Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Nein, weil es rechtmäßig ist. Der Anspruch besteht. Da ist es wurscht, ob er die Abfrage selbst oder durch einen anderen macht. Es sei denn, es gibt interne anderslautende dienstrechtliche Regeln. In diesen Fall gibt es die bei uns nicht.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Wenn jetzt ein Bürger zu dir kommt und fragt, ob du noch mal nachschauen kannst, ob der Kontrahent, nach einem VU z. B., dort immer noch wohnt, gibst du ihm die Auskunft?
Gruß
MICHI
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Das kommt ganz auf den konkreten Anlass an. I.d.R. schikce ich den zum zuständigen Amt. Dort bekommt er die Daten gegen Gebühr. Das war hier aber gar nicht die Frage.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Der gebührenpflichtige Weg über das Amt ist auch der, der im Beispiel des TE zu gehen wäre.1957 hat geschrieben:Das kommt ganz auf den konkreten Anlass an. I.d.R. schikce ich den zum zuständigen Amt. Dort bekommt er die Daten gegen Gebühr. Das war hier aber gar nicht die Frage.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Sicher nicht.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Er ist in diesem Fall mit seinen zivilrechtlichen Ansprüchen genauso Bürger, wie jeder andere auch.1957 hat geschrieben:Sicher nicht.
Gruß
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Genau, und deshalb bekommt er auch die Daten. Er ist zuständig, hat die Befugnis und holt sie sich aus der Datei. Nicht mehr und nicht weniger.
Und ist sich da jemand unsicher, bekommt er sie von mir höchstpersönlich.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Es ist kein dienstlicher Anlass und deshalb bleibt ihm im Rahmen seines Zivilverfahrens nur Weg als"normaler Bürger". Dienstlich wurden die Daten bereits im Rahmen des Widerstandes erfasst und abgeglichen.1957 hat geschrieben:Genau, und deshalb bekommt er auch die Daten. Er ist zuständig, hat die Befugnis und holt sie sich aus der Datei. Nicht mehr und nicht weniger.
Und ist sich da jemand unsicher, bekommt er sie von mir höchstpersönlich.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Mit dem Abgleichen hat das gar nichts zu tun. Der Geschädigte bekommt die Daten. Von uns.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Was etwas anderes ist, als wenn man für sich selber Daten nimmt.
Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Die hat er doch schon, im Rahmen seiner gefertigten Widerstandsanzeige.1957 hat geschrieben:Mit dem Abgleichen hat das gar nichts zu tun. Der Geschädigte bekommt die Daten. Von uns.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Ich bin da hin und her gerissen und verstehe beide Seiten, tendiere aber eher zu Michi.
Andernfalls könnte ein Pvb auch nie eine Flucht verursachen, da er in jedem Fall Festellungsbrechtigter wäre.
Andernfalls könnte ein Pvb auch nie eine Flucht verursachen, da er in jedem Fall Festellungsbrechtigter wäre.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Das sind doch zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
Es geht bei 142 auch nciht um Feststellungsberechtigung, sondern um Feststellungsbereitschaft im Sinne des Geschädigten.
Die liegt bei einem FLüchtigen sicher nicht vor.
Es geht bei 142 auch nciht um Feststellungsberechtigung, sondern um Feststellungsbereitschaft im Sinne des Geschädigten.
Die liegt bei einem FLüchtigen sicher nicht vor.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
Es geht um rechtswidriges Handeln oder nicht und das wäre es bei der Flucht nicht.
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Re: Erhebung von Daten über EMA / Schutz privater Rechte
wer sich unerlaubt entfernt, handelt strafwürdig. Erlaubtes Entfernen ist erlaubt. Fälle sind denkbar.
Trotzdem in diesem Sinne Apfel und Birne
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