Gültiger AT im Pass eines verstorbenen

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Ausländerrecht
JOJO1988
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Gültiger AT im Pass eines verstorbenen

Beitragvon JOJO1988 » Fr 11. Mai 2012, 05:10

Muss ein noch gültiger ausländischer Pass mit einem gültigen AT für die BRD ungültig gemacht werden ?
Wer macht solche Pässe ggf. ungültig ?
Darf ich als Zöllner diesen Pass zurückhalten und ihn an die BPOL übergeben ?

Danke für eure Antworten..

LG :)

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uwewittenburg
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Re: Gültiger AT im Pass eines verstorbenen

Beitragvon uwewittenburg » Fr 11. Mai 2012, 08:52

Der Paß ist Eigentum der jeweiligen Botschaft des ausstellenden Landes.
Der Paß wird in der Regel an den Bestatter übergeben, ansonsten kann der Verstorbene nicht in sein Heimatland überführt werden und der wendet sich dann auch an die Botschaft.


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