Ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:
Vietnamese legt bei Kontrolle (im Freistaat Bayern) folgendes Dokument vor:
- Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
- gültig
- Nebenbestimmungen:
Wohnsitzname in xxx (=Aufnahmeeinrichtung in Freistaat Sachsen)
- Aufenthalt ist beschränkt auf: Freistaat Sachsen
- Erwerbstätigkeit: nicht gestattet
- "Die Inhaberin / der Inhaber genügt mit dieser Bescheinigung nicht der Pass- und Ausweispflicht"
Gegen Person wurde in der Vergangenheit bereits OWi-Verfahren gem. AufenthG, räumliche Beschränkung kraft Gesetz (Bundesland) eingeleitet.
Eigene Angaben der Person:
- Wohnung in Bayern seit zwei Wochen bezogen
- besitzt keinen Pass
Lt. AZR besitzt Person einen Pass
Hinweise:
Die Duldung ist weder ein Aufenthaltstitel noch stellt sie eine Statusbescheinigung dar.
Bei einem geduldeten Ausländer wird lediglich die Abschiebung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt (§ 60 a II AufenthG). Darüber wird ihm eine Bescheinigung erteilt (§ 60a IV AufenthG). Sein Aufenthalt bleibt aber unrechtmäßig und die Pflicht zur unverzüglichen Ausreise besteht fort (vgl. § 60 a III AufenthG; Nr. 56.1 AuslVwV).
Die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ist bereits kraft Gesetz
auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränkt (§ 61 I AufenthG).
Zusätzlich können weitere räumliche Beschränkungen angeordnet
werden. Dazu gehört vor allem die Verpflichtung zur Wohnungsnahme
in einer Einrichtung für ausreisepflichtige Ausländer
(=“Ausreisezentrum“; § 61 II AufenthG).
Fragen:
1. Verstoß Vg. § 61 I AufenthG, räumliche Beschränkung kraft Gesetz, da wiederholter Verstoß?
2. Verstoß Vg. Passpflicht, unerlaubter Aufenthalt? Da Pass im AZR eingetragen und auf Duldung vermerkt ist, dass er damit nicht der Passpflicht genügt?
Duldung - Verstoß räuml. Beschränkung & evtl. Passpflicht
-
- Corporal
- Beiträge: 230
- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 00:00
Re: Duldung - Verstoß räuml. Beschränkung & evtl. Passpflich
Schau auch Mal Paragraph 95 Aufenthaltsgesetz.
- JoeArmstrong
- Corporal
- Beiträge: 326
- Registriert: Fr 14. Nov 2008, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Duldung - Verstoß räuml. Beschränkung & evtl. Passpflich
Da bereits ein OWi-Verfahren deswegen gelaufen ist (Edit: genauer: Da es der wiederholte Verstoß ist), wird eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 95 I Nr. 7 AufenthG vorgelegt.
Das zust. ALA ist von dem SV, insb. der Wohnsitznahme außerhalb des zugewiesenen Bundeslandes zu unterrichten, § 87 AufenthG.
Edit: Sorry, nicht zu ende gelesen. Ja, Verstoß Passpflicht.
Gruß
Das zust. ALA ist von dem SV, insb. der Wohnsitznahme außerhalb des zugewiesenen Bundeslandes zu unterrichten, § 87 AufenthG.
Edit: Sorry, nicht zu ende gelesen. Ja, Verstoß Passpflicht.
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