Festnahme nach BtM Handel

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

Shakehunter
Cadet
Cadet
Beiträge: 30
Registriert: So 1. Jan 2017, 20:35

Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Shakehunter » Mo 10. Apr 2023, 11:47

Hallo in die Runde,

Bei uns in der Behörde werden BtM Händler i.d.R. immer festgenommen. Worauf stützt sich hier genau die Rechtsgrundlage? Für mich liegt nämlich grundsätzlich kein Haftgrund vor, es sei denn man könnte Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr begründen. I.d.R ist es jedoch so, dass die BES einen festen Wohnsitz haben oder beruft man sich hier auf den 127 I (Festnahme durch Jedermann zur Prüfung von Haftgründen)?

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 26808
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 10. Apr 2023, 12:10

Wie sollen wir das jetzt wissen, ohne die entsprechende Papierlage in deiner Behörde zu kennen? :polizei13:
:lah:

Inspektor_GER
Corporal
Corporal
Beiträge: 369
Registriert: Do 7. Jul 2011, 19:27

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Inspektor_GER » Mo 10. Apr 2023, 13:13

Kann es sein, dass du vorläufige Festnahme mit Sistierung verwechselst?

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3812
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Brot » Mo 10. Apr 2023, 18:28

Findet auch eine richterliche Vorführung statt oder werden sie nach Abschluss der Maßnahmen auf freien Fuß entlassen?

Schandi00
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 115
Registriert: Di 9. Feb 2010, 10:35

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Schandi00 » Mo 10. Apr 2023, 19:25

Bist Du Polizist? Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen, Paragraph hast Du ja schon genannt…

Inspektor_GER
Corporal
Corporal
Beiträge: 369
Registriert: Do 7. Jul 2011, 19:27

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Inspektor_GER » Mo 10. Apr 2023, 19:51

Was meinst du mit "festgenommen"? IDF nach 163b? Mitnahme zwecks ED-Behandlung nach 81b? Oder eine echte Festnahme nach 127 Abs. 2?

Mir scheint, dass der Begriff der "Festnahme" hier falsch verstanden wurde.

Admcmuffin
Constable
Constable
Beiträge: 93
Registriert: So 19. Jul 2020, 06:40

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Admcmuffin » Mo 10. Apr 2023, 21:48

Schandi00 hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 19:25
Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen,
:gruebel:

:polizei13:

Schandi00
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 115
Registriert: Di 9. Feb 2010, 10:35

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Schandi00 » Mo 10. Apr 2023, 22:20

Admcmuffin hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 21:48
Schandi00 hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 19:25
Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen,
:gruebel:

:polizei13:
Okay, das war mistig formuliert, bzw hatte ich mich auch verlesen.
Aber zuallererst sollten der TS nochmal präzisieren was eigentlich genau gemeint ist 🙄

Kulinka
Captain
Captain
Beiträge: 1599
Registriert: Do 12. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Kempen/Ndrh.

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Kulinka » Di 11. Apr 2023, 00:01

Hallo Schandi,

zuallererst solltest Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach an der Trennschärfe zwischen Singular und Plural bei der Bildung des Prädikats Deiner Sätze arbeiten, nix für ungut.

Ansonsten würde ich hier als Fachfremder einmal die Verdunkelungsgefahr in Betracht ziehen. Wer unter dringendem Verdacht steht, mit BtM zu handeln, wird auf freien Fuß gesetzt wohl jede Möglichkeit nutzen, weitere Beweise zu verdecken und Komplizen zu warnen.

Viele Grüße
Kulinka

Schandi00
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 115
Registriert: Di 9. Feb 2010, 10:35

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Schandi00 » Di 11. Apr 2023, 00:55

Kulinka hat geschrieben:
Di 11. Apr 2023, 00:01
Hallo Schandi,

zuallererst solltest Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach an der Trennschärfe zwischen Singular und Plural bei der Bildung des Prädikats Deiner Sätze arbeiten, nix für ungut.

Ansonsten würde ich hier als Fachfremder einmal die Verdunkelungsgefahr in Betracht ziehen. Wer unter dringendem Verdacht steht, mit BtM zu handeln, wird auf freien Fuß gesetzt wohl jede Möglichkeit nutzen, weitere Beweise zu verdecken und Komplizen zu warnen.

Viele Grüße
Kulinka
Auch wenn korrekte Rechtschreibung mir sehr am Herzen liegt - mein Handy (oder doch die Wurstfinger 🤔) macht mir da ganz gerne mal nen Strich durch die Rechnung, Du wirst den Satz schon verstanden haben.
Das von Dir beschriebene passt aber meiner Auffassung nach nicht mit dem Ausgangspost zusammen, daher wäre eine Präzisierung, wie auch schon von anderen gefordert, hilfreich…

Kulinka
Captain
Captain
Beiträge: 1599
Registriert: Do 12. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Kempen/Ndrh.

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Kulinka » Di 11. Apr 2023, 01:50

Hallo Schandi,

na ja, das mit dem "Du wirst es schon verstanden haben" ist sehr zweischneidig. Aber wenn es natürlich nur die Wurstfinger im Verbund mit T9 sind, okay.

Ansonsten hatte der TE nach einem Haftgrund (sic) gefragt. Und da würde sich aus meiner Sicht StPO § 112 (2) 3. bei Dealern eben sehr gut begründen lassen.

Viele Grüße
Kulinka

Schandi00
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 115
Registriert: Di 9. Feb 2010, 10:35

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Schandi00 » Di 11. Apr 2023, 09:33

Dein Gebahren ist - naja…
Wirklich gefragt hat er nicht, offenbar kennt er die Haftgründe, sieht aber keinen. Würden sie alle in U-Haft wandern, könnte er ja den jeweiligen Haftgrund nachlesen. Da wir aber immer noch nicht wissen ob sie in U-Haft gehen oder was anderes gemeint war (und der TS seitdem auch nicht mehr vorbeigeschneit ist…) 🤷🏻‍♂️
Und es gibt „Dealer“ und es gibt Dealer. „Handel“ ist nicht gleich Handel. Aber auch diese Infos blieb er uns bislang schuldig… soll ja auch Unterschiede in den BL/Städten geben 🙄

Benutzeravatar
DerLima
Moderator
Moderator
Beiträge: 5300
Registriert: Di 30. Jun 2009, 00:00
Wohnort: 167**

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon DerLima » Di 11. Apr 2023, 10:10

@schandi… Kulinkas Gebahren ist ‚naja‘? Dein Satz sagt ohne Schreibfehler aufgrund von Wurstfingern exakt eines:
Jeder Täter auf frischer Tat wird festgenommen. Und das ist, mit Verlaub:
Falsch! Nichts anderes. Gleichzeitig fragst du den TE ob er Polizist sei. Aufgrund deiner Aussage müsste man die Frage eher an dich richten.


Im weiteren erklärte der TE, dass er im Grunde keinen Haftgrund sähe, höchstens die Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Aber das wirkte eher unsicher.
Ich sehe es in dem angesprochenen Sachverhalt ohne weitere Informationen so wie Kulinka. Zumeist zieht bei BTM-Händlern nur die Verdunklungsgefahr. §127 I wird in der Regel ausfallen, da speziellere Normen der Polizei die Mitnahme eines nicht identifizierten Täters gestatten.

Ich vermute tatsächlich, dass der Begriff ‚Festnahme‘ hier falsch verwendet wird.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************

Schandi00
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 115
Registriert: Di 9. Feb 2010, 10:35

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon Schandi00 » Di 11. Apr 2023, 11:03

DerLima hat geschrieben:
Di 11. Apr 2023, 10:10
@schandi… Kulinkas Gebahren ist ‚naja‘? Dein Satz sagt ohne Schreibfehler aufgrund von Wurstfingern exakt eines:
Jeder Täter auf frischer Tat wird festgenommen. Und das ist, mit Verlaub:
Falsch! Nichts anderes. Gleichzeitig fragst du den TE ob er Polizist sei. Aufgrund deiner Aussage müsste man die Frage eher an dich richten.


Im weiteren erklärte der TE, dass er im Grunde keinen Haftgrund sähe, höchstens die Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Aber das wirkte eher unsicher.
Ich sehe es in dem angesprochenen Sachverhalt ohne weitere Informationen so wie Kulinka. Zumeist zieht bei BTM-Händlern nur die Verdunklungsgefahr. §127 I wird in der Regel ausfallen, da speziellere Normen der Polizei die Mitnahme eines nicht identifizierten Täters gestatten.

Ich vermute tatsächlich, dass der Begriff ‚Festnahme‘ hier falsch verwendet wird.
Komisch, also bei uns wird bspw dieses Formblatt genutzt:
http://andreas-fischer-rechtsanwalt.de/ ... tnahme.pdf
(Dass es mehrere Varianten von „Verhaftungen“ - um noch die Tatort-Unschärfe reinzubringen- gibt, völlig klar)
Wenn Ihr von Vorführung mit Ziel der U-Haft sprecht: bin voll bei Euch. Aber das kam so eben (beim TS) nicht so ganz rüber…

Benutzeravatar
DerLima
Moderator
Moderator
Beiträge: 5300
Registriert: Di 30. Jun 2009, 00:00
Wohnort: 167**

Re: Festnahme nach BtM Handel

Beitragvon DerLima » Di 11. Apr 2023, 13:23

Oha... Jetzt wird es richtig spannend.
Ich zitiere dich mal:
Bist Du Polizist? Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen, Paragraph hast Du ja schon genannt…
Bist du Polizist?
Das Formblatt welches du hier verlinkt hast, ist die BELEHRUNG festgenommener Personen.

Und dann gibt es verschiedene Stufen, wie man eine Person in seiner Freiheit beschränkt:
- Festhalten
- Gewahrsamnahme
- (vorl.) Festnahme
- Verhaftung.

Das sind ALLES unterschiedliche Handlungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Ich weiß ja nicht, wie du "die Polizei" definierst, aber in meinem Bundesland ist es nicht so, dass jeder Täter auf frischer Tat vorläufig Festgenommen, geschweige denn verhaftet wird.
Neulich erst gehabt:
Ladendieb, BPA dabei, deutsch, fester Wohnsitz, feste Arbeit. Welcher Haftgrund sollte denn hier vorliegen um eine vorläufige Festnahme zu rechtfertigen?
- Fluchtgefahr? Nope
- Verdunklungsgefahr? Nope
- Wiederholungsgefahr fällt aus, da keine Katalogstraftat.

Will sagen: es würde mich schon sehr wundern, wenn jede Person die auf frischer Tat gefasst wurde, pauschal festgenommen würde. Da spricht zumindest das mir bekannte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dagegen.
Und die vorläufige Festnahme hat immer das Ziel der Untersuchungshaft - die Begründung einer vorläufigen Festnahme ist ja eben der Haftgrund. Eine vorläufige Festnahme zur Beschuldigtenvernehmung oder ähnlichem ist nicht statthaft.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************


Zurück zu „Polizeirecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende