§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Ausländerrecht
Knaecke77
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5779
Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Di 3. Nov 2015, 17:08

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich plane ja auch nicht, Flüchtlinge aufzuhalten.

Dass ich die einzige Möglichkeit darin sehe, den Fluchtgrund auszumerzen, habe ich bereits erklärt.

So. Wie sieht jetzt deine Grenzbarriere aus und was tust du, wenn Menschen die überwinden?

Habe ich dir im anderen Thread schon einmal geschrieben. Dann sind Sie eben drinn.

Ich stelle mir das so vor.

http://p5.focus.de/img/fotos/origs38136 ... ge-4-3.jpg

Ist ja in Spanien , Bulgarien bzw. den USA auch nicht anderst. Da wird niemand erschossen, nur weil er den Zaun / Barriere überwindet.

Auch hier im Forum sollten wir verbal etwas abrüsten.
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Di 3. Nov 2015, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Nov 2015, 17:12

Jau.

Bürgernah und weltoffen. Mitten in Europa.
:lah:

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Di 3. Nov 2015, 17:42

Serbien ist Beitrittskandidat, die Beitrittsverhandlungen begannen am 21. Januar 2014; das wird sich also erledigen.

Flüchtlinge ....nach Genfer Konvention :polizei10:
und Grenzübertritte sind ja auch so ein Brett,
Straffreiheit der illegalen Einreise ..."Druchreichen von einer Behörde zur anderen" ohne Gelegenheit sich anzumelden, Reiseausweis für Flüchtlinge, Pönalisierungsverbot :gruebel:
Keine Rückweisung in ein anderes Land, ohne Klärung des Flüchtlingsstatus.

Was trifft hier alles zu und muss beachtet werden :polizei13:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
SirJames
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2790
Registriert: Sa 5. Sep 2009, 00:00
Wohnort: Berlin

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon SirJames » Di 3. Nov 2015, 17:47

Moin,

ich bin mir recht sicher, dass es keinen Kollegen gibt, der ernsthaft bereit wäre eine wie auch immer geartete Grenzsicherung mittels Waffengewalt zu 'verteidigen'.

Daran, dass man in absehbarer Zeit die Fluchtursachen abstellen kann, glaube ich ebenso wenig. Dafür sind die ursächlichen Konflikte zu komplex und die Interessenlager zu vielfältig, aus meiner Sicht.

Ich würde mir eine schnellere und konsequentere Abschiebepraxis wünschen. Oder wie sieht die im Moment aus? Und wäre das logistisch überhaupt stemmbar? Mal an die gefragt, die da näher an der Thematik sind.

Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

(true detective)

tyrant
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 2129
Registriert: Fr 28. Mai 2010, 20:47

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon tyrant » Di 3. Nov 2015, 18:20

Mal gesponnen, die BRD möchte wirklich diesen Zaun und beauftragt mich, diesen zu planen. Wie würde ich den aufbauen?

Ich würde den mehrstufig ausbauen. Ganz außen ein 3-4m hoher Zaun, mit Stacheldraht gesichert und klitzekleiner elektrischer Spannung, so dass Widerstände durch Anfassen ermittelt werden können. Im Perimeter vor dem Zaun lägen Erschütterungsmelder und IR-Kameras mit gekoppeltem Bewegungsmelder. Dahinter ein weiterer Zaun gleicher Sicherungsstufe. Außerdem würden in gewissen Abständen Lichter und Sirenen für Abschreckung sorgen.

Diese zwei Zäune dürften eine entsprechend gute Widerstandsklasse haben, so dass Polizisten genügen Zeit hätten zu reagieren. Die Kosten des Ganzen dürften jedoch außer Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen, da die Kameras auf die jeweils nächste Polizeidienststelle geschaltet werden müssten. Außerdem müssten Polizisten so stationiert sein, dass sie in verhältnismäßig kurzer Zeit anwesend wären.

Das wäre übrigens eine der Fragen, über die ich die Deutschen abstimmen lassen würde.
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

Lone Soldier

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Lone Soldier » Di 3. Nov 2015, 19:15

Ja, in genau so einem Europa mit Stacheldraht und Sirene möchte ich gerne Leben. Scheiß drauf, dass der eiserne Vorhang gefallen ist. Für den, der da im Stacheldrath hängen bleibt, ist man dann ja auch moralisch nicht verantwortlich. Der hätte ja auch im serbischen Hinterland bleiben und verrecken können, was fällt dem ein unseren schönen Stacheldraht zu beschädigen. Auch wenn die Geschichtskeule sonst hasse. Manch einer sollte sich mal bewußst machen, dass seine Großeltern oder Eltern in den letzten siebzig Jahren vielleicht auch geflüchtet sind, da gab es ja ein oder zwei Ereignisse. Und ob er überhaupt auf die Welt gekommen wäre, denn die "Das Boot ist voll, rollt den Stacheldraht aus" Fraktion damals dominiert hätte.

malfragen
Captain
Captain
Beiträge: 1688
Registriert: Do 9. Apr 2015, 02:11

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon malfragen » Di 3. Nov 2015, 19:37

Ich habe das geteilte Deutschland zum Glück nicht erleben müssen.
Ich wäre ganz sicher voll dagegen gewesen, auch wenn es nichts geändert hätte.
Und ein Zaunbau an den Aussengrenzen ist fast das gleiche.
Das kann und wird nicht das Problem lösen.
Die Bilder in Medien möchte ich dann mal sehen, zum schämen sowas.
Überlassen wir die unmenschlichkeiten getrost anderen.
Deutschland kann das besser lösen, nicht nur mit "wir schaffen das" dummgeschwätz.

Meine Meinung ist, das in diesen Kriegsländern mit unterstützung der EU und anderen grossmächten etwas geschehen muss.
-----------------------------------------------------------
Kein PVB

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Nov 2015, 19:38

tyrant hat geschrieben: Das wäre übrigens eine der Fragen, über die ich die Deutschen abstimmen lassen würde.
Wie das?

Zu deiner Grenzanlage fiele mir jetzt wieder was ein...
:lah:

malfragen
Captain
Captain
Beiträge: 1688
Registriert: Do 9. Apr 2015, 02:11

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon malfragen » Di 3. Nov 2015, 19:39

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
tyrant hat geschrieben: Das wäre übrigens eine der Fragen, über die ich die Deutschen abstimmen lassen würde.
Wie das?

Zu deiner Grenzanlage fiele mir jetzt wieder was ein...
Mir auch, Antrag dankend abgelehnt.
-----------------------------------------------------------
Kein PVB

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Di 3. Nov 2015, 20:06

Manch einer sollte sich mal bewußst machen, dass seine Großeltern oder Eltern in den letzten siebzig Jahren vielleicht auch geflüchtet sind, da gab es ja ein oder zwei Ereignisse. Und ob er überhaupt auf die Welt gekommen wäre, denn die "Das Boot ist voll, rollt den Stacheldraht aus" Fraktion damals dominiert hätte.
Sehr starke Sätze @ Lone Soldier :zustimm: :applaus:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Kulinka
Captain
Captain
Beiträge: 1671
Registriert: Do 12. Jul 2007, 00:00
Wohnort: Kempen/Ndrh.

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kulinka » Di 3. Nov 2015, 21:07

Auf der einen Seite schwachgeistige Vorschläge, die eigentlich nur satirisch auf die Grenzanlagen der DDR gemünzt sein können, falls der Verfasser noch bei Trost ist, wovon ich in tyrants Fall mal wohlwollend ausgehe.

Auf der anderen Seite historisch hinkende Vergleiche.

Das Niveau der Diskussion ist offenbar hier genau wie anderswo auf einem neuen Tiefpunkt angelangt.

Benutzeravatar
Old Bill
Moderator
Moderator
Beiträge: 2604
Registriert: So 27. Apr 2014, 22:27

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Old Bill » Di 3. Nov 2015, 21:27

Wenn ich mir den eine oder anderen Vorschlag hier so anschaue dann sind wir vom Niveau her doch nicht so weit unten wie du es gerne hättest.
Eigentlich sind es unnötig provozierende Beiträge wie deiner, die das Niveau drücken und die Schließung des Threads herbeiführen.
tyrant hat geschrieben:Das wäre übrigens eine der Fragen, über die ich die Deutschen abstimmen lassen würde.
Auch wenn es mir teilweise Angst und Bange wird wenn ich mir anschaue wer so alles wahlberechtigt ist so bin ich mir fast sicher das so eine Abstimmung sehr eindeutig ausfallen würde. Ansonsten bitte keine Zaunszenarien mehr spinnen, hier in Deutschland sind die Zeiten von Grenzzäunen und Mauern Gottseidank vorbei. Es hat an der innerdeutschen Grenze genügend Opfer gegeben weshalb solche Gedankengänge mehr als zynisch sind.
Ich pflichte dem Käpt'n bei, die einzige Maßnahme besteht darin den Fluchtgründe in den jeweiligen Heimatländern zu beheben.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Knaecke77
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5779
Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Di 3. Nov 2015, 21:47

Lone Soldier hat geschrieben:. Manch einer sollte sich mal bewußst machen, dass seine Großeltern oder Eltern in den letzten siebzig Jahren vielleicht auch geflüchtet sind, da gab es ja ein oder zwei Ereignisse. Und ob er überhaupt auf die Welt gekommen wäre, denn die "Das Boot ist voll, rollt den Stacheldraht aus" Fraktion damals dominiert hätte.
Passt m.E. wunderbar. Aus der FAZ:
Dass Deutschland moralisch und rechtlich zu Hilfe verpflichtet ist, ist unbestreitbar. Die Frage, die Merkel nicht (mehr) beantworten will, lautet: in welchem Ausmaß? Es wird so getan, als gehe nur alles oder nichts, so wie 1945 und 1946, als Millionen Deutsche aus den Ostgebieten flohen und vertrieben wurden. Aber ihre Aufnahme war, um mit Merkel zu sprechen, „alternativlos“. Es waren Landsleute, und sie wären anderswo nicht aufgenommen worden. Für syrische Kriegsflüchtlinge und pakistanische Wirtschaftsmigranten gilt das nicht.
http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 84814.html
Drängen auf Solidarität wird als unsolidarisch empfunden

Merkels besonnen klingende Mahnung, dass es für die Flüchtlings- und Migrantenkrise „nur eine europäische Lösung geben kann“, ist hohl. Es gibt in Europa keine Mehrheit für die Idee offener Grenzen. Die meisten Nationen wollen am Prinzip der Souveränität festhalten – in Fragen der kulturellen Identität die einen, in Fragen der Grenzsicherung die anderen. Das Drängen auf europäische „Solidarität“ wird von den Angesprochenen als unsolidarisch empfunden. Merkel – so sieht man es außerhalb Deutschlands – hat einen törichten Lockruf in die Welt gesendet und zwingt nun die Partner, ihren Fehler auszubaden.

Die Frau, die Politik immer vom Ende her dachte, hat sich dramatisch verkalkuliert. Ihr Rendezvous mit der Weltgeschichte ist ein zeitliches Missverständnis. Es destabilisiert und polarisiert Deutschland im Inneren und isoliert es in seinen Beziehungen nach außen. Auf dem Höhepunkt ihrer langen, apollinischen Kanzlerschaft hat Angela Merkel Maß und Takt verloren. Auch wer zu früh kommt, kann vom Leben bestraft werden.
http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 14-p2.html

Da fällt mir nur noch ein Buchtitel eines ehemaligen Berliner Finanzsenators dazu ein. :nein:

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Nov 2015, 22:02

Vielleicht kann Tyrant ja noch die RGL für diese Art Entscheid herleiten...?

Während Knäcke die Stiefel poliert, bevor es im Stechschritt zum antifasch....äh...zur Grenzbarriere zur Wachablösung geht.
:lah:

FooFighterBT
Constable
Constable
Beiträge: 85
Registriert: Di 4. Mär 2014, 11:41

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon FooFighterBT » Di 3. Nov 2015, 22:04

Wer in einem Europa ohne Zäune leben will kann dann schonmal Koffer packen.
Ceuta, Mellila, Griechenland, Bulgarien, Ungarn. Aber is ja weit weg...

Käptn du erzählst einfach nur Gehirn gewaschen Mü..


Zurück zu „Ausländerrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende