Villingen-Schwenningen
04.10.2011 .
Kirchenasyl nach der Abschiebung
Der junge Sudanese Sidar ist zurück in Villingen-Schwenningen. Engagierte Bürger holten ihn aus Rom zurück. Nun genießt er Kirchenasyl.
Der junge Mann lebt im Schutze der Schwenninger Paulusgemeinde. Ihm wurde Kirchenasyl gewährt.
Der 18-Jährige Sidar wurde, wir berichteten es, in der Nacht von 20. auf 21. September in der Folge einer Anweisung des Karlsruher Regierungspräsidiums nach Italien abgeschoben. Dort, in seinem Einwanderungsland, sollte er seinen Asylantrag stellen, hatte es zuletzt geheißen. Weil Italien auf Grund des massiven Flüchtlingszustroms aus Tunesien am Rande auch der behördlichen Möglichkeiten zu stehen scheint, war die Sorge von Sidars Betreuern riesengroß.
Nach Informationen des SÜDKURIER verlief Sidars Odyssee wie folgt: Polizisten brachten ihn in den Morgenstunden des 21. September auf den Frankfurter Rhein-Main-Airport und setzten ihn dort in eine Linienmaschine nach Rom. Italien war das Ziel, weil Sidar dort vor über zwei Jahren nach seiner Flucht aus Afrika gestrandet war.
Er setzte sich damals ohne Papiere in die Schweiz ab und lebte dort fast ein Jahr lang. Dann kam er, immer noch ohne Papiere, mit dem Zug nach Villingen-Schwenningen. Seither kümmerte sich die Flüchtlingshilfsorganisation Refugio um ihn. Sidar besuchte nach Angaben der evangelischen Kirche die Vorbereitungsklasse der Werkrealschule am Deutenberg. Sein Ziel sei es, in VS eine Elektrikerlehre zu absolvieren.
Doch dann kam der Karlsruher Abschiebebeschluss und Sidar stand in den Nachmittagsstunden des 21. September allein und verlassen in Rom. Nach Informationen des SÜDKURIER versuchte Sidar dann tatsächlich, endlich Asyl in Italien zu bekommen. Wie es weiter aus gut informierten Kreisen heißt, wurde ihm dies nicht gewährt.
Die niederschmetternde Anweisung lautete offenbar, er müsse Italien binnen sieben Tagen wieder verlassen in Richtung seines afrikanischen Heimatlandes. Dort war er vor über zwei Jahren als Minderjähriger auf Grund der politischen Verhältnisse geflüchtet, wie es heißt, zu Fuß und teils durch die Sahara.
In Rom blieb Sidar ab dem 21. September aber nicht gänzlich allein. Engagierte Bürger aus Villingen-Schwenningen holten ihn ins Oberzentrum zurück. Nach Informationen dieser Redaktion war zuvor die Möglichkeit des Kirchenasyls abgestimmt worden. Es gab auch Gespräche mit der Polizei.
Der Leiter der Polizeidirektion Villingen-Schwenningen, Roland Wössner, sagte am gestrigen Montag, seine Behörde werde das Kirchenasyl respektieren und darauf setzen, dass die Situation in Gesprächen in Ruhe geklärt werde.
http://www.suedkurier.de/region/schwarz ... 8,4-pg1#pg
Ähm.....geht das so in Ordnung? Legalitätsprinzip?
Kirchenasyl
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Re: Kirchenasyl
Inwiefern siehst du denn hier das Legalitätsprinzip tangiert?
Re: Kirchenasyl
Es gibt kein Kirchenasyl.
Wenn ich das schon lese - alleinig die zuständige Ausländerbehörde /BAMF hat über den Asylantrag zu entscheiden.
Der Sudanese ist unerlaubt nach Deutschland eingereist und nicht im Besitz eines gültigen Visum.
Sein Asylantrag wurde in Italien abgelehnt - somit wird er auch in Deutschland kein Asyl erhalten.
Rechtslage ist somit klar.
Mein Vorschlag: In die Kirche gehen, den Sudanesen dort rausholt und den Pfarrer wg. Beihilfe beanzeigen und den Sudanesen wieder nach Italien bringen (wird tagtäglich - zwar nicht in Kirchen, aber in Wohnungen) so praktiziert und ist kein Geheimnis.
Klingt hart - ist aber so rechtens.
Wenn ich das schon lese - alleinig die zuständige Ausländerbehörde /BAMF hat über den Asylantrag zu entscheiden.
Der Sudanese ist unerlaubt nach Deutschland eingereist und nicht im Besitz eines gültigen Visum.
Sein Asylantrag wurde in Italien abgelehnt - somit wird er auch in Deutschland kein Asyl erhalten.
Rechtslage ist somit klar.
Mein Vorschlag: In die Kirche gehen, den Sudanesen dort rausholt und den Pfarrer wg. Beihilfe beanzeigen und den Sudanesen wieder nach Italien bringen (wird tagtäglich - zwar nicht in Kirchen, aber in Wohnungen) so praktiziert und ist kein Geheimnis.
Klingt hart - ist aber so rechtens.
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Re: Kirchenasyl
Wie CoolerCop schon geschrieben hat:Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Inwiefern siehst du denn hier das Legalitätsprinzip tangiert?
(Verdacht des) Verstoß(es) gegen § 4,11,13 und 14 AufenthaltsgesetzDer Sudanese ist unerlaubt nach Deutschland eingereist und nicht im Besitz eines gültigen Visum.
Da der junge Mann wohl nicht von Italien nach VS geflogen ist, besteht der Verdacht der Schleusung. § 96 Aufenthaltsgesetz
Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass Ermittlungen eingeleitet wurden.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Kirchenasyl
Na, da hast du ja die Kurve noch mal gekriegt.Knaecke77 hat geschrieben: Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass Ermittlungen eingeleitet wurden.
Wurden aber mit Sicherheit. Also kein Fall für's Legalitätsprinzip. Und wann die Polizei in die Kirche geht, um den Menschen da rauszuholen, wird ihr der zuständige Richter bestimmt in Form eines Beschlusses rechtzeitig mitteilen.
Re: Kirchenasyl
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Na, da hast du ja die Kurve noch mal gekriegt.Knaecke77 hat geschrieben: Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass Ermittlungen eingeleitet wurden.
Wurden aber mit Sicherheit. Also kein Fall für's Legalitätsprinzip. Und wann die Polizei in die Kirche geht, um den Menschen da rauszuholen, wird ihr der zuständige Richter bestimmt in Form eines Beschlusses rechtzeitig mitteilen.
Jupp - wird es aber wohl für "Kirchen" nicht geben - mir ist jedenfalls kein gleichgelagerter Fall bekannt.
Also diskutiert man das halt aus - ohne Anzeigen.
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Re: Kirchenasyl
Danke für die Erläuterungen.
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Re: Kirchenasyl
Warum wird es für Kirchen keinen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss gebenCoolerCop hat geschrieben:Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Na, da hast du ja die Kurve noch mal gekriegt.Knaecke77 hat geschrieben: Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass Ermittlungen eingeleitet wurden.
Wurden aber mit Sicherheit. Also kein Fall für's Legalitätsprinzip. Und wann die Polizei in die Kirche geht, um den Menschen da rauszuholen, wird ihr der zuständige Richter bestimmt in Form eines Beschlusses rechtzeitig mitteilen.
Jupp - wird es aber wohl für "Kirchen" nicht geben - mir ist jedenfalls kein gleichgelagerter Fall bekannt.
Also diskutiert man das halt aus - ohne Anzeigen.
Ob ein solcher Durchsuchungsbeschluss durch die zuständige Stelle beantragt wird ist wieder eine andere Baustelle.
Freiheit für die Spareribs
Re: Kirchenasyl
Hast ja schon selber beantwortet.Vito hat geschrieben: Ob ein solcher Durchsuchungsbeschluss durch die zuständige Stelle beantragt wird ist wieder eine andere Baustelle.
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Re: Kirchenasyl
Vielleicht nicht ganz so klar. Italien steht bzgl. RüFü nach DÜ II mittlerweile auf GRC-Status. Insofwern bliebe wirklich zu prüfen, ob der Asyl(folge?)antrag nicht nach DEU AsylVerfG zu behandeln wäre.CoolerCop hat geschrieben: Der Sudanese ist unerlaubt nach Deutschland eingereist und nicht im Besitz eines gültigen Visum.
Sein Asylantrag wurde in Italien abgelehnt - somit wird er auch in Deutschland kein Asyl erhalten.
Rechtslage ist somit klar.
Quelle: http://www.tilmann-schott-luebeck.de/39201.html
Was nichts daran ändert, dass sich die Kirche mit ihrer Duldung des Herrn in ihren Räumlichkeiten außerhalb der gültigen Rechtsordnung stellt.
Gruß
Re: Kirchenasyl
Knaecke77 hat geschrieben:Engagierte Bürger holten ihn aus Rom zurück.
solche Bürger kenne ich unter dem Aspekt der versuchten Gefangenen Befreiung.
Re: Kirchenasyl
paffei hat geschrieben:Knaecke77 hat geschrieben:Engagierte Bürger holten ihn aus Rom zurück.
solche Bürger kenne ich unter dem Aspekt der versuchten Gefangenen Befreiung.
Ist Rom oder gar Italien ein großes Gefängnis geworden?
Er war doch auf freiem Fuss.
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Re: Kirchenasyl
Villingen-Schwenningen
04.10.2011 .
Regierungspräsidium: Vorläufige Duldung für Sudanesen Sidar
Freiburgs Regierungspräsidium hat am Dienstagnachmittag eine vorläufige Duldung für den Sudanesen Sidar ausgesprochen. Dies nimmt dem 18-Jährigen Flüchtling den behördlichen Druck
Der erste Schritt ist vollzogen. Das Freiburger Regierungspräsidium hat am Dienstagnachmittag eine vorläufige Duldung gegenüber dem Sudanesen Sidar verfügt. Damit entfällt der behördliche druck auf den jungen Mann, die Behörden müssen zunächst den Abschiebebescheid nicht mehr umsetzen.
Pfarrer Günttter von der Schwenninger Paulusgemeinde will das Kirchenasyl dennoch weiter bestehen lassen. Trotzdem will man Sidar sofort wieder in seine gewohnte Umgebung, eine Wohngruppe in Schwenningen, umziehen lassen.
Wie berichtet, war der junge Mann nach Italien abgeschoben worden. Dort scheiterte er mit einem Asylantrag. Flüchtlingshelfer aus Villingen-Schwenningen holten ihn zurück ins Oberzentrum. Hier gewährte ihm die Kirchengemeinde Schutz vor dem staatlichen zugriff.
Mit der vorläufigen Duldung entspannt sich der enorme Druck der Behörden auf den jungen Mann extrem. Er wartet nun auf ein endgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts zu seinem Asylantrag.
http://www.suedkurier.de/region/schwarz ... 41,5145919
da legst di nieder
04.10.2011 .
Regierungspräsidium: Vorläufige Duldung für Sudanesen Sidar
Freiburgs Regierungspräsidium hat am Dienstagnachmittag eine vorläufige Duldung für den Sudanesen Sidar ausgesprochen. Dies nimmt dem 18-Jährigen Flüchtling den behördlichen Druck
Der erste Schritt ist vollzogen. Das Freiburger Regierungspräsidium hat am Dienstagnachmittag eine vorläufige Duldung gegenüber dem Sudanesen Sidar verfügt. Damit entfällt der behördliche druck auf den jungen Mann, die Behörden müssen zunächst den Abschiebebescheid nicht mehr umsetzen.
Pfarrer Günttter von der Schwenninger Paulusgemeinde will das Kirchenasyl dennoch weiter bestehen lassen. Trotzdem will man Sidar sofort wieder in seine gewohnte Umgebung, eine Wohngruppe in Schwenningen, umziehen lassen.
Wie berichtet, war der junge Mann nach Italien abgeschoben worden. Dort scheiterte er mit einem Asylantrag. Flüchtlingshelfer aus Villingen-Schwenningen holten ihn zurück ins Oberzentrum. Hier gewährte ihm die Kirchengemeinde Schutz vor dem staatlichen zugriff.
Mit der vorläufigen Duldung entspannt sich der enorme Druck der Behörden auf den jungen Mann extrem. Er wartet nun auf ein endgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts zu seinem Asylantrag.
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- Lieutenant
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Re: Kirchenasyl
Ist es so schlimm auf ein rechtskräftiges Urteil zu warten, bevor Fakten geschaffen werden und das Ergebnis des Urteils nahezu irrelevant ist?Er wartet nun auf ein endgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts zu seinem Asylantrag.
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"Geh du weiterhin Bratwurst und Sauerkraut im Biergarten essen und sei weiterhin gut in Mathe haha."
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Re: Kirchenasyl
Er hat anrecht auf ein faires Verfahren.....aber so, wie es das EU-Recht vorsieht.Brathühnchen hat geschrieben:Ist es so schlimm auf ein rechtskräftiges Urteil zu warten, bevor Fakten geschaffen werden und das Ergebnis des Urteils nahezu irrelevant ist?Er wartet nun auf ein endgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts zu seinem Asylantrag.
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