das selbe wie für jeden anderen. Und wenn Kalle Müller, mit einer Machete auf die Polizei zu läuft, wird genau das selbe passieren, als wenn es Freddy Krüger persönlich wäre.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Ich vertrete folgenden Standpunkt (ohne Moralische Wertung)
Steht ein böser Clown (in Folge bC gennt) einfach nur rum, ohne Waffe / Schlagmittel ist es nichts. Darf man in Deutschland machen.
Steht er in der Nähe von Schulen / Kitas und die Kinder haben Angst, ist es eine IDF und ein PV nach dem PolG wert. Öffentliche Sicherheit und Ordung gefährdet.
Kommt ein bC auf eine Person zugerannt, ist es erstmal auch nicht's, wobei das "Opfer" durchaus in eine gedachte Notlage gerät und den Clown wegboxt (mein Favorit ) "Putativnotwehr"
Kommt ein bC auf eine Person zu, mit Bewaffnung in der Hand, demonstiert er ja, "Eh ich kann dich töten".
- Nötigung oder Bedrohung
- ggf. KV prüfen, wenn Opfer in Todesangst versetzt wurde
Ich würde auch § 126 StGB mal ausleuchten und ggf. Onkel StA fragen.
Was geschehen muss, wenn nach einer o.g. Straftat so ein TV gestellt wird, ist ein ED-Behandlung. Unaufschiebbarkeit nach § 80 VwGO kann man locker begünden.
Ich bin gespannt, wenn der erste bC tot liegen bleibt. In Berlin hat ein 14 Jähriger einen bC das Messer in den Oberkörper gerammt. Irgendwann gerät so ein bewaffneter Idiot an einen Zivilpolizisten oder berechtigten Waffenträger. Wenn da einer mit der Axt / Machete gerannt kommt, dann knallts. Egal ob bC oder nicht. Lebensgefährliche Lage.
Steht ein böser Clown (in Folge bC gennt) einfach nur rum, ohne Waffe / Schlagmittel ist es nichts. Darf man in Deutschland machen.
Steht er in der Nähe von Schulen / Kitas und die Kinder haben Angst, ist es eine IDF und ein PV nach dem PolG wert. Öffentliche Sicherheit und Ordung gefährdet.
Kommt ein bC auf eine Person zugerannt, ist es erstmal auch nicht's, wobei das "Opfer" durchaus in eine gedachte Notlage gerät und den Clown wegboxt (mein Favorit ) "Putativnotwehr"
Kommt ein bC auf eine Person zu, mit Bewaffnung in der Hand, demonstiert er ja, "Eh ich kann dich töten".
- Nötigung oder Bedrohung
- ggf. KV prüfen, wenn Opfer in Todesangst versetzt wurde
Ich würde auch § 126 StGB mal ausleuchten und ggf. Onkel StA fragen.
Was geschehen muss, wenn nach einer o.g. Straftat so ein TV gestellt wird, ist ein ED-Behandlung. Unaufschiebbarkeit nach § 80 VwGO kann man locker begünden.
Ich bin gespannt, wenn der erste bC tot liegen bleibt. In Berlin hat ein 14 Jähriger einen bC das Messer in den Oberkörper gerammt. Irgendwann gerät so ein bewaffneter Idiot an einen Zivilpolizisten oder berechtigten Waffenträger. Wenn da einer mit der Axt / Machete gerannt kommt, dann knallts. Egal ob bC oder nicht. Lebensgefährliche Lage.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
50 Leuten ist so ein dämlicher Clown vielleicht schon begegnet, aber Millionen im Land reden seit Wochen gefühlt über nichts anderes mehr... Uns geht es hier schon wirklich sehr, sehr gut!
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Ich kenne keinen privat, dem es bereits passiert ist. Ich war aber bereits zur Nahabsuche nach so einem Idioten.der-lodda hat geschrieben:50 Leuten ist so ein dämlicher Clown vielleicht schon begegnet, aber Millionen im Land reden seit Wochen gefühlt über nichts anderes mehr... Uns geht es hier schon wirklich sehr, sehr gut!
Der Geschädigte fand das garnicht lustig.
Es ist gerade eine Schwemme. Hat man es aber nicht persönlich erlebt, sollte man Vlt. kleinere Brötchen backen.
-
- Corporal
- Beiträge: 517
- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Solange keine Straftatbestände erfüllt sind, helfen einem folgende Punkte:
- Gefährdung der öffentlichen Ordnung (nicht jedes BL schützt dieses Rechtsgut)
- 118 OwiG
Die öffentliche Ordnung in Gefahr zu sehen, wird aber zum Beispiel am 31.10. eher schwer zu begründen sein.
- Gefährdung der öffentlichen Ordnung (nicht jedes BL schützt dieses Rechtsgut)
- 118 OwiG
Die öffentliche Ordnung in Gefahr zu sehen, wird aber zum Beispiel am 31.10. eher schwer zu begründen sein.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
"Thread"! Fred lebte in einer Steinzeit und dessen Frau hieß Wilma!Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Zum einen gibt es einen Fred dazu (der bereits geschlossen wurde), zum anderen: Wie sieht denn ein Ansatz dazu aus?
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Das kann ich gerne zurückgeben...aber ich weiß ja, wie kritikfähig hier einige sind und das große Weinen anfangen.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Können private Scharmützel anders ausgetragen werden?! Man kann Themen auch totreden mit so einem Mist
Sachliche Antworten wären wünschenswert oder? Es macht immer weniger Spaß hier zu lesen geschweige zu schreiben........ schade
Sachliche Antworten wären wünschenswert oder? Es macht immer weniger Spaß hier zu lesen geschweige zu schreiben........ schade
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück
Gruß
beni aus NRW
Gruß
beni aus NRW
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Tut mir Leid, wenn es in einem Thema drei Off Topic Beiträge gibt und für dich dadurch das Forum weniger lesenswert wird. Vielleicht ist dann ein Forum für dich nicht das richtige Medium? Von meiner Seite ist das nur ein Querverweis nebenbei. Die große Weinerei, die dadurch u.a. auch durch dich entsteht, sorgt für eine wesentlich größere Abdriftung.
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
wenn ihr fertig seid, können wir dann wieder zum Thema zurückkommen. Mich persönlich interessiert das zwar nicht allzu sehr, aber ich finde es auch nervig, dass fast ständig Nebenschauplätze für unsachliche "Duelle" entstehen...
Vielleicht gehört das zu nem Forum dazu, es gehört aber auch dazu, dass man dieses kritisiert...einfach mal in sich gehen und überlegen, ob der ein oder andere Kommentar wirklich zielführend ist
Vielleicht gehört das zu nem Forum dazu, es gehört aber auch dazu, dass man dieses kritisiert...einfach mal in sich gehen und überlegen, ob der ein oder andere Kommentar wirklich zielführend ist
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Ich sehe zum Thema überhaupt keinen Diskussionsansatz.
Es steht das ganze Maßnahmenrepertoire zur Verfügung. Wie bei jedem anderen Störer.
Bleibt also lediglich die entsprechende Bewertung und Entscheidung im EInzelfall (BDL).
Es steht das ganze Maßnahmenrepertoire zur Verfügung. Wie bei jedem anderen Störer.
Bleibt also lediglich die entsprechende Bewertung und Entscheidung im EInzelfall (BDL).
Re: Auftreten von Horror-Clowns: Rechtliche Möglichkeiten?
Verstehe nicht, dass hier so oft die Gefahr für die öffentliche Ordnung ins Spiel gebracht wird. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die in jedem PolG in jedem Bundesland beschrieben ist, ist doch unproblematisch gegeben und begründbar. Somit kann jede Maßnahme aus dem POLG in Anspruch genommen werden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
LouisB25 05 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende