Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
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Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Hallo!
Ich habe eine Frage, die mich aus persönlichen Gründen beschäftigt:
Der Wagen unserer Tochter, der auf meine Ehegattin zugelassen ist, ist im Motorraum abgebrannt.
Zwischen unserem Wohnort und dem Tatort liegen mehr als 100 km, beide liegen zudem in unterschiedlichen Bundesländern.
Tatort-Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern.
Seitens der Pol M-V wurde meine Frau bis heute nicht über die Straftat zu ihrem Nachteil durch die Pol M-V informiert.
Nur dadurch, dass unsere Tochter am Abend des Tages nach der Tat zu ihrem Auto ging, entdeckte unsere Tochter, dass der Wagen ausgebrannt war.
Beide Kennzeichen waren am Fahrzeug und lesbar.
Auf mein Anraten rief unsere Tochter bei der nächstgelegenen Pol-Dienststelle an und wollte Anzeige erstatten.
Ihr wurde gesagt, dass das schon bekannt sei und sie vorbeikommen solle.
Meine Ehegattin war auch als Halterin im Vorgang vermerkt.
Nunmehr meine Frage:
Gibt es eine Initiativ-Informationspflicht der Pol M-V gegenüber meiner Ehegattin als Geschädigte im Strafverfahren?
Aus § 48 SOG M-V könnte sich solch Verpflichtung ergeben.
Für -auch umfangreiche- Antworten wäre ich dankbar.
Gruß
Michael
Ich habe eine Frage, die mich aus persönlichen Gründen beschäftigt:
Der Wagen unserer Tochter, der auf meine Ehegattin zugelassen ist, ist im Motorraum abgebrannt.
Zwischen unserem Wohnort und dem Tatort liegen mehr als 100 km, beide liegen zudem in unterschiedlichen Bundesländern.
Tatort-Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern.
Seitens der Pol M-V wurde meine Frau bis heute nicht über die Straftat zu ihrem Nachteil durch die Pol M-V informiert.
Nur dadurch, dass unsere Tochter am Abend des Tages nach der Tat zu ihrem Auto ging, entdeckte unsere Tochter, dass der Wagen ausgebrannt war.
Beide Kennzeichen waren am Fahrzeug und lesbar.
Auf mein Anraten rief unsere Tochter bei der nächstgelegenen Pol-Dienststelle an und wollte Anzeige erstatten.
Ihr wurde gesagt, dass das schon bekannt sei und sie vorbeikommen solle.
Meine Ehegattin war auch als Halterin im Vorgang vermerkt.
Nunmehr meine Frage:
Gibt es eine Initiativ-Informationspflicht der Pol M-V gegenüber meiner Ehegattin als Geschädigte im Strafverfahren?
Aus § 48 SOG M-V könnte sich solch Verpflichtung ergeben.
Für -auch umfangreiche- Antworten wäre ich dankbar.
Gruß
Michael
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Du sagst, dass es das Fahrzeug deiner Tochter ist und deine Frau Halterin. Deine Tochter wußte Bescheid. Also alles durch.
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Was für eine Frage. Ist es wirklich selbstverständlich, dass die Polizei den Leuten den Arsch nachträgt? Sicher nicht.
Der berechtigte Nutzer des Pkw wurde informiert. Damit hat es sich.
Wenn die Informationswege innerhalb der Familie nicht funktionieren, können die Kollegen aus MV nix dafür.
48 meint ein Auskunftsrecht, nicht eine Informationspflicht der Polizei ohne Auskunftsersuchen.
Und der Hintergrund für diese Frage wäre? Versicherungsfristen? Tochter ein wenig einfältig?
Der berechtigte Nutzer des Pkw wurde informiert. Damit hat es sich.
Wenn die Informationswege innerhalb der Familie nicht funktionieren, können die Kollegen aus MV nix dafür.
48 meint ein Auskunftsrecht, nicht eine Informationspflicht der Polizei ohne Auskunftsersuchen.
Und der Hintergrund für diese Frage wäre? Versicherungsfristen? Tochter ein wenig einfältig?
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- Corporal
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Also wenn ich das richtig verstehe, dann wurde weder eine Notiz am PKW befestigt, noch die Tochter informiert? Sollte das tatsächlich so sein, so wäre es zumindest unprofessionell.
Wenn Eure Tochter euch nach Kenntnisnahme nicht informiert, dann ist das ein familieninternes Problem.
Ein Verstoß gegen Pflichten ist jedoch nicht zu erkennen.
Wenn Eure Tochter euch nach Kenntnisnahme nicht informiert, dann ist das ein familieninternes Problem.
Ein Verstoß gegen Pflichten ist jedoch nicht zu erkennen.
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Tschuldigung. Da habe ich etwas überlesen. Natürlich hast du recht, polizeiotto.
Es kommt immer wieder vor, dass Geschädigte nicht unmittelbar erreicht werden können. Die Gründe sind vielfältig.
Ein Hinweis am Fahzeug kann auch schonmal verschwinden.
In der Regel erfolgt eine Benachrichtigung dann durch die Sachbearbeitung, die den Vorgang aber erstmal auf dem Tisch haben muss. Das kann schon mal 1-2 Tage dauern.
Also nicht gleich die § Keule schwingen, sondern einfach mal freundlich nachfragen.
Es kommt immer wieder vor, dass Geschädigte nicht unmittelbar erreicht werden können. Die Gründe sind vielfältig.
Ein Hinweis am Fahzeug kann auch schonmal verschwinden.
In der Regel erfolgt eine Benachrichtigung dann durch die Sachbearbeitung, die den Vorgang aber erstmal auf dem Tisch haben muss. Das kann schon mal 1-2 Tage dauern.
Also nicht gleich die § Keule schwingen, sondern einfach mal freundlich nachfragen.
- Controller
- Deputy Inspector
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
habt ihr auch gelesen ?Nur dadurch, dass unsere Tochter am Abend des Tages nach der Tat zu ihrem Auto ging, entdeckte unsere Tochter, dass der Wagen ausgebrannt war.
Beide Kennzeichen waren am Fahrzeug und lesbar.
Auf mein Anraten rief unsere Tochter bei der nächstgelegenen Pol-Dienststelle an und wollte Anzeige erstatten.
Ich verstehe das so, dass Tochter mit Pappi sprach und der sagte, mach ne Anzeige.
Fraglich bleibt, ob die Polizei eine Verpflichtung hat den Halter zu informieren ( schriftlich/tel......)
Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Ja, habe ich gelesen. Aber erst beim zweiten Mal, auf Polzeiottos Einwand. Vorher war mein Gemüt ob der unvollständigen Schnelllesung aufgebraust und ich musste ersteinmal schimpfen. Das war ungerechtfertigt.
Eine Verpflichtung kann sich insbesondere daraus ergeben, wenn eine wie auch immer gelagerte Gefahrensituation besteht, die ein Handeln des Geschädigten erfordern. Z.B. Versicherungsfristen, ausgebrannter Pkw im ö.V. etc, oder aber auch daraus, dass der Geschädigte erst dadurch in die Lage versetzt wird, Rechtsansprüche ( Schadenersatz etc. geltend zu machen.
Eine Verpflichtung kann sich insbesondere daraus ergeben, wenn eine wie auch immer gelagerte Gefahrensituation besteht, die ein Handeln des Geschädigten erfordern. Z.B. Versicherungsfristen, ausgebrannter Pkw im ö.V. etc, oder aber auch daraus, dass der Geschädigte erst dadurch in die Lage versetzt wird, Rechtsansprüche ( Schadenersatz etc. geltend zu machen.
- Controller
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
wird also ne reine Bestätigung über die Strafanzeige o.ä. benötigt ? 
@ 1957
ok kann passieren

@ 1957

Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Ich denke, das ist ausreichend. Aktenzeichen etc.
Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Naja, wer weiß wieviel Zeit verstrichen ist.
Natürlich wird die Polizei eine Information an den Berechtigten steuern.
Da die Politik die Polizei kaputt gespart hat, wird es seine Zeit dauern bis jemand die Informationen steuert, weil die Streife, die das aufgenommen hat, im nächsten Einsatz ist. Ein Zettel wäre toll, ein Anruf zeitnah beim Halter notwendig. Jedoch können wir über die Zeit nichts sagen. Die Tochter, der das Auto ist*, meldete sich jedoch bei der Polizei bevor diese die Information steuerte. Nun, da die berechtigte Person informiert ist, bedarf es keiner weiteren Informationen.
*mundart
Natürlich wird die Polizei eine Information an den Berechtigten steuern.
Da die Politik die Polizei kaputt gespart hat, wird es seine Zeit dauern bis jemand die Informationen steuert, weil die Streife, die das aufgenommen hat, im nächsten Einsatz ist. Ein Zettel wäre toll, ein Anruf zeitnah beim Halter notwendig. Jedoch können wir über die Zeit nichts sagen. Die Tochter, der das Auto ist*, meldete sich jedoch bei der Polizei bevor diese die Information steuerte. Nun, da die berechtigte Person informiert ist, bedarf es keiner weiteren Informationen.
*mundart
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
boah 

Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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- Cadet
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Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Um mal Einiges klarzustellen:
Nein, unsere Tochter ist nicht einfältig!
Andernfalls würde sie wohl kaum mit Erfolg einen Studiengang, Recht inkludierend, studieren.
Ja, wir reden in der Familie miteinander!
Was mich insbesondere stört ist, dass die Pol M-V keine Zeit fand, meine Ehegattin als Geschädigte zu informieren, aber eine Pressemeldung ca. 11 Stunden nach der Tat rausging.
Es geht auch um Wertschätzung der Geschädigten/ dem Opfer einer Straftat gegenüber. Diese erfährt man nicht bei der Pol M-V (in diesem Fall).
Eine Pressemitteilung kann rausgegeben werden, aber eine Information an die Geschädigte unterbleibt? Ich finde das ganze Procedere schäbig, um es vorsichtig auszudrücken.
Ich wollte mit meinem Post eigentlich lediglich wissen, ob es neben der moralischen Verpflichtung eine rechtliche gibt, die möglicherweise als Mindermaßnahme/ aus einem Umkehrschluss aus dem genannten Paragrafen abgeleitet werden könnte.
Wenn mir das jemand -schlüssig begründet- sagen könnte…
Nein, unsere Tochter ist nicht einfältig!
Andernfalls würde sie wohl kaum mit Erfolg einen Studiengang, Recht inkludierend, studieren.
Ja, wir reden in der Familie miteinander!
Was mich insbesondere stört ist, dass die Pol M-V keine Zeit fand, meine Ehegattin als Geschädigte zu informieren, aber eine Pressemeldung ca. 11 Stunden nach der Tat rausging.
Es geht auch um Wertschätzung der Geschädigten/ dem Opfer einer Straftat gegenüber. Diese erfährt man nicht bei der Pol M-V (in diesem Fall).
Eine Pressemitteilung kann rausgegeben werden, aber eine Information an die Geschädigte unterbleibt? Ich finde das ganze Procedere schäbig, um es vorsichtig auszudrücken.
Ich wollte mit meinem Post eigentlich lediglich wissen, ob es neben der moralischen Verpflichtung eine rechtliche gibt, die möglicherweise als Mindermaßnahme/ aus einem Umkehrschluss aus dem genannten Paragrafen abgeleitet werden könnte.
Wenn mir das jemand -schlüssig begründet- sagen könnte…
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Steht ihr im Telefonbuch?
Wann ist die Tat passiert?
Wann ist die Tat passiert?

- Jaguar 1986
- Lieutenant
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- Registriert: Mi 18. Jun 2014, 22:44
- Wohnort: Hamburg
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Controller hat geschrieben:habt ihr auch gelesen ?Nur dadurch, dass unsere Tochter am Abend des Tages nach der Tat zu ihrem Auto ging, entdeckte unsere Tochter, dass der Wagen ausgebrannt war.
Beide Kennzeichen waren am Fahrzeug und lesbar.
Auf mein Anraten rief unsere Tochter bei der nächstgelegenen Pol-Dienststelle an und wollte Anzeige erstatten.
Ich verstehe das so, dass Tochter mit Pappi sprach und der sagte, mach ne Anzeige.
Fraglich bleibt, ob die Polizei eine Verpflichtung hat den Halter zu informieren ( schriftlich/tel......)

und wo ist da nun der Fehler?
Ich glaube es ging dem TE darum, dass er entweder einen Anruf erwartet (siehe Hinweis von Bones) oder, dass eine Streife bei der Halterin klingelt und sie informiert. Wird im TV oft so macht, daher wohl das Missverständnis.

1957: wieso denn den Arsch hinterhertragen? Was wäre denn, wenn der Halter oder Nutzer im Urlaub ist?
Dann würde es ggf. länger dauern, bis der Schaden bemerkt wird.
Oder habe ich den Grund Deiner Verärgerung missverstanden?
kein PVB
-
- Captain
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- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
- Wohnort: NRW 48xxx
Re: Informationspflicht an Geschädigte nach Fahrzeugbrand in M-V
Der (bei mir) übliche Gang ist folgender:
Streife ist vor Ort befestigt (wenn möglich) einen Hinweiszettel an das (noch heiße?) Wrack.
Sobald es geht, fährt man rein und bringt das ganze zu Papier.
Wenn ein Berechtigter ohne umstände erreicht werden kann, geschieht dies.
Wenn dies nicht geschieht:
a) Der Vorgang landet 1, 2 Tage später auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters. Dieser schickt einen Brief an den/ die Halter/in.
b) Wenn sich vorher EINE Berechtigte Person meldet, wird diese darüber informiert. Es ist einem volljährigen Menschen ohne weiteres zuzutrauen, dies an weitere Berechtigte weiterzugeben.
Die Pressemeldung wird entweder (relativ) direkt durch die Leitstelle abgesetzt, oder zu Beginn des Tagesdienstes durch die Pressestelle (diese wird bei Vorgangsfertigung automatisch mitbenachrichtigt). Hier ist der Prozess wesentlich straffer, da eine Pressemeldung aber auch keine sensiblen Daten enthält und nicht an einen speziellen Adressaten gerichtet ist.
Ich hoffe, dieser Ablauf verdeutlicht anschaulich, wie es kommen kann, dass ein öffentlicher Presseartikel geschaltet sein kann, bevor Halter/in von seinem Unglück weiß
e/ Jaguar, du hast scheinbar den gleichen Fehler begangen, wie 1957 zuvor und nicht sämtliche Beiträge gründlich gelesen
Streife ist vor Ort befestigt (wenn möglich) einen Hinweiszettel an das (noch heiße?) Wrack.
Sobald es geht, fährt man rein und bringt das ganze zu Papier.
Wenn ein Berechtigter ohne umstände erreicht werden kann, geschieht dies.
Wenn dies nicht geschieht:
a) Der Vorgang landet 1, 2 Tage später auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters. Dieser schickt einen Brief an den/ die Halter/in.
b) Wenn sich vorher EINE Berechtigte Person meldet, wird diese darüber informiert. Es ist einem volljährigen Menschen ohne weiteres zuzutrauen, dies an weitere Berechtigte weiterzugeben.
Die Pressemeldung wird entweder (relativ) direkt durch die Leitstelle abgesetzt, oder zu Beginn des Tagesdienstes durch die Pressestelle (diese wird bei Vorgangsfertigung automatisch mitbenachrichtigt). Hier ist der Prozess wesentlich straffer, da eine Pressemeldung aber auch keine sensiblen Daten enthält und nicht an einen speziellen Adressaten gerichtet ist.
Ich hoffe, dieser Ablauf verdeutlicht anschaulich, wie es kommen kann, dass ein öffentlicher Presseartikel geschaltet sein kann, bevor Halter/in von seinem Unglück weiß

e/ Jaguar, du hast scheinbar den gleichen Fehler begangen, wie 1957 zuvor und nicht sämtliche Beiträge gründlich gelesen


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