Welchen Verstoß begeht der kroatische Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber bei folgendem Fall:
Kroatischer Staatsbürger wird in Deutschland bei der Ausübung einer Beschäftigung am Bau angetroffen.
Er legt einen gültigen kroatischen Pass vor. Die eingetragenen Visa sind bereits abgelaufen.
Eine Arbeitserlaubnis-EG bzw. Arbeitsberechtigung kann er NICHT vorweisen.
Der Kroate hält sich seit fünf Monaten in Deutschland auf.
Mir ist bewusst, dass kroatische Staatsbürger mittlerweile Unionsbürger sind und für eine Übergangszeit bis (derzeit) 30.06.2015 eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Begeht der Arbeitnehmer "nur" eine Owi gem. § 284 SGB III?
Kroate ohne Arbeitserlaubnis-
- JoeArmstrong
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Re: Kroate ohne Arbeitserlaubnis-
Servus,
bei solchen Fällen handelt es sich im Grunde naturgemäß um Schwarzarbeit.
Nur als grober Anhalt kommen folgende Verstöße in Frage:
Arbeitnehmer: § 370 AO, § 11 SchwArbG, § 404 SGB III, evtl. Verstoß Meldegesetz, werden parallel Sozialleistungen bezogen außerdem § 263 StGB bzw. §§ 8, 9 SchwArbG
Arbeitgeber: § 370 AO als Mittäter, §§ 8, 10 - 11 SchwArbG, § 404 SGB III, evtl. § 266a StGB
Gruß
bei solchen Fällen handelt es sich im Grunde naturgemäß um Schwarzarbeit.
Nur als grober Anhalt kommen folgende Verstöße in Frage:
Arbeitnehmer: § 370 AO, § 11 SchwArbG, § 404 SGB III, evtl. Verstoß Meldegesetz, werden parallel Sozialleistungen bezogen außerdem § 263 StGB bzw. §§ 8, 9 SchwArbG
Arbeitgeber: § 370 AO als Mittäter, §§ 8, 10 - 11 SchwArbG, § 404 SGB III, evtl. § 266a StGB
Gruß
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