Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

Fusle
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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Fusle » Do 6. Dez 2018, 08:38

Grenzwertig. Möchtest du nun wissen wie die theoretische Rechtslage hierzu aussieht oder wie in der Praxis gehandelt wird?

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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 6. Dez 2018, 09:06

Ich persönlich würde dann fahren.
:lah:

grenzwertig
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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon grenzwertig » Do 6. Dez 2018, 09:36

Fusle hat geschrieben:
Do 6. Dez 2018, 08:38
Grenzwertig. Möchtest du nun wissen wie die theoretische Rechtslage hierzu aussieht oder wie in der Praxis gehandelt wird?

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Eigentlich sollte beides doch im Einklang stehen,oder?

Anderenfalls wäre das Handeln doch rechtswidrig. Klar,wo kein Kläger,da kein Richter. Aber ist das dann das professionelle Arbeiten eines Beamten?
Und nur,weil es immer schon so gemacht wurde,kann man ja mal hinterfragen,ob es so denn auch richtig ist. Bis jetzt kam da noch nichts Durchschlagendes,dass eindeutig hergibt,dass wir keine Pflicht zur Sicherung haben.

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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 6. Dez 2018, 09:42

Wir sind u. U. kostenpflichtig für entstehende Aufwände. Wir müssen aber nicht selber Sorge tragen, wenn Berechtigte da sind. Das müsste ja wiederum irgendwo stehen.
:lah:

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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Fusle » Do 6. Dez 2018, 10:26

Also vom Grundsatz her ist Zustandsstörer wer für die Sache, die die Störung oder Gefahr verursacht, verantwortlich ist.
Und nicht der, der die Sache in den Zustand versetzt hat. Somit greift das PolG schon.

Und ich bleibe dabei. Ist der Berechtigte vor Ort und kann handeln. Ist es sein Problem. Wenn nicht, dann kümmern wir uns.

Andernfalls könnte man noch stellvertretend tätig werden wenn er sich weigert. Da würden dann aber kosten auf ihn zukommen.

Vor allem, wenn die Türe mit der Ramme geöffnet wurde und ein DS Beschluss da war.

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Officer André

Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Officer André » Do 6. Dez 2018, 10:29

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich persönlich würde dann fahren.
Ich ebenfalls. Auch schon so getan.
Dann bleibt seine Tür halt ungesichert. Seine Sache!

Grenzwertig:
Du machst da einen Denkfehler.
Zum besseren Verständnis:
Bei einer Sachbeschädigung oder VU, ist der Verursacher auch nicht dafür zuständig die Reparatur zu beauftragen, durchzuführen oder zu beaufsichtigen. Er übernimmt die Kosten. Punkt.

Ein wenig Äpfel und Birnen, aber es dient hoffentlich etwas dem Verständnis.

Ohne Theorie, keine Praxis. Praxis und Theorie stimmen nicht immer überein. Da ist geistige Flexibilität gefragt :juggle:


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Re: Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon 1957 » Do 6. Dez 2018, 11:26

Also eigentlich kann ich diese Diskussion gar nicht verstehen. Die Rechtslage ist eindeutig, nicht erst seit gestern oder vorgestern.
Es gibt übrigens einen kleinen Unterschied zwischen der polizeirechtlichen Verantwortungsregelung und der zivilrechtlichen. Sind die polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beendet, sind wir im Rechtsverhältnis wieder im Zivilrecht. D.h. der Verantwortliche, Eigentümer, Besitzer, Besitzdiener etc steht nach dem BGB in der Pflicht.

Wer Zeit und Muße hat:
https://books.google.com/books?id=W3zMq ... gb&f=false

Officer André

Sicherungspflicht nach zwangsweiser Türöffnung

Beitragvon Officer André » Do 6. Dez 2018, 14:12

1957 hat geschrieben: Es gibt übrigens einen kleinen Unterschied zwischen der polizeirechtlichen Verantwortungsregelung und der zivilrechtlichen. Sind die polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beendet, sind wir im Rechtsverhältnis wieder im Zivilrecht. D.h. der Verantwortliche, Eigentümer, Besitzer, Besitzdiener etc steht nach dem BGB in der Pflicht
Daher mein Hinweis auf „Äpfel und Birnen“.
Es diente den besseren Verständnis, so hoffte ich zumindest.


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