Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
§ 10 Abs. 3 FreizügG/EU passt hier nicht als OWI, da er ja schon im Inland ist und nicht Ein bzw. Ausreisen möchte. Auf EU Bürger finden auch Regelungen des Aufenthaltgesetzes Anwendung. Welche genau das sind steht im § 11 FreizügG/EU. Unter anderem findet § 3 AufenthG (Passpflicht) auf EU-Bürger Anwendung, nur mit der Ausnahme, dass EU Bürger keinen Pass benötigen sondern sich auch mit einem Personalausweis ausweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausweis „abgelaufen“ ist oder nicht, da der EU-Bürger nur nachweisen muss das er Freizügikeitsberechtigt ist. Weiterhin muss der Grieche einfach nur zu einer Meldebehörde in Hamburg gehen und sich dort eine Aufenthaltskarte für EU Bürger abholen. So ein Teil wird nach § 5 FreizügG/EU von Amtswegen an EU-Bürgern ausgestellt. (Sieht fast aus wie eine Duldung, steht halt nur “Aufenthaltskarte EU“ drauf. Diese Aufenthaltskarte wir ihm auch auf seinen ablegaufenen Ausweis hin ausgestellt, da er dort ebenfalls nur seine Freizügikeitsberechtigung nachweisen muss. Im Zweifel würde er sogar eine erhalten, wenn er „nur“ seine griechische Geburtsurkunde dort vorlegt.
In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. (Carl von Ossietzky)
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Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Als britische Staatburger, der auch im Justizvollzug (zT auch in Abschiebungshaft) taetig ist, kenne ich diese Problematik,
Eine Aufenthaltstitel ist nur mit einem gultigen Reisepass bzw Ausweis gultig!
Alle Auslaender sind auch in der Zentraleauslaenderregister in Koeln erfasst.
Eine Aussetzung der Abschiebung ist nur wegen Lebensgefahr moeglich, eine versaeumte Wehrpflicht ist fuer die deutsche Behoerden uninteressant.
Eine Aufenthaltstitel ist nur mit einem gultigen Reisepass bzw Ausweis gultig!
Alle Auslaender sind auch in der Zentraleauslaenderregister in Koeln erfasst.
Eine Aussetzung der Abschiebung ist nur wegen Lebensgefahr moeglich, eine versaeumte Wehrpflicht ist fuer die deutsche Behoerden uninteressant.
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
@schliesser92
Genau das zählt eben nicht - weil er EU-Bürger ist.
Als EU-Bürger genießt er Freizügigkeit in ganz Europa - ohne Aufenthaltstitel, ohne das irgendwo zu beantragen, er hat einfach das Recht dazu, zu leben wo er will. Und EU-Bürger, die in Deutschland wohnen sind nicht im AZR erfasst.
Genau das zählt eben nicht - weil er EU-Bürger ist.
Als EU-Bürger genießt er Freizügigkeit in ganz Europa - ohne Aufenthaltstitel, ohne das irgendwo zu beantragen, er hat einfach das Recht dazu, zu leben wo er will. Und EU-Bürger, die in Deutschland wohnen sind nicht im AZR erfasst.
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Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Dann sollte irgend eine die Auslaenderbehoerde in Frankfurt am Main informieren! - wenn ich an die Papierkram fuer meine Familie zurueck denke, es war grauenvoll!
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Das wissen die; die Frage ist da eher, wann die ganze Sache stattfand ...
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Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
@ schliesser92
Edit
ein "u" gekauft
kann das auch mit Schengen zusammenhängen ? (genaueres schreibst du ja nicht)Als britische Staatburger
Edit
ein "u" gekauft
Zuletzt geändert von Controller am Mo 16. Mai 2011, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Griechische Perso's laufen nicht aus
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
in der Tat! alle Personalausweise seit werden 01.01.1975 sind unbefristethudd1 hat geschrieben:Griechische Perso's laufen nicht aus
gültig.
In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. (Carl von Ossietzky)
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Er muss es nicht einmal nachweisen. Er muss es einfach nur erklären.Hombre hat geschrieben: .... da der EU-Bürger nur nachweisen muss das er Freizügikeitsberechtigt ist.
Hombre hat geschrieben: Weiterhin muss der Grieche einfach nur zu einer Meldebehörde in Hamburg gehen und sich dort eine Aufenthaltskarte für EU Bürger abholen. So ein Teil wird nach § 5 FreizügG/EU von Amtswegen an EU-Bürgern ausgestellt. (Sieht fast aus wie eine Duldung, steht halt nur “Aufenthaltskarte EU“ drauf.
In Hamburg werden Aufenthaltskarten durch die Meldebehörde ausgestellt? Ich glaube Du sprichst von einer Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger. Aufenthaltskarten werden nur für die Familienangehörigen eines EU-Bürgers ausgestellt, wenn diese nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der europäischen Union besitzen. Dort wird nämlich anlassbezogen das Aufenthaltsrecht geprüft. Ich kann mir schwer vorstellen, dass dies durch die Meldebehörde geschieht. Auf Träger (für EU-Bürger) gibt es nur den Daueraufenthalt, gemäß § 4a FreizügG.
Ferner ist für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte ein gültiger Reisepass vorzulegen. Steht alles in der Richtlinie 2004/38/EG....
Re: Eu - Bürger ohne gültigen Personalausweis
Das ist nicht richtig!springer hat geschrieben:Und EU-Bürger, die in Deutschland wohnen sind nicht im AZR erfasst.
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