Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

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K-Jag
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Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon K-Jag » Do 28. Sep 2017, 08:39

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Allgemeinverfügung Alkoholverbot in Zügen.
In verschieden Allgemeinverfügungen der Bundespolizei wird der Geltungsbereich unterschielich genau beschrieben, manchmal nur; Strecke Osnabrück-Bremen-Hamburg dann wieder
Strecke 2200
HBF Osnabrück (ausschließlich) - HBF Bremen - BF Rotenburg
(W.) - BF Buchholz - HBF Hamburg und zurück

Ebenso gibt es bei einschränkungen verschiedene Varianten: mal ist der Fernverkehr ausgenommen dan wieder IC/ICE- Verbindungen. Was ist mit Privaten Fernverkehr und Sonderzügen( MüllerTanzTouren)?

Wird das nicht bundeseinheitlich geregelt das alle Allgemeinverfügungen gleich sind?

Gruß K-Jag

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon vladdi » Do 28. Sep 2017, 16:28

Jeder Allg. Verfügung ist ein Unikat.

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon K-Jag » Do 28. Sep 2017, 19:18

Also heißt das weil die Zuggattung EN bei den Ausnahmen nicht gennant wurde bleit am Samstag im EN 491 zwischen Altona und Hauptbahnhof der konsum von Alkohol verboten?
Es gibt also keine anforderungen wie genau die Allgemeinverfügung ausformuliert wird, wenn der Ersteller vergisst oder nicht weiß das ein Sonderzug im fraglichen Zeitraum eine der genannten Strecken befährt haben die Fahrgäste also pech.

Gruß K-Jag

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Sep 2017, 19:20

Vielleicht ist das ja auch Absicht.
:lah:

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon K-Jag » Do 28. Sep 2017, 19:37

Da stellt sich mir die Frage wiso gerade für die IC/ICE Züge der Deutschen Bahn ausnahmen gemacht werden aber nicht andere Fernverkehrzüge.

Gruß K-Jag

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Sep 2017, 19:42

Weil der betrunkene Problemfan seltener ICE reist oder aber die Risikobewertung der DB da zugunsten anderer Fahrgäste sowie Angebot im Bordrestaurant anders ausfällt.
:lah:

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon K-Jag » Do 28. Sep 2017, 20:07

also hat die DB einen gewissen einfluss auf die All. Verfügung, die ÖBB aber nicht bzw. sie kümmert sich nicht darum. Wie sieht das den aus wen ein Fanclub bei Euro-Express eine Zug mietet ob Alkohol ausgeschenkt wird oder die Bundespolizei?

Gruß K-Jag

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon very » Do 28. Sep 2017, 20:16

K-Jag hat geschrieben:
Do 28. Sep 2017, 20:07
a Wie sieht das den aus wen ein Fanclub bei Euro-Express eine Zug mietet ob Alkohol ausgeschenkt wird oder die Bundespolizei?


Die Bundespolizei schenkt mit Sicherheit keinen Alkohol aus.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon K-Jag » Do 28. Sep 2017, 20:39

Da fehlt das wer.

Wie sieht das den aus wen ein Fanclub bei Euro-Express eine Zug mietet wer entscheidet ob Alkohol ausgeschenkt wird der Mieter oder die Bundespolizei?

Ich hoffe das ist jetzt verständlich.

Gruß K-Jag

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon vladdi » Do 28. Sep 2017, 21:17

Die Allgemeinverfügung sagt aus, ob die für bestimmte Züge oder Strecken gilt.

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon Controller » Do 28. Sep 2017, 21:31

dann sag ihm doch endlich mal, wer dieses Allgeminverfügung erlässt; das will er doch wissen !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Allgemeinverfügung Alkoholverbot

Beitragvon vladdi » Do 28. Sep 2017, 21:47

Die Bundespolizei erlässt die AV


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