@ Rafael
Eine schwere Kost, denke aber, diese Zusammenfassung bringt es auf den Punkt:
6. Fazit
Eine uneingeschränkte Zurückweisung bzw. Zurückschiebung oder Überstellung von Antragstel-
lern aus dem Aufenthaltsstaat in angrenzende Dublin-Staaten steht nicht mit den Vorgaben der
Dublin-III-Verordnung im Einklang. Antragsteller können, im Falle einer Anwendung der Dublin-
III-Verordnung, nur in den Staat zurückgeschickt werden, der für die Prüfung ihres Antrags auf
internationalen Schutz zuständig ist, und nur der dementsprechend zuständige Staat ist nach der
Dublin-III-Verordnung zur Rücknahme von Drittstaatsangehörigen und Antragstellern verpflich-
tet. Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können auf der Grundlage von bilateralen Rück-
übernahmeabkommen in die Staaten überstellt bzw. zurückgewiesen und -geschoben werden, die
ihnen diesen Status zuerkannt haben.
Drittstaatsangehörige, die in Deutschland keinen Antrag auf internationalen Schutz stellen, kön-
nen nach der Rückführungsrichtlinie zurückgeführt oder gemäß § 15 AufenthG bereits an der
Grenze zurückgewiesen werden. Falls statt der Rückführungsrichtlinie ein bilaterales Rücküber-
nahmeabkommen gemäß Art. 6 Abs. 3 Rückführungsrichtlinie greift, sind auch Zurückschiebun-
gen nach § 57 Abs. 2 AufenthG möglich. Wenn sich ein Mitgliedstaat trotz eines fehlenden An-
trags für ein Vorgehen nach der Dublin-III-Verordnung entscheidet, ist nur eine Überstellung in
den Mitgliedstaat möglich, der nach der Dublin-III-Verordnung für die Prüfung eines Antrags auf
internationalen Schutz zuständig ist.
https://www.bundestag.de/blob/410058/d2 ... f-data.pdf
Direkt an der Grenze können also nur folgende Personenkreise zurückgewiesen werden :
- Drittausländer, die keinen Schutzantrag stellen
- Drittausländer, ohne gültige Grenzübertrittspapiere (ohne Schutzersuchen)
- Drittausländer, die über einen See - oder Flughafen aus einem sicheren Drittstaat einreisen
- Bestehen entsprechende bilaterale Rücknahmevereinbarungen, können Flüchtlinge und subsidär Schutzberechtigte in den Staat zurückgewiesen werden, der ihnen diesen Status zuerkannt hat
- Personen, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind
Allen anderen, insbesondere Minderjährigen ist die Einreise (erst einmal) zu gewähren.
Oder liege ich falsch?