Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Moderator: schutzmann_schneidig
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Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
In den Polizeigesetzen findet sich zum Schusswaffengebrauch meist eine ähnliche bzw. identische Formulierung wie im § 12 I UZwG des Bundes:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
Jedem bekannt
Sollte durch die Polizei einmal ein Tier oder insbesondere ein Hund erschossen werden, ist der Unmut oder regelrechter Hass gegen die PVB im Netz groß.
Ich denke aus taktischer Sicht ist eindeutig, dass gegen einen (vorausgesetzt natürlich: entsprechende Größe und eindeutig aggressives Verhalten etc.) Hund ein anderes Mittel als die Schusswaffe relativ sinnlos ist? Evtl. könnten DEIG da einen Unterschied machen, aber über die lässt sich ja auch wieder ewig streiten.
Wie ist dazu aber die Rechtslage? Strafrechtlich sollte eigentlich nichts drohen. Zivilrechtlich stehen die Chancen bei eindeutiger von dem Tier ausgehender Gefahr m.E. auch relativ gut.
Wie sieht es dienstrechtlich damit aus? Gibt es dazu Berichte bzw. eigene Erfahrungen?
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
Jedem bekannt
Sollte durch die Polizei einmal ein Tier oder insbesondere ein Hund erschossen werden, ist der Unmut oder regelrechter Hass gegen die PVB im Netz groß.
Ich denke aus taktischer Sicht ist eindeutig, dass gegen einen (vorausgesetzt natürlich: entsprechende Größe und eindeutig aggressives Verhalten etc.) Hund ein anderes Mittel als die Schusswaffe relativ sinnlos ist? Evtl. könnten DEIG da einen Unterschied machen, aber über die lässt sich ja auch wieder ewig streiten.
Wie ist dazu aber die Rechtslage? Strafrechtlich sollte eigentlich nichts drohen. Zivilrechtlich stehen die Chancen bei eindeutiger von dem Tier ausgehender Gefahr m.E. auch relativ gut.
Wie sieht es dienstrechtlich damit aus? Gibt es dazu Berichte bzw. eigene Erfahrungen?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Ist die Frage jetzt, ob man das DEIG gegen Tiere einsetzen darf?
Was sagt dir denn der Begriff Mindermaßnahme?
Ist das DEIG in deinem BL als Hilfsmittel / Waffe zugelassen (vgl. § 58 (4) PolG NRW), sehe ich da wenig Diskussionsbedarf.
Was sagt dir denn der Begriff Mindermaßnahme?
Ist das DEIG in deinem BL als Hilfsmittel / Waffe zugelassen (vgl. § 58 (4) PolG NRW), sehe ich da wenig Diskussionsbedarf.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
wobei man hier genau trennen sollte:
Schußwaffe und Waffe
Schußwaffe und Waffe
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Die Frage ging zunächst um persönliche Erfahrungen oder Meinungen um den Gebrauch der Schusswaffe, ohne über EKA oder RSG , oder eben DEIG, zu gehen.
Die Erforderlichkeit ist bekanntermaßen gegeben, wenn mildere Mittel höchstwahrscheinlich keinen Erfolg bringen.
Meiner Meinung nach für RSG und EKA bei entsprechend großem Tier unstrittig.
Natürlich kommt das DEIG nun neu dazu, aber ob damit eine Erfolgsaussicht vorliegt… ich denke dazu braucht man mal eine Einschätzung seitens der Polizeitrainer.
Noch ist es bei uns nicht eingeführt, daher kann ich wenig dazu sagen.
Die Erforderlichkeit ist bekanntermaßen gegeben, wenn mildere Mittel höchstwahrscheinlich keinen Erfolg bringen.
Meiner Meinung nach für RSG und EKA bei entsprechend großem Tier unstrittig.
Natürlich kommt das DEIG nun neu dazu, aber ob damit eine Erfolgsaussicht vorliegt… ich denke dazu braucht man mal eine Einschätzung seitens der Polizeitrainer.
Noch ist es bei uns nicht eingeführt, daher kann ich wenig dazu sagen.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Ich habe das so verstanden, als wäre dies der Grund des Freds:
Nun, dazu sagt Konfuzius:
" Erst, wenn ein Moskito auf deinem Hoden gelandet ist, wirst du lernen, nicht alle Probleme mit Gewalt zu lösen"
Nun, danke Meister, ich werde es durchdenken
Also meiner Erfahrung nach gibt es immer heftige Reaktionen nach SWG auf Tiere, bei Haustieren manchmal sogar besonders übel - da muss man dann durch
Mit anderen Worten: wie bekämpfe ich erfolgreich die Gefahr ohne Unmut zu erwecken ??Sollte durch die Polizei einmal ein Tier oder insbesondere ein Hund erschossen werden, ist der Unmut oder regelrechter Hass gegen die PVB im Netz groß.
Nun, dazu sagt Konfuzius:
" Erst, wenn ein Moskito auf deinem Hoden gelandet ist, wirst du lernen, nicht alle Probleme mit Gewalt zu lösen"
Nun, danke Meister, ich werde es durchdenken
Also meiner Erfahrung nach gibt es immer heftige Reaktionen nach SWG auf Tiere, bei Haustieren manchmal sogar besonders übel - da muss man dann durch
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Sherrif: Wenn der zähnefleischende Rotti, der zuvor drei Kinder totgebissen hat, wutschäumend in meine Richtung läuft, werde ich mich als Rechtshänder nicht auf die linke Seite meines Gürtels verlassen. Außer der Google Rezensionen werde ich da vermutlich auch wenig zu befürchten haben - auch, wenn es mir um das Tier leid täte.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Solange außer dem nichts zu befürchten ist sollte das kein Problem darstellen. Auch ein durchaus interessantes ZitatController hat geschrieben: ↑Sa 5. Jun 2021, 22:34
Also meiner Erfahrung nach gibt es immer heftige Reaktionen nach SWG auf Tiere, bei Haustieren manchmal sogar besonders übel - da muss man dann durch
@kaeptn: So denke ich mir das auch. Die Problematik ist eher, dass, bei mir zumindest, nie eine auch nur annähernd feste Lehrmeinung ausgesprochen wurde bzw. das Thema auch nur angeschnitten wurde. Eher in Richtung gegen Menschen.
Um nochmal beim Taser zu bleiben: ich könnte mir aber auch tatsächlich vorstellen, dass der in solchen Fällen die dienstrechtliche Bewertung noch schwieriger macht. Nach dem Motto „ihr wolltet ein Zwischending, warum nutzt ihr es nicht?“
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Ja - aber das unterliegt ja bestimmten Prämissen. Bei meinem aktuellen IM bin ich zuversichtlich, dass er das der geifernden Meute solide erläutern würde.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Ich halte den Taser hier für völlig ungeeignet.
Einzige Anwendungsmöglichkeit die ich sähe wäre, wenn das Tier irgendwo herumsteht oder langsam geht und ich aus einer sicheren Deckung darauf einwirken kann, völlig ohne Gefahr für mich oder andere.
Bei allem andern bleibt nur der SWG und selbst da kann man froh sein einen angreifenden Hund mit Pistole zu erlegen !
Einzige Anwendungsmöglichkeit die ich sähe wäre, wenn das Tier irgendwo herumsteht oder langsam geht und ich aus einer sicheren Deckung darauf einwirken kann, völlig ohne Gefahr für mich oder andere.
Bei allem andern bleibt nur der SWG und selbst da kann man froh sein einen angreifenden Hund mit Pistole zu erlegen !
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Na da sieht man ja, dass die Dinger nicht zuverlässig genug sind.
Maximal habe ich zwei Schuss. Davon kann einer daneben gehen, weil ungewohnt, und der zweite erzielt dann keine Wirkung. Und schon hab ich nichts mehr in der Hand.
Dann sollte man doch lieber bei 9mm bleiben, sofern das Tier eine Bedrohung ist.
Maximal habe ich zwei Schuss. Davon kann einer daneben gehen, weil ungewohnt, und der zweite erzielt dann keine Wirkung. Und schon hab ich nichts mehr in der Hand.
Dann sollte man doch lieber bei 9mm bleiben, sofern das Tier eine Bedrohung ist.
Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Ich bin der Ansicht, dass ein Taser kein geeignetes Mittel in einer (Waffen-) Notwehrsituation ist. Egal ob da ein Hund oder ein Messermän etc. angreift.
Bei einem taktischen Vorgehen sieht das schon anders aus.
Bei einem taktischen Vorgehen sieht das schon anders aus.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
DorfsheriffGB, es ist mehr als fraglich, ob man immer maximal 2 Schuss hat.
Es kann auch mal mehr oder weniger sein; alles ziemlich unsicher, also stellt sich die Frage der Geeignetheit.
Man kann Glück aber auch Pech haben
Es kann auch mal mehr oder weniger sein; alles ziemlich unsicher, also stellt sich die Frage der Geeignetheit.
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Re: Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
1957: Ja, das ist auch mein Gefühl. Ich bin froh, hier von allen auf Zustimmung zu stoßen.
Controller: mit 2 Schuss meinte ich den Taser, die Pistole ist da natürlich variabel .
Controller: mit 2 Schuss meinte ich den Taser, die Pistole ist da natürlich variabel .
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