§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Mo 20. Feb 2017, 18:19

passt zwar nicht so direkt, aber erleichtert möglw. die Verfahren ganz enorm.
Ich finde das eine gute Sache.

https://www.tagesschau.de/inland/bamf-h ... e-101.html
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Officer André

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Officer André » Mo 20. Feb 2017, 21:18

Abwarten.
Ein Handy kann fix verschwinden.
Verloren, kaputt, abgezogen. Und dann?
Hat er eben ein neues, "sauberes" Handy.
Die Dummen wird man damit kriegen.
Einfallsreichtum ist genügend vorhanden.
Tipps und Tricks werden schnell die Runde machen.

Dennoch kein Grund die Hände in den Schoß zu legen. Versuch macht klug. :zustimm:

Knaecke77
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Fr 10. Mär 2017, 16:36

Ein überaus interessanter Aspekt des Herbst 2015
Flüchtlingskrise
Fast hätte Merkel die Grenze geschlossen

Der Einsatzbefehl lag vor: Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 nicht an mangelndem politischem Willen. In der entscheidenden Stunde wollte kein führender Politiker die Verantwortung übernehmen.

Bis heute fragen sich viele: Warum blieb sie auch in den folgenden Monaten dabei? Angela Merkel, so scheint es, hatte nie vor, die Grenze zu schließen. Nun aber stellt sich heraus: Sie hatte diese Absicht sehr wohl. Die Zurückweisung von Flüchtlingen wurde in der Großen Koalition vereinbart. Der entsprechende Befehl der Bundespolizei war schon geschrieben.
(....)

In dieser Telefonkonferenz vereinbarten sie nicht nur, am Folgetag um 18.00 Uhr Grenzkontrollen einzuführen. Vielmehr einigten sich die Spitzenpolitiker ebenfalls darauf, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden sollen.

Auch der Einsatzbefehl, den die Führung der Bundespolizei schrieb, wies in seiner ursprünglichen Fassung die Polizeidirektionen ausdrücklich an, Migranten ohne notwendige Papiere „auch im Falle eines Asylgesuches“ zurückzuweisen. Dafür wurden in der Nacht zum Sonntag Polizeibeamte aus ganz Deutschland an die Grenze beordert. Um sie zu transportieren, wurden Busse und sogar Hubschrauber eingesetzt.

Bei der konkreten Einsatzplanung im Innenministerium am Sonntag, dem 13. September, äußerten Beamte allerdings rechtliche Bedenken. Daraufhin verließ Innenminister de Maizière die Beratungen und rief Angela Merkel an. Die Kanzlerin traf keine Entscheidung, sondern verlangte von ihrem Minister Zusagen, dass die Grenzschließung vor Gerichten Bestand haben würde und es außerdem keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge gebe.

Ohne die geforderten Garantien waren weder die Kanzlerin noch der Innenminister bereit, die am Vortag bereits mit dem Koalitionspartner vereinbarte Grenzschließung für Flüchtlinge anzuordnen. Schließlich wurde der bereits fertige Befehl der Bundespolizei umgeschrieben. Nun wurde befohlen, dass „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist“. Das hieß: Zwar sollte es eine Kontrolle geben – aber eine, bei der jeder, der Asyl sagte, hereingelassen wurde, egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kam.
Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 also nicht, wie bisher vermutet, an mangelndem politischem Willen. Vielmehr war die politische Entscheidung dafür bereits gefallen. Es fand sich in der entscheidenden Stunde nur kein führender deutscher Politiker, der bereit war, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... l#Comments

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SirJames
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Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon SirJames » Fr 10. Mär 2017, 16:39

Knaecke77 hat geschrieben:Ein überaus interessanter Aspekt des Herbst 2015
Flüchtlingskrise
Fast hätte Merkel die Grenze geschlossen

Der Einsatzbefehl lag vor: Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 nicht an mangelndem politischem Willen. In der entscheidenden Stunde wollte kein führender Politiker die Verantwortung übernehmen.

Bis heute fragen sich viele: Warum blieb sie auch in den folgenden Monaten dabei? Angela Merkel, so scheint es, hatte nie vor, die Grenze zu schließen. Nun aber stellt sich heraus: Sie hatte diese Absicht sehr wohl. Die Zurückweisung von Flüchtlingen wurde in der Großen Koalition vereinbart. Der entsprechende Befehl der Bundespolizei war schon geschrieben.
(....)

In dieser Telefonkonferenz vereinbarten sie nicht nur, am Folgetag um 18.00 Uhr Grenzkontrollen einzuführen. Vielmehr einigten sich die Spitzenpolitiker ebenfalls darauf, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden sollen.

Auch der Einsatzbefehl, den die Führung der Bundespolizei schrieb, wies in seiner ursprünglichen Fassung die Polizeidirektionen ausdrücklich an, Migranten ohne notwendige Papiere „auch im Falle eines Asylgesuches“ zurückzuweisen. Dafür wurden in der Nacht zum Sonntag Polizeibeamte aus ganz Deutschland an die Grenze beordert. Um sie zu transportieren, wurden Busse und sogar Hubschrauber eingesetzt.

Bei der konkreten Einsatzplanung im Innenministerium am Sonntag, dem 13. September, äußerten Beamte allerdings rechtliche Bedenken. Daraufhin verließ Innenminister de Maizière die Beratungen und rief Angela Merkel an. Die Kanzlerin traf keine Entscheidung, sondern verlangte von ihrem Minister Zusagen, dass die Grenzschließung vor Gerichten Bestand haben würde und es außerdem keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge gebe.

Ohne die geforderten Garantien waren weder die Kanzlerin noch der Innenminister bereit, die am Vortag bereits mit dem Koalitionspartner vereinbarte Grenzschließung für Flüchtlinge anzuordnen. Schließlich wurde der bereits fertige Befehl der Bundespolizei umgeschrieben. Nun wurde befohlen, dass „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist“. Das hieß: Zwar sollte es eine Kontrolle geben – aber eine, bei der jeder, der Asyl sagte, hereingelassen wurde, egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kam.
Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 also nicht, wie bisher vermutet, an mangelndem politischem Willen. Vielmehr war die politische Entscheidung dafür bereits gefallen. Es fand sich in der entscheidenden Stunde nur kein führender deutscher Politiker, der bereit war, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
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Gruß
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Fr 10. Mär 2017, 16:51

Erstens ist das keine bahnbrechend neue Nachricht, der Hinweis auf das Buch und den Vorabdruck in Auszügen in diesem Schmierblatt lässt eher an ökonomische Gesichtspunkte denken. Zweitens ist der letzte Satz eine bösartige Unterstellung. Es hat nichts mit mangelnder Verantwortungsbereitschaft zu tun, wenn eine unter Umständen rechtswidrige Entscheidung zurückgenommen oder entschärft wird.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Fr 10. Mär 2017, 17:01

Welcher vernunftbegabte Mensch außer Trump, befiehlt auch schon eine Grenzschließung, die ihm postwendend ein Gericht rechts und links mehrfach um die Backen klatscht :?:

Na ?

Richtig, Diktatoren, die Legislative, Exekutive und Jurisdiktion im Sack haben :!:
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Fr 10. Mär 2017, 17:05

Trump und vernunftbegabt in Zusammenhang zu setzen ist aber gewagt... ;-)

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 10. Mär 2017, 17:27

RafaelGomez hat geschrieben:Trump und vernunftbegabt in Zusammenhang zu setzen ist aber gewagt... ;-)
Die Klatsche wollte ich Controller per PN verpassen. Damit aber erledigt. :polizei3:
:applaus:

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Fr 10. Mär 2017, 17:35

ei, immerhin ist er POTUS :buhu:

Nun auch noch Japan

:polizei7:
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Fr 10. Mär 2017, 17:43


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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » Fr 10. Mär 2017, 19:21

Eine Grenzschließung zum damaligen Zeitpunkt wäre unverantwortlich gewesen

Und langsam kann die Grenzkontrolle zwischen Bayern und Österreich auch wieder auf Schengen zurück gefahren werden

Es gilt noch an der Außengrenze zu sichern
Und für die zig tausenden Menschen an der Außengrenze muss eine Lösung gefunden werden

Im Inland müssen Flüchtlinge vernünftig , auf eine Identität, registriert werden und wer kein Aufenthaltrecht hat muss konsequent abgeschoben werden.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon SirJames » Fr 10. Mär 2017, 19:24

Moin,

der Vollständigkeit halber will ich mal noch den vollständigen Artikel ergänzen, auf welchen sich Knäckes link bezieht. Und auch wenn das hier anders gesehen wird - ich fand die ausführliche Darstellung der Ereignisse sehr lesenswert. Aus ihm geht auch hervor, dass eine Schließung der Grenze rechtlich durchaus möglich gewesen wäre:

http://hd.welt.de/politik-edition/artic ... ollte.html
Flüchtlingskrise

Das Bild, das es nicht geben sollte

Robin Alexander

Foto: Thomas Kuhlenbeck
Am 12. September 2015 ist die große Koalition willens, die Einreise Zigtausender Migranten zu stoppen. Alles ist bereit, die Bundespolizei wird in Bussen und Helikoptern zur deutschen Südgrenze gebracht. Doch dann geschieht – nichts. Weil sich in Berlin kein Politiker findet, der die Verantwortung dafür übernehmen will. Ein bisher unerzähltes Kapitel der Flüchtlingskrise.

"Es ist so weit!" Mit diesen knappen Worten meldet sich Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums und damit Deutschlands oberster Grenzschützer, bei seinen führenden Beamten. Es ist Samstag, der 12. September 2015, am frühen Abend, als der Befehl ergeht, die Grenzschließung für Flüchtlinge vorzubereiten.

Keine 24 Stunden später, am Sonntag um 18 Uhr, sollen an den Übergängen von Österreich nach Bayern Polizeikellen hochgehen. Alle Reisenden werden kontrolliert. Wer keinen Pass hat oder kein Visum, wird abgewiesen. Deutschland macht dicht, die Willkommenskultur ist Geschichte – nur eine Woche, nachdem Angela Merkel die Grenze für Flüchtlinge geöffnet hat.

So erscheint es jedenfalls in dieser Nacht, als sämtliche Einheiten der Bundespolizei in Alarmbereitschaft versetzt werden und sich 21 Hundertschaften auf den Weg an die deutsch-österreichische Grenze machen. Mit Bussen werden die Beamten aus ganz Deutschland herangefahren. Dieses Großmanöver ist sorgfältig geplant.

Romann nutzt dazu einen Vorwand: In Hamburg, also am anderen Ende der Republik, sind an diesem Samstag viele seiner Beamten im Einsatz, sie helfen dort, den Nazi-Aufmarsch "Tag der Patrioten" und potenziell gewaltbereite Gegendemonstranten unter Kontrolle zu halten. Aber in der Nähe ist auch ein provisorischer Hubschrauberlandeplatz eingerichtet.

Als Samstagabend der Befehl kommt, werden Hunderte von Polizisten in Wellen von Hamburg an die Grenze in den Alpen geflogen. Um eine Grenze, an der Wachhäuser und Schlagbäume schon vor Jahren abgebaut wurden, über Nacht wieder scharf zu stellen, braucht man nicht nur sehr viele Beamte, sondern auch jede Menge schweres Material: Container, Zelte, Lichtmasten, Pionierzeug. Das aber ist größtenteils schon vor Ort. Ohne Wissen der Politik hat der Chef der Bundespolizei dafür gesorgt, dass eine kurzfristige Grenzschließung jederzeit möglich ist.

Auch dafür hat er einen Trick gefunden: Erst im Juni fand in der gleichen Gegend der G-7-Gipfel von Elmau statt – der größte Polizeieinsatz des Jahres. Romann hat danach einen Großteil des Materials einfach vor Ort einlagern lassen. Als am Sonntag um 17.30 Uhr tatsächlich Einsatzbereitschaft gemeldet wird, fehlt zur Grenzschließung nur noch ein allerletzter Befehl. Auch der ist bereits geschrieben. Er umfasst dreißig DIN-A-4 Seiten, aber entscheidend sind nur fünf Wörter: Wer nicht einreiseberechtigt ist, soll auch im Falle eines Asylgesuches zurückgewiesen werden.

Dieter Romann spricht nicht öffentlich über den Herbst 2015. Aber es ist möglich, seine Rolle in jenen Wochen in Gesprächen mit Polizisten und Ministerialbeamten zu rekonstruieren. Der Polizeichef ist promovierter Verwaltungsjurist und war als Beamter im Innenministerium Referatsleiter für die Themen Ausländerterrorismus und Ausländerextremismus. Schon aus dieser Erfahrung ist seine Einstellung zur "Willkommenskultur" eher nüchtern. Im Büro raucht er selbst gedrehte Zigaretten und spricht, obwohl er lange Ministerialbeamter war, eher die Sprache seiner Polizisten als die von Ministern und Abgeordneten. Vielleicht ist das der Grund, warum er glaubt, die Politiker mit einem Video aufrütteln zu müssen: Im Frühjahr und Frühsommer 2015 zieht Romann mit einer selbst gebrannten DVD durch das politische Berlin, es gibt persönliche Vorführungen im Innenministerium, im Kanzleramt und bei SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Es sind Aufnahmen von Flüchtlingen auf der Balkanroute, sie stammen von Bundespolizisten, die zur Amtshilfe nach Serbien entsandt worden waren. Dramatischer Höhepunkt des kurzen Films ist eine Kamerafahrt, die eine schier endlose Menschenkolonne an der serbisch-mazedonischen Grenze zeigt. Romann berichtet den Politikern von fallenden Schlepperpreisen für die einzelnen Etappen auf der Balkanroute, er beschreibt, wie Kriminelle und staatliche Stellen dort zunehmend Hand in Hand arbeiten.

Und er erzählt eine Anekdote, die später die Runde macht: Die mazedonische Staatsbahn habe sich eigens zusätzliche Züge ausgeliehen, um alle Migranten in Richtung Deutschland weiterbefördern zu können – und damit das erste positive Betriebsergebnis ihrer Geschichte erwirtschaftet. Romanns Botschaft: Es sind zu viele Flüchtlinge. Sie werden gezielt zu uns geschickt. Wir müssen sie an der Grenze abweisen.

Schnell folgen die Einwände: Ist das durchführbar, erfordert das Asylrecht nicht die individuelle Prüfung jedes einzelnen Antrages?

Romann kontert jedes Mal mit Artikel 16 des Grundgesetzes. Zwar heißt es dort "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", doch schon der zweite Absatz schränkt ein: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Drittstaat einreist" – wenn in diesem die Genfer Flüchtlingskonvention eingehalten wird. Das gilt für alle Nachbarländer Deutschlands. Aber wurden Grenzkontrollen innerhalb Europas nicht abgeschafft, seit 1995 das Schengener Abkommen in Kraft trat? Ist die Grenzschließung juristisch und praktisch also überhaupt möglich?

Das soll bald bewiesen werden. Für den G-7-Gipfel, der im Juni in Deutschland stattfinden wird, hat die Bundespolizei beim Innenministerium beantragt, aus Sicherheitsgründen temporäre Grenzkontrollen einzuführen. Die letzten Kontrollen dieser Art gab es in Deutschland neun Jahre zuvor, ebenfalls bei einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs, damals in Heiligendamm. Doch 2015 zögert die Bundesregierung mit der Genehmigung. Will das Kanzleramt zeigen, dass man einen Besuch von Barack Obama und anderen Führern der westlichen Welt, der die allerhöchste Sicherheitsstufe auslöst, sogar bei offenen Grenzen meistern kann?

Ausgerechnet militante Linksradikale aus Italien kommen der Bundespolizei zu Hilfe. Sie reisen am 18. März nach Frankfurt und verwandeln dort eine Demonstration gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in eine Straßenschlacht. Polizisten werden schwer verletzt, Polizeiwagen brennen vollständig aus. Die Fernsehbilder zeigen Rauchschwaden, die über Frankfurts Skyline ziehen.

Rauchschwaden über "ihrem" G-7-Gipfel will die Kanzlerin nicht riskieren – wenige Tage nach der Frankfurter Randale bekommt die Bundespolizei die beantragten Kontrollen für den Gipfel genehmigt. Zum angestrebten Beweis, dass Grenzkontrollen sehr wohl möglich und sinnvoll sind, könnte der Ort gar nicht günstiger gelegen sein. Die Staats- und Regierungschefs tagen in Schloss Elmau, einem Fünfsternehotel in den Alpen. Es liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, in Oberbayern, direkt an der Grenze zu Österreich. Hier genau treffen die beiden Hauptmigrationswege in Europa aufeinander, die Balkanroute und die Mittelmeerroute: Wenn man hier die Grenze für Flüchtlinge dicht machen kann, funktioniert es überall.

Der Elmauer Gipfel wird ein Erfolg. Die Führer der westlichen Welt beschließen, die globale Wirtschaft so umzubauen, dass bis zum Jahr 2100 kein Kohlenstoffdioxid mehr freigesetzt wird. Merkel kann ihr mittlerweile verblasstes Image als "Klimakanzlerin" aufpolieren. Und die schönen Fotos von der Kanzlerin mit Barack Obama in einem bayerischen Biergarten lösen im Kanzleramt Wohlgefallen aus.

Auch für die Bundespolizei hätte Elmau kaum besser laufen können. Denn ihre "mobilen Grenzkontrollen" bringen das erwünschte Ergebnis: 13.800 Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden registriert, 1200 Fahndungserfolge und 151 Vollstreckungen offener Haftbefehle kann Romann wenige Tage später dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages präsentieren. "Wir haben nur einmal kurz das Licht angeknipst", erklärt er in der nicht-öffentlichen Sitzung. Gemeint ist: Wir haben gezeigt, dass die Zustände an den offenen Grenzen unhaltbar sind.

Die wichtigste Zahl aber ist eine andere: 1030 "Zurückweisungen" hat die Bundespolizei im Umfeld des Gipfels vorgenommen. Für Romann der Beweis: Auch im Jahr 2015 ist Deutschland in der Lage, an seinen Grenzen Menschen abzuweisen. Nach dem Elmauer Gipfel wurden die Grenzkontrollen allerdings wieder eingestellt.

Als dann in jener Nacht zum 5. September die Grenze geöffnet wird, erfährt die Führung der Bundespolizei davon erst aus den Medien und fragt im Innenministerium nach: Sind das nicht alles unerlaubte Grenzübertritte? Machen sich unsere Beamten nicht sogar strafbar, wenn sie diese geschehen lassen?

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Zwar beschließt die große Koalition als Sofortmaßnahme unmittelbar nach der Grenzöffnung dreitausend neue Stellen für die Bundespolizei. Doch Merkel sendet durch Selfies mit Flüchtlingen und öffentliche Äußerungen nicht gerade Signale in Richtung Grenzschließung. "Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze", erklärt sie in einem Zeitungsinterview, das am Freitag, dem 11. September, erscheint.

Am gleichen Tag melden allerdings vierzehn Bundesländer dem Bundesinnenministerium, dass sie zurzeit keine neuen Flüchtlinge mehr aufnehmen können. Obwohl von der Turnhalle bis zur Kaserne jedes mögliche Gebäude als Unterkunft erschlossen wird, gibt es an diesem Tag in ganz Deutschland nur noch 850 als frei gemeldete Plätze. Dem stehen 40.000 neue Flüchtlinge gegenüber, die an diesem Wochenende nach Schätzung des Außenministeriums erwartet werden.

Inzwischen lässt sich nicht mehr leugnen, dass die Bilder der deutschen Willkommenskultur vielerorts die Massenbewegung noch zusätzlich befeuert haben. Siebentausend Migranten treffen von Griechenland aus in Mazedonien ein – pro Tag. Innenstaatssekretärin Emily Haber warnt intern, Österreich habe die Kontrolle über den Weitertransport verloren und winke nur noch durch in Richtung Deutschland.

Die deutsche Botschaft in Afghanistan berichtet, die Regierung in Kabul habe eine Million Reisepässe gedruckt – wer sich um einen solchen bemühe, wolle zumeist nach Deutschland. Eine geplante Übung von Bund und Ländern mit LÜKEX, dem gemeinsamen System für den Katastrophenschutz, wird abgesagt, weil alle Ressourcen gebunden sind. Auch die Bundeswehr lässt Reservistenübungen ausfallen.

Die Absage des gemeinsamen Herbstempfangs von Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei ist aber ein politisches Signal: Die Verantwortlichen für die Sicherheit der Republik wollen in dieser Lage nicht miteinander anstoßen. Hinter verschlossenen Türen wird der Ton schärfer. Zwischen Donnerstagabend und Freitagmittag lassen die Landesinnenminister ihrem Ärger gegenüber der Bundesregierung in gleich fünf Telefonkonferenzen freien Lauf. "Wir befinden uns im Flugzeug, dessen Sprit ausgeht, und wissen nicht, was wir tun sollen", wird anschließend ein Sitzungsteilnehmer zitiert.

Ein anderer bringt die Diskussion auf den Punkt: "Sind wir uns einig, dass wir am Limit sind und bald keine Flüchtlinge mehr aufnehmen können?" Die von der Union gestellten Innenminister fordern von ihrem Parteifreund Thomas de Maizière am Freitagmittag explizit die Einführung von Grenzkontrollen – und die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu Österreich. De Maizière, der gerade an einer verschleppten Bronchitis laboriert, kann oder will keinen Widerstand mehr leisten. Seine Antwort: Merkel muss entscheiden.

Die Unions-Innenpolitiker drängen Merkel bewusst nur intern, die Grenzöffnung rückgängig zu machen. Sie wissen, dass öffentlicher Druck auf die Kanzlerin kaum weiterhilft. Ihren Kurs würde Merkel wohl nur dann korrigieren, wenn es so aussähe, als sei dies ihre eigene Entscheidung. Noch besteht dazu die Möglichkeit. Merkel hatte die Grenzöffnung ja selbst als "Ausnahme" begründet. Sie könnte also ein Zurück zur Normalität verkünden, ohne zugleich einen Fehler einzugestehen. Aber genau den will ein ehemaliger Innenminister in die Welt posaunen.

Hans-Peter Friedrich hat mit der Kanzlerin noch eine Rechnung offen, seit sie ihn 2014 als Innenminister entließ. Friedrich hatte damals den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel vertraulich darüber informiert, dass der Name des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem Kinderporno-Versandhandel aufgetaucht sei. Als dies herauskam, wurden nicht etwa die Genossen bestraft, die Edathy gewarnt hatten – sondern ausgerechnet der unbescholtene CSU-Mann Friedrich. Sein Zorn darüber ist nie verraucht.

Jetzt kommt die Gelegenheit zur Rache. Friedrich hat schon Anfang der Woche beim "Spiegel" angerufen und gefragt, ob man ihn nicht mit einer harschen Merkel-Kritik zu Wort kommen lassen wolle. Doch das Nachrichtenmagazin hat schon ein Gespräch mit der CDU-Politikerin Ursula von der Leyen geführt, die Merkels Grenzöffnung in höchsten Tönen lobt. Man will die Leser nicht verwirren. Frustriert wendet sich Friedrich nun an die Lokalzeitung in seinem Wahlkreis, schon am Donnerstag zitieren alle Nachrichtenagenturen die deftigsten Sätze:

"Eine beispiellose politische Fehlleistung" sei es gewesen, die Flüchtlinge ins Land zu lassen, die "verheerende Spätfolgen" haben werde. "Völlig unverantwortlich" sei es, Zigtausende aufzunehmen, darunter vielleicht "IS-Kämpfer oder islamistische Schläfer", schimpft Friedrich: "Kein anderes Land der Welt" würde sich "so naiv und blauäugig" in Gefahr begeben. Aus Sicherheitsgründen werde man "schon bald Grenzkontrollen wieder einführen müssen".

Friedrich zielt auf Merkel, aber die Salve trifft Horst Seehofer. Der sitzt als CSU-Chef weit weniger fest im Sattel als Merkel in ihrer Partei. Seehofer fürchtet, vom innerparteilichen Zorn über die Grenzöffnung weggespült zu werden – wenn er sich nicht selbst an die Spitze der Kritiker stellt. Deshalb glaubt er, Friedrich übertrumpfen zu müssen. Am Freitag lässt Seehofer bekannt werden, dass seine CSU den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zur nächsten Klausurtagung ihrer Landtagsfraktion eingeladen hat.

Damit stellt sich die Schwesterpartei offen auf die Seite des europäischen Hauptgegners der Kanzlerin – nicht nur in der Flüchtlingspolitik. Die Grenzöffnung nennt Seehofer jetzt öffentlich einen "Fehler, der uns noch lange beschäftigen wird". Der Beifall an der CSU-Basis ist gewaltig. Doch die Innenpolitiker sind entgeistert. Seehofer verbaut Merkel damit die Möglichkeit, die Grenzöffnung ohne Gesichtsverlust zu revidieren.

Am gleichen Tag schlagen sogar die Anhänger der Willkommenskultur erstmals Alarm. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, bisher Verfechter der offenen Grenzen, hat jetzt genug: Es sei die Aufgabe der Bundeskanzlerin, "mehr zu tun", schimpft er. Tatsächlich droht der bayerischen Landeshauptstadt schon am Freitag der Kollaps. Reiter hat die lokalen Brauereien gebeten, ihm mit Bierzelten auszuhelfen, und die Bevölkerung aufgerufen, Luftmatratzen und Isomatten zu spenden. Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Roger Lewentz aus Rheinland-Pfalz, wie Reiter ein Sozialdemokrat, kritisiert Merkel erstmals öffentlich im Namen seiner Kollegen: "Die Länder sind völlig überrascht worden von der Einreiseerlaubnis der Kanzlerin. Wir hätten Zeit für Vorbereitungen gebraucht. Und wir hätten vorher davon wissen müssen."

Nun sei man "in großer Not".

An diesem Samstag werden mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen als jemals zuvor und danach an einem einzigen Tag: rund 13.000 Menschen. Zum Vergleich: Zwei Tage zuvor hat US-Präsident Obama angekündigt, die Vereinigten Staaten würden 10.000 syrische Flüchtlinge aufnehmen – im ganzen folgenden Jahr.

Die CSU-Attacken haben Merkel trotzig gemacht, aber die Warnungen der Kommunal- und Landespolitiker bringen sie ins Grübeln. Kurz nach 13 Uhr erreicht sie eine SMS von Horst Seehofer: "Ich kann dich nur dringend bitten, dem Ernst der Lage Rechnung zu tragen." Um 14 Uhr tritt Merkel im Berliner "Tempodrom" an ein Mikrofon, die CDU veranstaltet ausgerechnet an diesem Tag den "ersten offenen Mitgliederkongress" ihrer Parteigeschichte. Das Besondere daran: Nicht nur Delegierte, sondern jedes einfache Mitglied und jeder interessierte Gast dürfen mitdiskutieren. Allerdings nicht zum Thema der Stunde, Flüchtlingspolitik, sondern zur Digitalisierung.

Zu Anfang ihrer Rede verteidigt die Kanzlerin die Grenzöffnung "vor einer Woche in einer Notlage", erklärt aber kurz darauf: "Wir brauchen eine Unterscheidung. Schutz bekommen die, die schutzbedürftig sind" – wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland komme, könne nicht bleiben. Die meisten Teilnehmer überhören diesen Akzent, denn die Kanzlerin widmet sich rasch dem nächsten Thema.

Während der CDU-Kongress noch tagt, fährt Merkel zurück ins Kanzleramt und bittet um 15 Uhr die fünf wichtigsten Politiker Deutschlands, in den kommenden Stunden telefonisch erreichbar zu sein: Horst Seehofer und Sigmar Gabriel als Parteivorsitzende der beiden Koalitionspartner, Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Innenminister Thomas de Maizière und Kanzleramtschef Peter Altmaier. Alle fünf fragen sich: Schließt Merkel die Grenze?

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Zuerst führt sie Einzelgespräche. Um 17.30 Uhr lässt sie alle zusammenschalten. In dieser Telefonkonferenz schlägt de Maizière vor, dass angesichts der Überforderung der Bundesländer bei der Versorgung der Flüchtlinge zeitlich befristet wieder Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze eingeführt werden sollen. Niemand aus der Runde widerspricht.

Dann geht es darum, ob nicht nur kontrolliert, sondern auch Menschen ohne notwendige Papiere an der Einreise gehindert werden sollen. De Maizière ist dafür. Auch Seehofer. Die beiden Sozialdemokraten legen sich zunächst nicht fest, ebenso wenig Merkel und Altmaier. Die Rechtslage wird erörtert. Dann malt sich die Runde Szenarien aus: Was passiert, wenn die Migranten an der deutschen Grenze gestoppt werden? Stauen sie sich in Österreich? Versuchen sie gar, die Grenze zu stürmen?

Am Ende wird de Maizières Vorschlag angenommen. Es soll wieder Grenzkontrollen geben. Parallel dazu soll der Zugverkehr von Österreich nach Deutschland für zwanzig Stunden unterbrochen werden. Und – der springende Punkt: Flüchtlinge sollen an der Grenze zurückgewiesen werden. Jetzt entscheiden sich die führenden Politiker der großen Koalition also genau für das, was Angela Merkel wenig später öffentlich für unmöglich erklären wird. In der Telefonschaltkonferenz stimmt sie jedenfalls noch explizit zu. In einer Hinsicht gehen die Erinnerungen der Beteiligten auseinander: Sollten alle Flüchtlinge abgewiesen werden oder nur diejenigen aus sicheren Herkunftsländern?

Das waren zu diesem Zeitpunkt sämtliche Länder der Europäischen Union sowie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien. Noch im August stammten fast die Hälfte der neu in Deutschland ankommenden Geflüchteten vom Balkan, nicht aus Syrien. Ihre Asylverfahren sind fast aussichtslos. Im Sinne einer Beschränkung auf wirklich Schutzbedürftige, wie sie von Merkel am Nachmittag im Tempodrom öffentlich angemahnt worden war, ergäbe die gezielte Abweisung von Migranten ohne Bleibeperspektive durchaus Sinn. Und zumindest die Syrer wären noch immer willkommen gewesen.

Ein Teilnehmer der Telefonkonferenz erinnert sich im vertraulichen Gespräch dezidiert: Es sei damals um die Zurückweisung von allen Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten gegangen, an der österreichischen Grenze also de facto von allen Flüchtlingen. Für diese Version spricht einiges, denn nur schwer vorstellbar ist ein Szenario, bei dem eine Bundespolizei, die es in diesen Tagen nicht einmal schafft, die Namen aller Ankommenden zu notieren, auch noch deren Identität rechtssicher prüft.

Nach der Telefonkonferenz ruft de Maizière sofort den Chef der Bundespolizei an. Und der lässt unverzüglich die lange vorbereitete Aktion anrollen. In dem Einsatzbefehl, den er längst fertig hat und in der Nacht nur aktualisiert, steht nichts von einer Beschränkung auf "sichere Herkunftsländer".

So bezieht die Bundespolizei in dieser Nacht Stellung, um am nächsten Tag ab 18 Uhr die Grenze für sämtliche Flüchtlinge zu schließen. Horst Seehofer telefoniert mit Parteifreund Hans-Peter Friedrich und ruft ihm zu: "Du hast gewonnen! Wir führen Grenzkontrollen ein!" Aber noch ist der Befehl nicht unterzeichnet.

Während die Polizisten mit Helikoptern herangeflogen werden, sind weiterhin Tausende Migranten von der anderen Seite auf dem Weg zur Grenze unterwegs – in Bussen, in Zügen, manche auch zu Fuß. Es ist ein ungleiches Wettrennen, denn die Flüchtlinge vertrauen auf die Bilder der Kanzlerin und der jubelnden Münchner und ahnen nicht, dass sie nur noch wenige Stunden lang willkommen sind.

Am Sonntagmorgen könnten sie es erfahren. Die Nachricht von den bevorstehenden Grenzkontrollen ist "durchgestochen" worden – so nennt man es im politischen Berlin, wenn ein Politiker einen Reporter anruft, um einen vertraulichen Vorgang in die Öffentlichkeit zu tragen und damit einem politischen Konkurrenten zu schaden. In diesem Fall droht allerdings eine Katastrophe: Wenn die Nachrichtenseiten von "Spiegel", "Welt" oder "Bild" jetzt die geplanten Grenzkontrollen melden und internationale Medien sofort nachziehen, erfahren auch die Migranten in Minutenschnelle davon.

Es droht ein gnadenloser Schlussspurt nach Deutschland, in dem die Stärkeren die Schwächeren überrennen und Sicherheitskräfte die letzte Kontrolle verlieren, wie man im Innenministerium fürchtet. Was die Grenzöffnung in der Woche zuvor verhindern sollte, droht jetzt umso mehr: Gewalt an der deutschen Grenze und politisches Chaos auf dem Balkan. Um dies zu vermeiden, entschließt man sich im Innenministerium zu einem gewagten Schritt.

Johannes Dimroth, der Chefsprecher, bestätigt die Information, bittet aber, von einer sofortigen Veröffentlichung abzusehen. Nur in seltenen Fällen wird so entschieden. Da die Bundesregierung keine Nachrichtensperre anordnen kann, bittet sie in extremen Lagen die Redaktionen zu freiwilligem Verzicht aus übergeordnetem Interesse. Dies geschah etwa zu Zeiten des RAF-Terrors, um das Leben von Geiseln nicht zu gefährden, aber auch während der Finanzkrise 2008. Damals bat die Bundesregierung darum, einen Bericht über einen sich abzeichnenden "Bank Run", also eine Massenabhebung von Geldeinlagen, nicht zu veröffentlichen, bevor die Bundeskanzlerin und ihr Finanzminister eine Garantie aller Sparguthaben ausgesprochen hatten. Ist eine solche Selbstbeschränkung auch im Netzzeitalter möglich?

Die Redaktionen haben ihr Monopol, Nachrichten zu prüfen und den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu kontrollieren, doch ohnehin längst verloren, ein einzelner Tweet oder Facebook-Eintrag kann den Ansturm auslösen, der unbedingt vermieden werden soll.

Tatsächlich gibt es seit den Mittagsstunden Andeutungen in den sozialen Netzwerken, die Einführung von Grenzkontrollen stehe kurz bevor. Aber sie gehen unter neben Tausenden Meinungsbeiträgen, Halbwahrheiten und Falschmeldungen, dem Grundrauschen im Netz. Anders als bei den Selfies der Kanzlerin drei Tage zuvor, entgleitet der Regierung diesmal die Kommunikation nicht. "Spiegel Online" meldet schließlich um 16.05 Uhr die Grenzkontrollen, fast zeitgleich, gegen 16.12 Uhr, verschickt das Ministerium die Einladung zur Pressekonferenz, und um 17.30 Uhr will de Maizière verkünden, dass ab 18 Uhr an der deutschen Grenze neue Regeln gelten. Aber welche Regeln genau?

Das ist zu dem Zeitpunkt, als die Nachricht von den Grenzkontrollen um die Welt geht, noch immer umstritten. Seit 14 Uhr wird im Lagezentrum des Innenministeriums darum gerungen. In diesem Konferenzraum, der mit großen Bildschirmen und neuester Kommunikationselektronik vollgepackt ist, haben sich der Minister, sämtliche Staatssekretäre, die Führung der Bundespolizei, sowie vier Abteilungsleiter und einige Unterabteilungsleiter und Referatsleiter versammelt. Aus Bonn telefonisch zugeschaltet ist der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Manfred Schmidt.

Die Mehrheit der Anwesenden sind Beamte aus der Abteilung M wie Migration, die anderen kümmern sich vor allem um polizeiliche Aufgaben. Außer de Maizière weiß keiner der Anwesenden von der Telefonkonferenz der Spitzenpolitiker, die das Ergebnis dieser Sitzung eigentlich schon vorgegeben hat.

Der Minister eröffnet die Besprechung mit der Feststellung, man habe entschieden, Grenzkontrollen einzuführen. Dann aber stellt er die entscheidende Frage: Können wir zurückweisen oder nicht? Die Runde ist in dieser Frage gespalten. Die für Sicherheit zuständigen Beamten argumentieren pro Zurückweisung und erhalten Unterstützung von de Maizières parlamentarischen Staatssekretären, den beiden CDU-Politikern Günter Krings und Ole Schröder.

Doch die für die Regelung von Zuwanderung zuständigen Beamten am Tisch sind skeptisch. Denn während das deutsche Asylverfahrensgesetz Zurückweisungen von Asylsuchenden aus einem sicheren Drittstaat ermöglicht, kennen die europäischen Regeln das "Zuständigkeitsbestimmungsverfahren". Deutschland kann nicht einfach abweisen, sondern muss erst prüfen, welches Land für das Verfahren zuständig ist, bevor es die Menschen dorthin zurückschickt. Am Ende, so die Beamten, hänge alles an der Frage, ob die sogenannte Dublin-Verordnung noch in Kraft sei oder nicht.

Sie legt fest, dass ein Flüchtling seinen Asylantrag im ersten EU-Land, das er betritt, stellen muss und nicht zu einem Land seiner Wahl weiterreisen darf. Das ist ein heikles Thema, denn während die Bundesregierung diese europäischen Regeln de facto mit der Grenzöffnung ausgesetzt hat, beharrt sie offiziell immer noch auf deren Gültigkeit.

Der junge Staatssekretär Schröder platzt heraus, es sei "denklogisch doch Unsinn", weiter zu behaupten, Dublin gelte noch. Zurückweisungen müssten möglich sein. Aber die Beamten bringen immer neue rechtliche Bedenken vor. Irgendwann verliert der Chef der Bundespolizei die Geduld: Beim G-7-Gipfel in Elmau seien Zurückweisungen doch auch möglich gewesen, wie könne der wortgleiche Einsatzbefehl nun rechtlich problematisch sein? Der Minister verfolgt die Debatte – und berichtet zugleich an höherer Stelle darüber. Dreimal wird de Maizière in dieser Sitzung telefonieren.

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Beim ersten Mal zieht er sich nur mit seinem Handy in eine Ecke des Raumes zurück, beim zweiten und dritten Mal verlässt er für mehrere Minuten das Lagezentrum. Er spricht es nicht aus, aber allen Anwesenden ist klar: Er telefoniert mit der Kanzlerin.

Es sind die entscheidenden Telefonate der Flüchtlingskrise, sie werden größere Konsequenzen haben als die Grenzöffnung eine Woche zuvor. Denn die war als Ausnahme geplant und wäre auch eine Ausnahme geblieben, wenn de Maizière nun die Grenzschließung angeordnet hätte. Mit seinen Anrufen setzt er die politische Meinungsbildung, die eigentlich schon abgeschlossen war, noch einmal neu in Gang. Und diesmal sagt Merkel weder ja noch nein. Sie äußert Bedenken.

Nach seinen Telefonaten richtet de Maizière eine Frage an die Runde: Was machen wir eigentlich, wenn sich die Migranten nicht zurückweisen lassen? Es gehöre zum Wesen des Rechtsstaats, das Recht auch durchzusetzen, wird ihm geantwortet.

Ja, argumentiert de Maizière, aber der Rechtsstaat dürfe sich auf keinen Fall lächerlich machen, indem er daran scheitere, das Recht durchzusetzen. Die eigentliche Frage laute deshalb: Halten wir die entsprechenden Bilder aus? De Maizière wendet sich konkret an Romann: Was geschieht, wenn 500 Flüchtlinge mit Kindern auf dem Arm auf die Bundespolizisten zulaufen? Der oberste Bundespolizist wirkt überrumpelt. Das, erwidert er schließlich, entscheiden die Polizeiführer vor Ort.

De Maizière fragt, ob man sich darauf verlassen könne, einen "Dominoeffekt" auszulösen. Wie ein Dominostein den nächsten zum Kippen bringt, so soll die deutsche Grenzschließung weitere Grenzschließungen auslösen. Denn wenn Deutschland dicht macht, fürchtet die Wiener Regierung, dass sich die Migranten in Österreich stauen, und weist sie deshalb ebenfalls schon an seiner Grenze zu Slowenien zurück. So geht es über Slowenien, Ungarn oder Kroatien bis nach Serbien, Mazedonien und schließlich nach Griechenland. Wenn die Flüchtlinge dort festsitzen, machen sich keine neuen mehr auf den Weg – zumindest nach der Dominotheorie.

Der Innenminister will wissen, wie lange Deutschland an der Grenze Flüchtlinge zurückweisen müsse, bis dieser "Dominoeffekt" ausgelöst werde? "Vielleicht drei Tage", lautet die Antwort. Aber de Maizière entscheidet immer noch nicht. Stattdessen verlässt er erneut den Raum, um zu telefonieren.

Jetzt geht es um die Position der SPD. Als Parteivorsitzender hatte Sigmar Gabriel der Grenzschließung ja bereits am Vortag in der Telefonkonferenz zugestimmt. Aber in der Zwischenzeit sind de Maizière Bedenken aus der SPD übermittelt worden, ob man wirklich Flüchtlinge abweisen könne. Hat Merkel ihrem Innenminister erklärt, sie sei unter den neuen rechtlichen Bedenken nur bereit, der Grenzschließung zuzustimmen, wenn auch die SPD diese mittrage?

Gabriel hat in den Wochen nach der Grenzöffnung mehrfach gegenüber Vertrauten die Versuche Merkels beklagt, Verantwortung abzuwälzen. Damals sind die offenen Grenzen noch populär und in der SPD kursiert rasch die Parole: "Wir haben schon die Agenda 2010 gemacht, wir können für die CDU nicht auch noch die Grenze schließen." Nach diesem Telefonat, dem letzten, das er aus der Sitzung heraus führt, ordnet de Maizière an, dass der Einsatzbefehl umgeschrieben wird. Romann muss genau jene fünf Wörter streichen, auf die es ankam.

Statt Zurückweisungen "auch im Falle eines Asylgesuches" werden die Polizeidirektionen jetzt angewiesen, dass "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist". Es wird zwar kontrolliert, aber jeder, der Asyl sagt, wird hineingelassen – egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kommt. Die Polizisten an der Grenze können es kaum glauben: dafür der ganze Aufwand!?

Kurioserweise gehen auch viele Flüchtlinge zunächst irrtümlich davon aus, nicht mehr nach Deutschland durchkommen zu können.

Da de Maizière sich nach der Sitzung vor der Presse bewusst kurz fasst und Nachfragen, was denn mit "Grenzkontrollen" genau gemeint sei, nicht zulässt, verbreitet sich auch in vielen deutschen und internationalen Medien zuerst die Falschmeldung, ab jetzt brauche man wieder Einreisedokumente, um nach Deutschland zu gelangen. Niemand aus der Bundesregierung dementiert, und tatsächlich geht in der kommenden Woche die Zahl der Ankünfte an der bayerischen Grenze zunächst zurück.

Aber mehr als eine Atempause für die überforderten Länder und Kommunen ist das nicht: Die Schleuser in den Herkunftsländern klären schnell auf, dass keine Flüchtlinge zurückgewiesen werden. Auf der Balkanroute verbreiten auch staatliche Behörden diese Nachricht, damit die Migranten weiterziehen. Schnell steigen die Zahlen wieder an.

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Mehr noch als die ungeplante Grenzöffnung eine Woche zuvor waren diese beiden Tage für die Politik der deutschen Regierung in der Flüchtlingskrise entscheidend. Die Bundespolizei stand für Zurückweisungen bereit. Der Innenminister hielt sie für richtig. Die Kanzlerin und beide Koalitionspartner hatten zumindest für bestimmte Zurückweisungen schon ihre Zustimmung gegeben. Warum wurden sie dann doch nicht angeordnet?

Im Innenministerium und bei den Sicherheitsbehörden schiebt man rückwirkend alle Schuld auf Merkel, die angeblich de Maizière im letzten Moment in den Arm gefallen sei. Im Kanzleramt zeigt man hingegen auf den Minister: De Maizière habe den Beschluss der Koalitionsspitzen aus der Telefonkonferenz nicht umgesetzt, weil er sich nicht über rechtliche Bedenken einiger Beamter hinwegsetzen wollte.

Bedenken, die übrigens unbegründet waren. Einige Wochen später kommen das Innen- und das Justizministerium zur "gemeinsamen Rechtsauffassung": Zurückweisungen an der Grenze seien damals rechtlich zwar nicht zwingend, aber doch möglich gewesen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt diese Einschätzung in einem Gutachten.

An diesem entscheidenden Wochenende war das allerdings noch nicht klar. Und keiner der Beteiligten wollte in dieser Lage eine so rechtlich umstrittene wie unpopuläre Entscheidung treffen. Deshalb fragte der Innenminister noch einmal bei seiner Kanzlerin nach, statt in eigener Ressortverantwortung Zurückweisungen anzuordnen. Und deshalb entschied auch die Kanzlerin weder dafür noch dagegen, sondern erbat von de Maizière Zusicherungen, die er nicht geben konnte. Er konnte nicht versprechen, dass die Entscheidung später vor Gerichten Bestand haben würde. Und er konnte nicht versprechen, dass es keine unpopulären Bilder geben würde. So bleibt die deutsche Grenze an diesem Wochenende für alle offen.

Aus der "Ausnahme" der Grenzöffnung wird ein monatelanger Ausnahmezustand, weil keiner die politische Kraft aufbringt, die Ausnahme wie geplant zu beenden.

Die Grenze bleibt offen, nicht etwa, weil es Angela Merkel bewusst so entschieden hätte, oder sonst jemand in der Bundesregierung. Es findet sich in der entscheidenden Stunde schlicht niemand, der die Verantwortung für die Schließung übernehmen will.

Dieser Text ist ein Auszug aus Robin Alexanders Buch "Die Getriebenen", das am 13. März im Siedler-Verlag erscheint.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Fr 10. Mär 2017, 19:37

Am rechtlichen scheiden sich die Geister. Und ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass eine Schließung nur mit massivster Zwangsanwendung hätte durchgesetzt werden können. Dagegen wäre eine Walpurgisnacht alter Art in Prenzl- oder x-Berg ein Kindergeburtstag gewesen. Die daran anschließende Bewegung weg von Straßenübergängen hin zur grünen Grenze hätte auf Grund der Topographie sicher auch noch zu Verletzten oder Schlimmerem geführt. Wie gesagt, dieses Machwerk ist unausgegoren bis unsinnig. Aber wers glauben mag, bitteschön.

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Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon SirJames » Fr 10. Mär 2017, 19:55

RafaelGomez hat geschrieben:Am rechtlichen scheiden sich die Geister. Und ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass eine Schließung nur mit massivster Zwangsanwendung hätte durchgesetzt werden können. Dagegen wäre eine Walpurgisnacht alter Art in Prenzl- oder x-Berg ein Kindergeburtstag gewesen. Die daran anschließende Bewegung weg von Straßenübergängen hin zur grünen Grenze hätte auf Grund der Topographie sicher auch noch zu Verletzten oder Schlimmerem geführt. Wie gesagt, dieses Machwerk ist unausgegoren bis unsinnig. Aber wers glauben mag, bitteschön.
Essenz und Grundtenor des Artikels ist nach meinem Verständnis ja grade, dass man weniger die rechtlichen als vielmehr die tatsächlichen Konsequenzen einer Schließung scheute. Das ist verständlich und nachvollziehar, wurde aber nach meinem Empfinden in der Außendarstellung immer anders kommuniziert. Dort wurde dann vor allem mit rechtlichen Bedenken, Fragen der Umsetzbarkeit und Humanitären Problemen seitens der Regierung argumentiert, obwohl die eigentlichen Gründe möglicherweise -wie benannt - andere waren.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wäre es ohnehin lediglich um eine kurzfristige Schließung von zwanzig Stunden gegangen, um im Anschluss für einen halbwegs kontrollierten Zustrom sorgen zu können. Mag man dem damals obersten Bundespolizisten und den Rechtsgelehrten der zust. Ministerien sowie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Glauben schenken, wäre das eine rechtlich und auch tatsächlich umsetzbare Möglichkeit gewesen.

Wie gesagt, ich fand die dargestellte Perspektive sehr lesenswert, aber ich bin da als relativ einfach gestrickter Mensch auch nicht der Maßstab.

Gruß
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Controller » Fr 10. Mär 2017, 20:03

man liest doch in dem verlinkten Text ganz genau, wie es rechtlich aussah

zum Zeitpunkt der Entscheidung, ex ante /ex post :pfeif:
Mag man dem damals obersten Bundespolizisten und den Rechtsgelehrten der zust. Ministerien sowie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Glauben schenken, wäre das eine rechtlich und auch tatsächlich umsetzbare Möglichkeit gewesen.
No Sir, genau das war es eben nicht, ich darf zitieren:
Bedenken, die übrigens unbegründet waren. Einige Wochen später kommen das Innen- und das Justizministerium zur "gemeinsamen Rechtsauffassung": Zurückweisungen an der Grenze seien damals rechtlich zwar nicht zwingend, aber doch möglich gewesen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt diese Einschätzung in einem Gutachten.

An diesem entscheidenden Wochenende war das allerdings noch nicht klar.
Und keiner der Beteiligten wollte in dieser Lage eine so rechtlich umstrittene wie unpopuläre Entscheidung treffen. Deshalb fragte der Innenminister noch einmal bei seiner Kanzlerin nach, statt in eigener Ressortverantwortung Zurückweisungen anzuordnen. Und deshalb entschied auch die Kanzlerin weder dafür noch dagegen, sondern erbat von de Maizière Zusicherungen, die er nicht geben konnte.

Er konnte nicht versprechen, dass die Entscheidung später vor Gerichten Bestand haben würde.

Und er konnte nicht versprechen, dass es keine unpopulären Bilder geben würde. So bleibt die deutsche Grenze an diesem Wochenende für alle offen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -


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