Zwangsgeld
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Zwangsgeld
Es mag ja durchaus sein, dass ich den TE fasch verstanden habe.
Jedenfalls kann ich mir keinen Fall vorstellen, indem die Streife vor Ort einen polizeil. Sachverhalt feststellt und zur sofortigen Abhilfe ein Zwangsgeld androht.
Es ist doch vollkommen klar, dass die was schreiben können später und genauso klar ist es, dass sie Angehörige der Behörde sind.
Wir schreiben viel und leiern viele Sachen an, wobei uns vor Ort aber doch ab und zu die Hände gebunden sind, so dass nichts weiter bleibt als Schreiben und Mitteilen.
Da wir aber doch nicht im Polizeikindergarten sind, sind das doch Sachen, die ich nicht besonders zu betonen brauche, genau wie die Tatsache, dass unsere Massnahmen fast alle Verwaltungsakte sind, das ist doch Rucksackwissen und sollte nicht betont werden müssen.
Aber bitte, erhellt mich:
Wer hat einen SV, bei dem die Streife eine sofortige HDU-Verfügung mit Zwangsgeld umsetzt, um die Gefahr abzuwehren ?
Meiner Meinung nach passt der Sofortige Vollzug und das gestreckte Verfahren nur schwer unter einen Hut.
Im Sofortvollzug muss ich auf der Stelle handeln, da ist keine Zeit für das gestreckte Verfahren.
Jedenfalls kann ich mir keinen Fall vorstellen, indem die Streife vor Ort einen polizeil. Sachverhalt feststellt und zur sofortigen Abhilfe ein Zwangsgeld androht.
Es ist doch vollkommen klar, dass die was schreiben können später und genauso klar ist es, dass sie Angehörige der Behörde sind.
Wir schreiben viel und leiern viele Sachen an, wobei uns vor Ort aber doch ab und zu die Hände gebunden sind, so dass nichts weiter bleibt als Schreiben und Mitteilen.
Da wir aber doch nicht im Polizeikindergarten sind, sind das doch Sachen, die ich nicht besonders zu betonen brauche, genau wie die Tatsache, dass unsere Massnahmen fast alle Verwaltungsakte sind, das ist doch Rucksackwissen und sollte nicht betont werden müssen.
Aber bitte, erhellt mich:
Wer hat einen SV, bei dem die Streife eine sofortige HDU-Verfügung mit Zwangsgeld umsetzt, um die Gefahr abzuwehren ?
Meiner Meinung nach passt der Sofortige Vollzug und das gestreckte Verfahren nur schwer unter einen Hut.
Im Sofortvollzug muss ich auf der Stelle handeln, da ist keine Zeit für das gestreckte Verfahren.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Zwangsgeld
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Ich schrieb bereits, daß zwangsgeld bei Sofortmaßnahmen ungeeignet ist.
Beispiel:
Hg. Störer fliegt raus (ggf. M. UZ).
10 TAGE Ruckkehrverbot. Bei
Nichtbeachtung Zwangsgeld u. rforderliche Sofortmaßnahmen.
Ich schrieb bereits, daß zwangsgeld bei Sofortmaßnahmen ungeeignet ist.
Beispiel:
Hg. Störer fliegt raus (ggf. M. UZ).
10 TAGE Ruckkehrverbot. Bei
Nichtbeachtung Zwangsgeld u. rforderliche Sofortmaßnahmen.
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Re: Zwangsgeld
Jupp, genau so.
Wer nun am Ende in der Behörde das ZW schriftlich androht ist wumpe und der verschiedenen Organisation geschuldet.
Vor Ort zur Beseitigung der Gefahr entfaltet das ZW keine Wirkung.
Und ja 1957 ich denke auch wir reden da aneinander
Wer nun am Ende in der Behörde das ZW schriftlich androht ist wumpe und der verschiedenen Organisation geschuldet.
Vor Ort zur Beseitigung der Gefahr entfaltet das ZW keine Wirkung.
Und ja 1957 ich denke auch wir reden da aneinander
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Re: Zwangsgeld
Zwangsgeld ...... bzw sogar Beugehaft, weil das Geld nicht geeignet erschien
war doch auch gegen Söder im Gespräch, wegen der Nichtumsetzung des Dieselfahrverbotes in München
Das hätte ich ja gerne mal gesehen
war doch auch gegen Söder im Gespräch, wegen der Nichtumsetzung des Dieselfahrverbotes in München
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Re: Zwangsgeld
Burford,
Die Streife setzt das zwangsgeld fest. 250,- aufwärts.
Oh,habe die termina verwechselt. Buford, hast recht
Die Streife setzt das zwangsgeld fest. 250,- aufwärts.
Oh,habe die termina verwechselt. Buford, hast recht
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Re: Zwangsgeld
Hier wird mit Begrifflichkeiten um sich geworfen...
Sofortige Vollziehung liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt erlassen und anschließend vollzogen wurde, aber der Widerspruch des Adressaten keine aufschiebende Wirkung hat (§80 Abs. II Nr. 2 VwGO). Trotzdem ist man hier im gestreckten Verfahren.
Und dass das Zwangsgeld schriftlich festgesetzt wird, steht auch im Gesetz: §64 Abs. II Satz 1 LVwVG RP. Ersatzzwangshaft (und nicht "Beugehaft") muss auch schriftlich angedroht werden: §67 Abs. I Satz 1 LVwVG RP.
Letztlich bleibt zu sagen, dass die meisten hier genannten Konstellationen ungeeignet sind für ein Zwangsgeld. Eine Variante, bei der ich mir das gut vorstellen könnte, ist die Untersagung der Weiterfahrt bei diversen Fällen und damit einhergehender schriftlicher Androhung eines Zwangsgeldes.
Ich habe mich oben auf das LVwVG RP bezogen, ich gehe jedoch davon aus, dass die meisten BL ähnliche Regelungen haben.
Sofortvollzug liegt vor, wenn eine Maßnahme (HDU) umgesetzt wird, ohne dass zuvor ein Verwaltungsakt erlassen wurde (§61 Abs. II LVwVG RP).Controller hat geschrieben: ↑Mi 3. Okt 2018, 17:04[...]
Im Sofortvollzug muss ich auf der Stelle handeln, da ist keine Zeit für das gestreckte Verfahren.
Sofortige Vollziehung liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt erlassen und anschließend vollzogen wurde, aber der Widerspruch des Adressaten keine aufschiebende Wirkung hat (§80 Abs. II Nr. 2 VwGO). Trotzdem ist man hier im gestreckten Verfahren.
Und dass das Zwangsgeld schriftlich festgesetzt wird, steht auch im Gesetz: §64 Abs. II Satz 1 LVwVG RP. Ersatzzwangshaft (und nicht "Beugehaft") muss auch schriftlich angedroht werden: §67 Abs. I Satz 1 LVwVG RP.
Es gibt Urteile, die ein Zwangsgeld bis 250,00 EUR zulassen, ohne Beachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Adressaten. Es gibt aber auch entsprechende Entscheidungen, die etwas höher ansetzen.
Letztlich bleibt zu sagen, dass die meisten hier genannten Konstellationen ungeeignet sind für ein Zwangsgeld. Eine Variante, bei der ich mir das gut vorstellen könnte, ist die Untersagung der Weiterfahrt bei diversen Fällen und damit einhergehender schriftlicher Androhung eines Zwangsgeldes.
Ich habe mich oben auf das LVwVG RP bezogen, ich gehe jedoch davon aus, dass die meisten BL ähnliche Regelungen haben.
Re: Zwangsgeld
Eine schriftliche Androhung hätte ich verlinkt. Die kommt aber nicht von der Streife.
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Re: Zwangsgeld
Otto, das stimmt natürlich, das war unsauber
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Zwangsgeld
In NRW kommt die schriftliche Androhung von der Streife. Grundsätzlicher Mindestsatz: 250,€. Größere Beträge sind selten, weil überwiegend in prekären Verhältnissen eingeschritten wird. Allerdings gab es auch zwangsgeld von mehren tausend Euro.
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Re: Zwangsgeld
Wobei dieser Geldbetrag vorher verfügt wurde....
Re: Zwangsgeld
Kenne die meisten alltäglichen Fälle nur mit Bußgeld (meistens im Straßenverkehr) also kein extra Zwangsgeld, obwohl es hier meist auch schon schwierig wird es letztendlich auch zu erhaltne und das Thema Erzwingungshaft finde ich sehr sehr schwierig. https://www.flensburgpunkte.net/erzwingungshaft/
Meistens kommen dann die Leute ja mit perönlichen Problemen um die Ecke und alles wird zu kompliziert..
und lohnt sich für das "bisschen" Geld einfach nicht
Meistens kommen dann die Leute ja mit perönlichen Problemen um die Ecke und alles wird zu kompliziert..
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Re: Zwangsgeld
Womit hat das jetzt zu tun?
Warum schwallerst du in jedem Fred rum, obwohl du offenkundig wenig bis keinen Plan zu den meisten Themen hast?
Warum schwallerst du in jedem Fred rum, obwohl du offenkundig wenig bis keinen Plan zu den meisten Themen hast?
Re: Zwangsgeld
Beteilige dich nicht weiter an Themen, bei denen die das entspreche Wissen/Fachwissen fehlt.CarlL hat geschrieben:Kenne die meisten alltäglichen Fälle nur mit Bußgeld (meistens im Straßenverkehr) also kein extra Zwangsgeld, obwohl es hier meist auch schon schwierig wird es letztendlich auch zu erhaltne und das Thema Erzwingungshaft finde ich sehr sehr schwierig. https://www.flensburgpunkte.net/erzwingungshaft/
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und lohnt sich für das "bisschen" Geld einfach nicht
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Zwangsgeld
Alter....CarlL hat geschrieben: ↑Do 11. Okt 2018, 09:19Kenne die meisten alltäglichen Fälle nur mit Bußgeld (meistens im Straßenverkehr) also kein extra Zwangsgeld, obwohl es hier meist auch schon schwierig wird es letztendlich auch zu erhaltne und das Thema Erzwingungshaft finde ich sehr sehr schwierig. https://www.flensburgpunkte.net/erzwingungshaft/
Meistens kommen dann die Leute ja mit perönlichen Problemen um die Ecke und alles wird zu kompliziert..
und lohnt sich für das "bisschen" Geld einfach nicht
Zwangsgeld hat mit Bußgeld nichts zu tun.
Seit wann müssen sich Zwangsmaßnahmen monetär rechnen????
Ich habe das Gefühl, du weißt überhaupt nicht, was Zwangsgeld ist und wo man es einsetzt.
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