Festnahme nach BtM Handel
Moderator: schutzmann_schneidig
-
- Cadet
- Beiträge: 30
- Registriert: So 1. Jan 2017, 20:35
Festnahme nach BtM Handel
Hallo in die Runde,
Bei uns in der Behörde werden BtM Händler i.d.R. immer festgenommen. Worauf stützt sich hier genau die Rechtsgrundlage? Für mich liegt nämlich grundsätzlich kein Haftgrund vor, es sei denn man könnte Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr begründen. I.d.R ist es jedoch so, dass die BES einen festen Wohnsitz haben oder beruft man sich hier auf den 127 I (Festnahme durch Jedermann zur Prüfung von Haftgründen)?
Bei uns in der Behörde werden BtM Händler i.d.R. immer festgenommen. Worauf stützt sich hier genau die Rechtsgrundlage? Für mich liegt nämlich grundsätzlich kein Haftgrund vor, es sei denn man könnte Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr begründen. I.d.R ist es jedoch so, dass die BES einen festen Wohnsitz haben oder beruft man sich hier auf den 127 I (Festnahme durch Jedermann zur Prüfung von Haftgründen)?
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 26808
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Festnahme nach BtM Handel
Wie sollen wir das jetzt wissen, ohne die entsprechende Papierlage in deiner Behörde zu kennen? 


-
- Corporal
- Beiträge: 369
- Registriert: Do 7. Jul 2011, 19:27
Re: Festnahme nach BtM Handel
Kann es sein, dass du vorläufige Festnahme mit Sistierung verwechselst?
Re: Festnahme nach BtM Handel
Findet auch eine richterliche Vorführung statt oder werden sie nach Abschluss der Maßnahmen auf freien Fuß entlassen?
Re: Festnahme nach BtM Handel
Bist Du Polizist? Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen, Paragraph hast Du ja schon genannt…
-
- Corporal
- Beiträge: 369
- Registriert: Do 7. Jul 2011, 19:27
Re: Festnahme nach BtM Handel
Was meinst du mit "festgenommen"? IDF nach 163b? Mitnahme zwecks ED-Behandlung nach 81b? Oder eine echte Festnahme nach 127 Abs. 2?
Mir scheint, dass der Begriff der "Festnahme" hier falsch verstanden wurde.
Mir scheint, dass der Begriff der "Festnahme" hier falsch verstanden wurde.
-
- Constable
- Beiträge: 93
- Registriert: So 19. Jul 2020, 06:40
Re: Festnahme nach BtM Handel
Okay, das war mistig formuliert, bzw hatte ich mich auch verlesen.
Aber zuallererst sollten der TS nochmal präzisieren was eigentlich genau gemeint ist
Re: Festnahme nach BtM Handel
Hallo Schandi,
zuallererst solltest Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach an der Trennschärfe zwischen Singular und Plural bei der Bildung des Prädikats Deiner Sätze arbeiten, nix für ungut.
Ansonsten würde ich hier als Fachfremder einmal die Verdunkelungsgefahr in Betracht ziehen. Wer unter dringendem Verdacht steht, mit BtM zu handeln, wird auf freien Fuß gesetzt wohl jede Möglichkeit nutzen, weitere Beweise zu verdecken und Komplizen zu warnen.
Viele Grüße
Kulinka
zuallererst solltest Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach an der Trennschärfe zwischen Singular und Plural bei der Bildung des Prädikats Deiner Sätze arbeiten, nix für ungut.
Ansonsten würde ich hier als Fachfremder einmal die Verdunkelungsgefahr in Betracht ziehen. Wer unter dringendem Verdacht steht, mit BtM zu handeln, wird auf freien Fuß gesetzt wohl jede Möglichkeit nutzen, weitere Beweise zu verdecken und Komplizen zu warnen.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Festnahme nach BtM Handel
Auch wenn korrekte Rechtschreibung mir sehr am Herzen liegt - mein Handy (oder doch die WurstfingerKulinka hat geschrieben: ↑Di 11. Apr 2023, 00:01Hallo Schandi,
zuallererst solltest Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach an der Trennschärfe zwischen Singular und Plural bei der Bildung des Prädikats Deiner Sätze arbeiten, nix für ungut.
Ansonsten würde ich hier als Fachfremder einmal die Verdunkelungsgefahr in Betracht ziehen. Wer unter dringendem Verdacht steht, mit BtM zu handeln, wird auf freien Fuß gesetzt wohl jede Möglichkeit nutzen, weitere Beweise zu verdecken und Komplizen zu warnen.
Viele Grüße
Kulinka
Das von Dir beschriebene passt aber meiner Auffassung nach nicht mit dem Ausgangspost zusammen, daher wäre eine Präzisierung, wie auch schon von anderen gefordert, hilfreich…
Re: Festnahme nach BtM Handel
Hallo Schandi,
na ja, das mit dem "Du wirst es schon verstanden haben" ist sehr zweischneidig. Aber wenn es natürlich nur die Wurstfinger im Verbund mit T9 sind, okay.
Ansonsten hatte der TE nach einem Haftgrund (sic) gefragt. Und da würde sich aus meiner Sicht StPO § 112 (2) 3. bei Dealern eben sehr gut begründen lassen.
Viele Grüße
Kulinka
na ja, das mit dem "Du wirst es schon verstanden haben" ist sehr zweischneidig. Aber wenn es natürlich nur die Wurstfinger im Verbund mit T9 sind, okay.
Ansonsten hatte der TE nach einem Haftgrund (sic) gefragt. Und da würde sich aus meiner Sicht StPO § 112 (2) 3. bei Dealern eben sehr gut begründen lassen.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Festnahme nach BtM Handel
Dein Gebahren ist - naja…
Wirklich gefragt hat er nicht, offenbar kennt er die Haftgründe, sieht aber keinen. Würden sie alle in U-Haft wandern, könnte er ja den jeweiligen Haftgrund nachlesen. Da wir aber immer noch nicht wissen ob sie in U-Haft gehen oder was anderes gemeint war (und der TS seitdem auch nicht mehr vorbeigeschneit ist…)
Und es gibt „Dealer“ und es gibt Dealer. „Handel“ ist nicht gleich Handel. Aber auch diese Infos blieb er uns bislang schuldig… soll ja auch Unterschiede in den BL/Städten geben
Wirklich gefragt hat er nicht, offenbar kennt er die Haftgründe, sieht aber keinen. Würden sie alle in U-Haft wandern, könnte er ja den jeweiligen Haftgrund nachlesen. Da wir aber immer noch nicht wissen ob sie in U-Haft gehen oder was anderes gemeint war (und der TS seitdem auch nicht mehr vorbeigeschneit ist…)
Und es gibt „Dealer“ und es gibt Dealer. „Handel“ ist nicht gleich Handel. Aber auch diese Infos blieb er uns bislang schuldig… soll ja auch Unterschiede in den BL/Städten geben
Re: Festnahme nach BtM Handel
@schandi… Kulinkas Gebahren ist ‚naja‘? Dein Satz sagt ohne Schreibfehler aufgrund von Wurstfingern exakt eines:
Jeder Täter auf frischer Tat wird festgenommen. Und das ist, mit Verlaub:
Falsch! Nichts anderes. Gleichzeitig fragst du den TE ob er Polizist sei. Aufgrund deiner Aussage müsste man die Frage eher an dich richten.
Im weiteren erklärte der TE, dass er im Grunde keinen Haftgrund sähe, höchstens die Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Aber das wirkte eher unsicher.
Ich sehe es in dem angesprochenen Sachverhalt ohne weitere Informationen so wie Kulinka. Zumeist zieht bei BTM-Händlern nur die Verdunklungsgefahr. §127 I wird in der Regel ausfallen, da speziellere Normen der Polizei die Mitnahme eines nicht identifizierten Täters gestatten.
Ich vermute tatsächlich, dass der Begriff ‚Festnahme‘ hier falsch verwendet wird.
Jeder Täter auf frischer Tat wird festgenommen. Und das ist, mit Verlaub:
Falsch! Nichts anderes. Gleichzeitig fragst du den TE ob er Polizist sei. Aufgrund deiner Aussage müsste man die Frage eher an dich richten.
Im weiteren erklärte der TE, dass er im Grunde keinen Haftgrund sähe, höchstens die Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Aber das wirkte eher unsicher.
Ich sehe es in dem angesprochenen Sachverhalt ohne weitere Informationen so wie Kulinka. Zumeist zieht bei BTM-Händlern nur die Verdunklungsgefahr. §127 I wird in der Regel ausfallen, da speziellere Normen der Polizei die Mitnahme eines nicht identifizierten Täters gestatten.
Ich vermute tatsächlich, dass der Begriff ‚Festnahme‘ hier falsch verwendet wird.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Festnahme nach BtM Handel
Komisch, also bei uns wird bspw dieses Formblatt genutzt:DerLima hat geschrieben: ↑Di 11. Apr 2023, 10:10@schandi… Kulinkas Gebahren ist ‚naja‘? Dein Satz sagt ohne Schreibfehler aufgrund von Wurstfingern exakt eines:
Jeder Täter auf frischer Tat wird festgenommen. Und das ist, mit Verlaub:
Falsch! Nichts anderes. Gleichzeitig fragst du den TE ob er Polizist sei. Aufgrund deiner Aussage müsste man die Frage eher an dich richten.
Im weiteren erklärte der TE, dass er im Grunde keinen Haftgrund sähe, höchstens die Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Aber das wirkte eher unsicher.
Ich sehe es in dem angesprochenen Sachverhalt ohne weitere Informationen so wie Kulinka. Zumeist zieht bei BTM-Händlern nur die Verdunklungsgefahr. §127 I wird in der Regel ausfallen, da speziellere Normen der Polizei die Mitnahme eines nicht identifizierten Täters gestatten.
Ich vermute tatsächlich, dass der Begriff ‚Festnahme‘ hier falsch verwendet wird.
http://andreas-fischer-rechtsanwalt.de/ ... tnahme.pdf
(Dass es mehrere Varianten von „Verhaftungen“ - um noch die Tatort-Unschärfe reinzubringen- gibt, völlig klar)
Wenn Ihr von Vorführung mit Ziel der U-Haft sprecht: bin voll bei Euch. Aber das kam so eben (beim TS) nicht so ganz rüber…
Re: Festnahme nach BtM Handel
Oha... Jetzt wird es richtig spannend.
Ich zitiere dich mal:
Das Formblatt welches du hier verlinkt hast, ist die BELEHRUNG festgenommener Personen.
Und dann gibt es verschiedene Stufen, wie man eine Person in seiner Freiheit beschränkt:
- Festhalten
- Gewahrsamnahme
- (vorl.) Festnahme
- Verhaftung.
Das sind ALLES unterschiedliche Handlungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Ich weiß ja nicht, wie du "die Polizei" definierst, aber in meinem Bundesland ist es nicht so, dass jeder Täter auf frischer Tat vorläufig Festgenommen, geschweige denn verhaftet wird.
Neulich erst gehabt:
Ladendieb, BPA dabei, deutsch, fester Wohnsitz, feste Arbeit. Welcher Haftgrund sollte denn hier vorliegen um eine vorläufige Festnahme zu rechtfertigen?
- Fluchtgefahr? Nope
- Verdunklungsgefahr? Nope
- Wiederholungsgefahr fällt aus, da keine Katalogstraftat.
Will sagen: es würde mich schon sehr wundern, wenn jede Person die auf frischer Tat gefasst wurde, pauschal festgenommen würde. Da spricht zumindest das mir bekannte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dagegen.
Und die vorläufige Festnahme hat immer das Ziel der Untersuchungshaft - die Begründung einer vorläufigen Festnahme ist ja eben der Haftgrund. Eine vorläufige Festnahme zur Beschuldigtenvernehmung oder ähnlichem ist nicht statthaft.
Ich zitiere dich mal:
Bist du Polizist?Bist Du Polizist? Jeder Straftäter dem die Polizei auf frischer Tat habhaft wird wird festgenommen, Paragraph hast Du ja schon genannt…
Das Formblatt welches du hier verlinkt hast, ist die BELEHRUNG festgenommener Personen.
Und dann gibt es verschiedene Stufen, wie man eine Person in seiner Freiheit beschränkt:
- Festhalten
- Gewahrsamnahme
- (vorl.) Festnahme
- Verhaftung.
Das sind ALLES unterschiedliche Handlungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Ich weiß ja nicht, wie du "die Polizei" definierst, aber in meinem Bundesland ist es nicht so, dass jeder Täter auf frischer Tat vorläufig Festgenommen, geschweige denn verhaftet wird.
Neulich erst gehabt:
Ladendieb, BPA dabei, deutsch, fester Wohnsitz, feste Arbeit. Welcher Haftgrund sollte denn hier vorliegen um eine vorläufige Festnahme zu rechtfertigen?
- Fluchtgefahr? Nope
- Verdunklungsgefahr? Nope
- Wiederholungsgefahr fällt aus, da keine Katalogstraftat.
Will sagen: es würde mich schon sehr wundern, wenn jede Person die auf frischer Tat gefasst wurde, pauschal festgenommen würde. Da spricht zumindest das mir bekannte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dagegen.
Und die vorläufige Festnahme hat immer das Ziel der Untersuchungshaft - die Begründung einer vorläufigen Festnahme ist ja eben der Haftgrund. Eine vorläufige Festnahme zur Beschuldigtenvernehmung oder ähnlichem ist nicht statthaft.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast