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Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 18:01
von Volkspolizist
Folgendes Szenario:

Person A kündigt telefonisch über 112 an, dass er seine Wohnung demoliert hat und sich nun die Pulsader mit einer Rasierklinge aufschneiden will. Da dieser beim Rettungsdienst für seine Aggressionen bekannt ist, wird die Polizei hinzugezogen. Beim Eintreffen der Polizei kommt Person A in hochgradig aggressiver Weise aus dem Haus heraus und geht auf einen Beamten zu, indem er seine Fäuste ballt und ihn anschreit, er solle sich verpissen und er würde ihn fertig machen bzw. er solle doch herkommen. Der Polizist ging zunächst auf Distanz und versuchte zu beruhigen. Person A ging weiterhin schreiend und sehr aggressiv auf den Polizisten zu. Dieser drohte mehrmals mit dem Pfeffersprayeinsatz und forderte Person A auf, sich auf den Boden zu legen. Person A sagte, mach doch, ich hab vor nichts Angst. Nachdem der Polizist nochmals erfolglos den Einsatz androhte, versprühte er eine kleine Menge in Richtung des A. Dies zeigte aber keine Wirkung. Bevor der Polizist nochmals sprühen konnte, kam seine Mutter zu ihm. Mehrere Aufforderungen, sich von ihrem Sohn zu trennen, ignorierte sie. Es machte aber auch den Anschein, dass die Mutter gar nicht weggehen konnte, da der Sohn sie mit seinem Arm stark festhielt. Inzwischen traf Verstärkung ein. Person A weigerte sich nach wie vor seine Mutter loszulassen. Eventuell benutzte er es als Schutzschild, um kein weiteres Pfefferspray abzubekommen. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen erfolgte dann der Zugriff durch drei Beamte. Zwei versuchten den Sohn von der Mutter zu trennen, was nicht direkt gelang. Der dritte Beamte wirkte mit seinem EKA von hinten auf die Unterschenkel mehrmals ein, damit der Sohn von seiner Mutter loslässt. Hier ließen es die Umstände nicht zu, den Einsatz des EKA anzukündigen. Nachdem im Gerangel die Mutter vom Sohn dann getrennt werden konnte, wurde der Sohn zu Boden gebracht und unter erheblicher Kraftanstrengung sowohl an Beine als auch Arme fixiert. Erst nach Verbringen in den Streifenwagen fing das Pfefferspray an, zu wirken. Person A war nach wie vor außer sich und ließ nicht beruhigen. Er hatte ca. 1 Promille und ist bereits wegen Tätlichen Angriffs polizeibekannt. Zudem war er körperlich durchtrainiert.

Die Frage lautet hier, inwieweit der unmittelbare Zwang in Form des Pfeffersprays und des EKA gerechtfertigt gewesen ist.

Es sei erwähnt, dass der Sohn permanent die Fäuste geballt hatte und nicht bekannt war, ob in ihnen eine Rasierklinge ist. Der Zugriff musste schnell vonstatten gehen, damit die Mutter möglichst unverletzt vom Sohn getrennt werden kann.

Für Meinungen bin ich im Voraus dankbar.

Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 18:30
von berlinmitteboy
N'abend,

Klingt nach ner sauberen Sache....

RSG und EKA wurden hier als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt und zuvor angedroht. Wo soll hier deiner Meinung nach ein Problem liegen?

Gruß


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Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 18:49
von Volkspolizist
Wie bereits erwähnt, konnte der Einsatz des EKA nicht angedroht werden, da zwei Kollegen erfolglos an ihm gezogen haben und die Mutter im Weg stand. Der Sohn war dermaßen aggressiv, dass er es nicht hätte vernehmen können.

Wie ich bereits gesagt habe, gab es meiner Meinung nach keinen anderen sanfteren Weg, ihn von seiner Mutter zu trennen.

Ich wollte lediglich eine Bestätigung. Objektiv betrachtet, sollte alles in Ordnung sein.

Aber ihr wisst, dass man sowas auch anders auslegen könnte.

Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 19:30
von berlinmitteboy
Meine rechtliche Einschätzung ist jetzt hier nicht Maß aller Dinge, dennoch würde ich gerne erfahren wollen, was hier "anders ausgelegt " werden könnte?

P.S. Ich hoffe doch stark, dass das keine Zeugenschaftliche ist die du zu morgen auf den Tisch legen musst(?)

Gruß


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Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 19:42
von Volkspolizist
Nein, alles gut. Hab lediglich eine Bestätigung meiner Sicht der Dinge haben wollen.

Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 20:25
von Officer André
Wir waren nicht dabei.
Klingt sauber.
Jetzt geht dir die Muffe?
Weil der Einsatz des EKA nicht vorher angedroht wurde?
Geht halt nicht immer in der Dynamik der Lage.

Falls es darum geht, dass A nun die Rechtmäßigkeit anzweifelt - ruhig bleiben.
Kommt vor.

Re: Rechtmäßigkeit des Einsatzes

Verfasst: Mi 18. Sep 2019, 20:44
von Volkspolizist
Vielen Dank!

Das hat er nicht.

Es gibt auch kein Verfahren.

Und es hat auch sonst keiner was bemängelt.

Wollte es rechtlich nur nochmal in diesem Forum abhandeln.

Und mir wurde hiermit weitergeholfen.