§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

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RafaelGomez
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Sa 11. Mär 2017, 13:08

Jaguar 1986 hat geschrieben:Es wird sich schon ein Weg finden.
Diesen Weg zu finden ist nicht meine Aufgabe.
Wie ist für mich nicht wichtig solange das Ergebnis stimmt.
Ach so. Sch... auf Recht und Gesetz... Hauptsache mein Ergebnis stimmt. Geile Einstellung.

Jaguar 1986

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 11. Mär 2017, 13:10

Gesetze können angepasst werden.

Aber lassen wir das.

Ich geh jetzt das Wetter genießen :polizei1:

Schönen Samstag noch :hallo:

RafaelGomez
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Sa 11. Mär 2017, 13:20

Ja, lassen wir das. Bei so viel geballtem Stuss fallen mir nur Perlen und Säue ein.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon MICHI » Sa 11. Mär 2017, 15:57

Da hier scheinbar nichts mehr zum Thema direkt beigetragen wird, geschlossen.

Gruß MICHI
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Polli » So 24. Sep 2017, 00:10

Auf Wunsch von Knaecke77 hier eingestellt:

Gutachten zur Flüchtlingskrise
Bundestagsjuristen sehen offenbar unklare Rechtslage für Grenzöffnung
Brisantes Gutachten zur Flüchtlingskrise kurz vor der Wahl: Laut einem Zeitungsbericht sehen Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine unklare Rechtslage zur Öffnung der deutschen Grenze für Asylsuchende im Herbst 2015.

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hat offenbar Zweifel an der Rechtsgrundlage, auf der im Herbst 2015 die Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland genehmigt wurde. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Asylsuchenden abgewiesen werden müssen, berichtet die "Welt" unter Berufung auf das Dokument.

Die Wissenschaftlichen Dienste stellen demnach in dem angeblich schon im Mai 2017 verfassten Gutachten die Frage, ob der Bundestag über den Zuzug der Flüchtlinge hätte abstimmen müssen. Die Bundesregierung habe bis heute nicht erklärt, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied.

Unter Verweis auf "Wesentlichkeitslehre" und das "Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip" sei der Gesetzgeber verpflichtet, "in grundlegenden normativen Bereichen … alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen", argumentieren die Juristen. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine "wesentliche" Entscheidung war, beantworten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit.

Stattdessen verweisen sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach "…obliegt es der Entscheidung der Legislative … ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird". Dann hätte also der Bundestag entscheiden müssen.

Tatsächlich wurde die Entscheidung einer Öffnung der Grenzen für die Flüchtlinge am 4. September 2015 von Kanzlerin Angela Merkel nur nach Rücksprache mit einzelnen Ministern getroffen.
http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1169236.html

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon MICHI » Sa 16. Jun 2018, 08:55

Auf Wunsch von Knäcke geöffnet.

Ich weise darauf hin, die Diskussion ausschließlich mit Forumbezug zu führen und geschlossene Threads hier nicht aufleben zu lassen.
Gruß
MICHI


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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 16. Jun 2018, 09:29

Bei CDU/ CSU fliegen momentan die Fetzen. Worum geht es eigentlich?
Versuch einer Einordnung:

IM Seehofer strebt an, die mündliche Anordnung(!) seines Vorgängers, Asylsuchende die in einem anderen EU-Staat bereits registriert sind, nicht an der Grenze abzuweisen, zu kippen.

Frau Merkel will genau dieses nicht. Nach erheblichem innerparteilichen Druck will sie bis zum EU-Gipfel Ende Juni nun bilaterale Verträge mit Italien und anderen EU-Staaten verhandeln, um „wasserdichte Zurückweisungen“ zu ermöglichen. Andere Staaten, wie z.B. Frankreich oder die Schweiz haben solche zwischenstaatliche Vereinbarungen längst abgeschlossen.

Zeitgleich will Merkel eine neue gesamteuropäische Regelung etablieren(Reform Dublin III). Dies versucht sie allerdings bereits ohne nennenswerten Erfolg seit drei Jahren.

Die Kanzlerin hat dem IM Pressemeldungen zufolge als Kompromiss angeboten, Asylsuchende , deren Asylbegehren in Deutschland bereits negativ beschieden wurden und die nun erneut an der Grenze stehen um ein zweites Asylverfahren anzustrengen, an der Grenze abzuweisen. Dies wird doch bereits praktiziert, oder?

Sowohl die Kanzlerin, als auch der Innenminister nehmen für sich in Anspruch geltendes europäisches Recht umzusetzen.
Wer hat recht?

Meiner Überzeugung nach betrifft die von Seehofer angedachte Rücknahme der mündlichen Anordnung de Maizieres' ja nur die wenigen derzeit besetzten Grenzkontrollstellen an der deutsch-österreichischen Grenze. An den übrigen bundesdeutschen Landesgrenzen finden ja keine offiziellen Grenzkontrollen statt, die Bundespolizei könnte z.B. an der deutsch-französischen Grenze also niemanden zurückweisen.

Wer bringt Licht in den Rechtsdschungel. :polizei13: :polizei13: :polizei13: :polizei13:

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » Sa 16. Jun 2018, 10:47

Vielleicht sollten Kanzlerin und Innenminister mal an die Grenze fahren.


Ich verstehe nichts von Politik. D.h. ich habe keine Ahnung, was die beiden bezwecken.

Ich kenne aber die Grenze. Wer kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat, wird zurückgewiesen.
Und ich sehe, dass es sehr wenige Personen sind. Zuwenige, um wirtschaftlich diese Kontrollen zu betreiben. Einzig eine Vollkontrolle der gesamten Grenze ändert etwas. Oder alternativ das „fangen“ im Innland. Die Personen. Elfen sich doch, um ein Asyl und Sozialgeld zu bekommen.
Es scheitert an konsequenter Abschiebung inklusive Abschiebehaft. Ein Brief zur Abschiebung zum Flughafen zu kommen, funktioniert einfach nicht. Identitätsnachweis ohne europäischen Abgleich der Fingerabdrücke funktioniert ebenfalls nicht - egal wieviele Polizisten an der Grenze stehen.

IM und Kanzlerin sollten sich um echte Lösungen kümmern - ob mit oder ohne Ankerzentrum, denn das ändert tatsächlich auch nichts. Kann man einrichten, braucht man aber nicht, wenn man echte Lösungen findet.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Sa 16. Jun 2018, 11:17

@ Vladdi

Es wäre schön, wenn wir uns hier auf eine Diskussion über den von mir oben skizzierten Rechtsrahmen beschränken könnten.

Alle darüber hinausgehenden Beiträge führen lediglich zur zügigen Schließung des Threads.

Meine Frage an Dich als Bundespolizisten:

Welche Gruppe von Flüchtlingen/ Asylsuchenden wird derzeit an der Grenze aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage abgewiesen und welche Rolle spielt hierbei die mündliche Verfügung de Maizières'?

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » Sa 16. Jun 2018, 11:27

Alle, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, werden gem Art. 13 Abs. 1 SGK i.V.m. § 15 AufenthG zurückgewiesen. Es sei denn, er bringt ein Schutzersuchen vor (13 I AsylG).


Hier meint der IM sei Handlungsbedarf. Sehe ich anders. Tatsächlich geht der überwiegende Personenkreis, die in einem europäischen Asylverfahren sind, wieder Retour (Dublin Verordnungen).
Und wenn schon, dann reden wir über eine Handvoll Personen, denen tausende ausreisepflichtige im Land entgegenstehen.

Das was IM Seehofer macht ist billige Stimmungsmache, bayrischer Wahlkampf und Griff nach der Krone.

Jaguar 1986

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 16. Jun 2018, 15:35

https://www.welt.de/politik/deutschland ... r-ein.html
Und was soll man dann von diesem Artikel halten?

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » Sa 16. Jun 2018, 15:54

Das sind 3 am Tag.

Dafür so einen Aufwand? Dafür Schengen aufgeben? Dafür die Reisefreiheiten der Europäer beenden?


Und von diesen 3/Tag stellen wieviele ein neues Schutzersuchen bzw gehen Retour?


Auf der anderen Seite werden wir tausende Menschen nicht los, deren Verfahren abgeschlossen ist, die keinen Schutzanspruch haben und ausreisepflichtig sind. Es werden Sozialeistungen mehrer europäischer Länder an die gleiche Person gezahlt.

Es muss noch viel passieren, um die Lage in den Griff zu bekommen, aber die Grenze von Deutschland ist da nicht hilfreich. Das ist bayrischer Wahlkampf.

Jaguar 1986

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Jaguar 1986 » Sa 16. Jun 2018, 16:28

Über Grenzen und Schengenraum fange ich mal gar nicht erst an. Das geht bestimmt OT.
Keiner in der EU träumt noch so weltfremd vor sich hin. Nur wir Döspaddel.

Was mir einfach nicht in den Kopf geht ...
Wieso werden diese Leute nicht von der Polizei festgehalten und erstmal Fingerabdrücke und Status überprüft?
EU weit! Wenn sie ein Einreiseverbot haben, dann verstehe ich nicht was es da noch zu diskutieren gibt?
Gleich wieder raus! Gar nicht erst aus dem Gewahrsam entlassen.
Das ist doch völlig unverständlich. Kein Wunder, dass die über uns lachen.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » Sa 16. Jun 2018, 17:10

Ach.

Was sag ich denn die ganze Zeit? Gesicherte Identität über Fingerabdrücke im europäischen Abgleich und (Abschiebe)Haft.

Wenn wir eh schon dabei sind: europäische Vernetzung der Ausländerbehörden.


... aber an der Grenze zu AUT bekommt man die Lage nicht in den Griff... zumal, ich als Schleuser, über Tschechien oder Belgien reisen würde. Da ist ja keine Grenzkontrolle zu Deutschland...


Wenn wir den europäischen Gedanken nicht wegen beklopptem bayrischen Wahlkampf aufgeben wollen, dann müssen echte Lösungen gefunden werden.

BTW: warum eigentlich keine innereurpäische Reisefreiheit für Asylanten? Der ˋkorrekte‘ Flüchtling aus Italien könnte doch Verwandte in Schweden besuchen. Was wäre daran hinderlich? Seine zuständige Ausländerbehörde bliebe Italien, seine Leistungen erhält er nur in Italien, seine Identität ist durch Fingerabdruck gesichert. Ist er doch nicht korrekt, erhält seine zuständige Ausl.Behörde durch europäische Vernetzung Kenntnis und kann im schlimmsten Fall seinen Status ändern, europäische Abschiebung anordnen, die Schweden nehmen den Herrn fest, schieben im Namen der zuständigen IT Behörde ab.

Oder wir verzichten auf europäische Freiheiten (und damit natürlich auch auf Reichtum) und schließen die Grenzen...

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon vladdi » So 17. Jun 2018, 13:25

Ergänzung zu den Zahlen

Durchschnittlich liegen die monatlichen Asylanträge bei 13.000 in diesem Jahr
Davon sind 18.000 bereits in einem anderen Land im Asylverfahren

An der Grenze bleiben diese 3 täglichen zu den verbleibenden 177 nicht erkannten. Was entweder eine Vollkontrolle aller Grenzen oder eine andere Lösung erfordert.
Seehofer spricht von den 3en.


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