EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Moderator: schutzmann_schneidig
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EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Frage: Ist bei einer Anwendung des dienstlich zugelassenen Stocks als Hebel (z.B. gegen am Boden sperrende Person zwecks Aufheben, Transport etc.) ein Waffeneinsatz gem. UZwG gegeben?
Das Gesetz bezieht sich ja nur auf das Gerät an sich. Jedoch könnte im o.g. Einsatz jeder beliebige Gegenstand verwendet werden...
Für mich eher unpassend, in dem Falle die Verhältnismäßigkeit als Waffe zu prüfen da ziemlich sicher nicht gegeben
Das Gesetz bezieht sich ja nur auf das Gerät an sich. Jedoch könnte im o.g. Einsatz jeder beliebige Gegenstand verwendet werden...
Für mich eher unpassend, in dem Falle die Verhältnismäßigkeit als Waffe zu prüfen da ziemlich sicher nicht gegeben
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- Police Officer
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Ergänzung kurz: Also bezieht sich die Einstufung als Waffe auf die Verwendung als Waffe (hier sprich schlagen) oder auf das Gerät an sich?
Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Bei uns ist es so:
- schlagen -> Waffe
- hebeln-> Hilfsmittel körperlicher Gewalt
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- Kaeptn_Chaos
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
In NRW schließt das PolG ja nicht per se aus, eine Waffe als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzusetzen. Ich denke, du zäumst das Pferd von hinten auf.
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Danke, genau das war ja die Frage.
Ob die Waffeneigenschaft eben an der Handlung damit oder am Gegenstand selbst hängt. Waffenrechtlich brauchen wir nicht anfangen aber zwangsmäßig irgendwie interessant und nie so bedacht.
Ob die Waffeneigenschaft eben an der Handlung damit oder am Gegenstand selbst hängt. Waffenrechtlich brauchen wir nicht anfangen aber zwangsmäßig irgendwie interessant und nie so bedacht.
Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Das ist eigentlich selbstverständlich.
Nahezu jeder Gegenstand ist in unterschiedlichem Sinne einsetzbar. Ein generelles Verbot, z. B. eine Waffe als Hilfsmittel einzusetzen, gibt es nicht.
Entscheidend ist der Zweck des Einsatzes und die Verhältnismäßigkeit.
Nahezu jeder Gegenstand ist in unterschiedlichem Sinne einsetzbar. Ein generelles Verbot, z. B. eine Waffe als Hilfsmittel einzusetzen, gibt es nicht.
Entscheidend ist der Zweck des Einsatzes und die Verhältnismäßigkeit.
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Und wenn ich jemandem mit der Bodenplatte des EKA (nicht ausgezogen) auf die Schnauze haue, da ich ihn nicht mit klassischen Schlägen treffen möchte? Hilfsmittel oder immer noch Waffeneinsatz?
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Waffe!
Offensiver bzw. "aggressiver" Einsatz als Schlagwaffe immer Waffe.
Bei Tragehilfe, zum Abdrängen/ Schieben, als Hebel Hilfsmittel.
Stand bei uns in irgendeinem Einsatz sogar mal in den Einsatzunterlagen.
Edit.: Ich kann mich nur auf den EMS / EMS-A / Tonfa beziehen aber egal ob du mit der langen Seite, kurzen Seite oder Griffstück schlägst / stichst ist es als Waffe anzusehen.
Hast du den in Vorhalte und wirst bedrängt und schiebst dann mit dem EMS am Arm anliegend die Angreifer zurück Hilfsmittel.
Offensiver bzw. "aggressiver" Einsatz als Schlagwaffe immer Waffe.
Bei Tragehilfe, zum Abdrängen/ Schieben, als Hebel Hilfsmittel.
Stand bei uns in irgendeinem Einsatz sogar mal in den Einsatzunterlagen.
Edit.: Ich kann mich nur auf den EMS / EMS-A / Tonfa beziehen aber egal ob du mit der langen Seite, kurzen Seite oder Griffstück schlägst / stichst ist es als Waffe anzusehen.
Hast du den in Vorhalte und wirst bedrängt und schiebst dann mit dem EMS am Arm anliegend die Angreifer zurück Hilfsmittel.
- Kaeptn_Chaos
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Sheriff, vielelicht überdenkst du in diesem offenen Forum mal Wortwahl und Fragestellung.
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- Police Officer
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
@ Chris: Vielen Dank!!
@Käptn: Ach mal ehrlich, die Fragestellung ist rechtlich durchaus interessant und die Wortwahl ist doch nun wirklich nicht geeignet das pol. Ansehen zu schädigen. Man denke einmal an die Situationen wo Genanntes möglich ist und worum es dabei geht. Vorausgesetzt natürlich rechtmäßiger Einsatz.
@Käptn: Ach mal ehrlich, die Fragestellung ist rechtlich durchaus interessant und die Wortwahl ist doch nun wirklich nicht geeignet das pol. Ansehen zu schädigen. Man denke einmal an die Situationen wo Genanntes möglich ist und worum es dabei geht. Vorausgesetzt natürlich rechtmäßiger Einsatz.
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Mo 13. Sep 2021, 16:45Sheriff, vielelicht überdenkst du in diesem offenen Forum mal Wortwahl und Fragestellung.
Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Und warum ist die Frage rechtlich interessant?
Kaptn
Kaptn
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Meine lieben Leute, wofür ist ein Schlagstock?
Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Das habe ich nicht gefragt. Warum ist diese Differenzierung für dich eine rechtlich interessante Frage? Ich meine eher, dass das diesem Zusammenhang eine eher untergeordnete Fragestellung ist.
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- Lieutenant
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Re: EMS/EKA Anwendung als Hebel- Zwangsmittel Waffe?
Ist das bei euch die offizielle dienstliche Bezeichnung?DorfsheriffGB hat geschrieben: ↑Di 14. Sep 2021, 07:46Meine lieben Leute, wofür ist ein Schlagstock?
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