Muss ein noch gültiger ausländischer Pass mit einem gültigen AT für die BRD ungültig gemacht werden ?
Wer macht solche Pässe ggf. ungültig ?
Darf ich als Zöllner diesen Pass zurückhalten und ihn an die BPOL übergeben ?
Danke für eure Antworten..
LG
Gültiger AT im Pass eines verstorbenen
- uwewittenburg
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Re: Gültiger AT im Pass eines verstorbenen
Der Paß ist Eigentum der jeweiligen Botschaft des ausstellenden Landes.
Der Paß wird in der Regel an den Bestatter übergeben, ansonsten kann der Verstorbene nicht in sein Heimatland überführt werden und der wendet sich dann auch an die Botschaft.
Der Paß wird in der Regel an den Bestatter übergeben, ansonsten kann der Verstorbene nicht in sein Heimatland überführt werden und der wendet sich dann auch an die Botschaft.
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