§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Rechtlich längst nicht so klar, wie behauptet. Tatsächlich unmöglich ohne eine Vielzahl von Verletzten. Guck Dir mal die Bilder von der Saalbachbrücke auf YT an. Da würdest Du auch nicht mitm WaWe reinhalten und danach noch wegprügeln.
Die dargestellte Perspektive ist ein typisches Springermachwerk. Unterschied zur Blöd sind lediglich andere Farbgebung und kleinere Buchstaben.
Die dargestellte Perspektive ist ein typisches Springermachwerk. Unterschied zur Blöd sind lediglich andere Farbgebung und kleinere Buchstaben.
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Das habe ich in meinem Beitrag nicht in Abrede gestellt, Controller. Ich schreibe ja aus der Nachschau. Inwieweit es überhaupt statthaft ist von seinem Minister bzgl. einer solchen Entscheidung eine solche Garantie einfordern zu können, sei mal dahin gestellt. Das hätte im Zweifel ohnehin erst ein Gericht abschließend klären können.Controller hat geschrieben:man liest doch in dem verlinkten Text ganz genau, wie es rechtlich aussah
zum Zeitpunkt der Entscheidung, ex ante /ex post
No Sir, genau das war es eben nicht, ich darf zitieren:Mag man dem damals obersten Bundespolizisten und den Rechtsgelehrten der zust. Ministerien sowie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Glauben schenken, wäre das eine rechtlich und auch tatsächlich umsetzbare Möglichkeit gewesen.
Bedenken, die übrigens unbegründet waren. Einige Wochen später kommen das Innen- und das Justizministerium zur "gemeinsamen Rechtsauffassung": Zurückweisungen an der Grenze seien damals rechtlich zwar nicht zwingend, aber doch möglich gewesen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt diese Einschätzung in einem Gutachten.
An diesem entscheidenden Wochenende war das allerdings noch nicht klar.
Und keiner der Beteiligten wollte in dieser Lage eine so rechtlich umstrittene wie unpopuläre Entscheidung treffen. Deshalb fragte der Innenminister noch einmal bei seiner Kanzlerin nach, statt in eigener Ressortverantwortung Zurückweisungen anzuordnen. Und deshalb entschied auch die Kanzlerin weder dafür noch dagegen, sondern erbat von de Maizière Zusicherungen, die er nicht geben konnte.
Er konnte nicht versprechen, dass die Entscheidung später vor Gerichten Bestand haben würde.
Und er konnte nicht versprechen, dass es keine unpopulären Bilder geben würde. So bleibt die deutsche Grenze an diesem Wochenende für alle offen.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Sorry James, dann habe ich das hier wohl falsch aufgefasst im Zusammenhang mit den Beiträgen von Rafael und mir zuvor.
gemeinsamen Rechtsauffassung
noch das Gutachten des wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum dem Zeitpunkt vorlagen.
Weil wir der Meinung waren, dass es die rechtliche Situation nicht hergab, besonders, weil weder dieUnd auch wenn das hier anders gesehen wird - ich fand die ausführliche Darstellung der Ereignisse sehr lesenswert.
Aus ihm geht auch hervor, dass eine Schließung der Grenze rechtlich durchaus möglich gewesen wäre:
gemeinsamen Rechtsauffassung
noch das Gutachten des wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum dem Zeitpunkt vorlagen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Wenn ein Autor, der hauptsächlich noch für die 'Weltgruppe' tätig ist, genau dort sein Machwerk auszugsweise veröffentlicht, hat das für mich nur Werbecharakter. Unabhängig davon, dass es sich mir nicht erschließt, wie man bei der TAZ lernt und für die schreibt, um später bei Springer zu landen. Obwohl auch dieser Weg zumindest bei mir Fragen aufwirft. Der Herr scheint recht beliebig zu sein...
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Vielleicht habe ich das auch nicht präzise genug kenntlich gemacht.Controller hat geschrieben:Sorry James, dann habe ich das hier wohl falsch aufgefasst im Zusammenhang mit den Beiträgen von Rafael und mir zuvor.
Weil wir der Meinung waren, dass es die rechtliche Situation nicht hergab, besonders, weil weder dieUnd auch wenn das hier anders gesehen wird - ich fand die ausführliche Darstellung der Ereignisse sehr lesenswert.
Aus ihm geht auch hervor, dass eine Schließung der Grenze rechtlich durchaus möglich gewesen wäre:
gemeinsamen Rechtsauffassung
noch das Gutachten des wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum dem Zeitpunkt vorlagen.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
kein Problem
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 5776
- Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Vorausgesetzt der zitierte Bericht stimmt: Bemerkenswert, dass selbst Topjuristen der zuständigen Ministerien,Der Minister eröffnet die Besprechung mit der Feststellung, man habe entschieden, Grenzkontrollen einzuführen. Dann aber stellt er die entscheidende Frage: Können wir zurückweisen oder nicht? Die Runde ist in dieser Frage gespalten. Die für Sicherheit zuständigen Beamten argumentieren pro Zurückweisung und erhalten Unterstützung von de Maizières parlamentarischen Staatssekretären, den beiden CDU-Politikern Günter Krings und Ole Schröder.
Doch die für die Regelung von Zuwanderung zuständigen Beamten am Tisch sind skeptisch. Denn während das deutsche Asylverfahrensgesetz Zurückweisungen von Asylsuchenden aus einem sicheren Drittstaat ermöglicht, kennen die europäischen Regeln das "Zuständigkeitsbestimmungsverfahren". Deutschland kann nicht einfach abweisen, sondern muss erst prüfen, welches Land für das Verfahren zuständig ist, bevor es die Menschen dorthin zurückschickt. Am Ende, so die Beamten, hänge alles an der Frage, ob die sogenannte Dublin-Verordnung noch in Kraft sei oder nicht.
die vermeintlich einfache Frage der Möglichkeit der Zurückweisung an der Binnengrenze nicht klar beantworten konnten.
Es bedurfte hierzu erst einer Ausarbeitung durch den wissenschaftlichen Dienst des BT.
Unterschätzt habe ich zudem die Macht der Bilder. Selbst Regierungshandeln scheint danach ausgerichtet zu werden.
Verzweifelte Flüchtlinge an der Grenze, weinende Kinder und Wasserwerfer ....denkbar schlechte PR für Politiker, insbesondere in der "Hochstimmung" des Herbst 2015.
http://cdn4.spiegel.de/images/image-925 ... 925057.jpg
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
In einem solchen Deutschland wollte ich auch nicht leben.Knaecke77 hat geschrieben: Verzweifelte Flüchtlinge an der Grenze, weinende Kinder und Wasserwerfer ....denkbar schlechte PR für Politiker, insbesondere in der "Hochstimmung" des Herbst 2015
Ich lese aber aus Deinen Beiträgen raus, dass Du es bedauerst, dass nicht "so" durchgegriffen wurde.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Fällt Dir außer 'schlechter PR' nichts anderes ein? Vielleicht mal der Gedanke, dass irgendwer das auch durchführen muss? Vielleicht sind ja nicht alle so skrupellos wie Du, der sicher mit Wonne in eine familiendurchsetzte Menge den 10 bar Strahl setzt. Und noch pfeffernd und knüppelnd nachsetzt.
Ich wäre nicht so glücklich damit, solches dem nachgeordneten Bereich anzuordnen. Zumal ich massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hätte, und damit dann die Maßnahme rechtswidrig wäre.
Ich wäre nicht so glücklich damit, solches dem nachgeordneten Bereich anzuordnen. Zumal ich massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hätte, und damit dann die Maßnahme rechtswidrig wäre.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 5776
- Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Wir entfernen uns vom Thema . Deshalb meine Entgegnung in gebotener Kürze:
Weder bin ich skrupellos, noch bedauere ich , dass es zu solchen "Bildern" gekommen ist.
Schön aber, dass mir entsprechendes Unterstellt wird, von Leuten die mich überhaupt nicht kennen.
Ich bedauere es aber, dass tausende auf dem Mittelmeer ihr Leben lassen mussten und vermutlich lassen müssen, weil es der EU immer noch nicht gelungen ist, Fluchtzonen in Afrika bzw. Syrien zu schaffen, aus denen heraus Asylanträge geprüft werden können und eine geordnete Migration nach Europa erfolgen kann.
Weder bin ich skrupellos, noch bedauere ich , dass es zu solchen "Bildern" gekommen ist.
Schön aber, dass mir entsprechendes Unterstellt wird, von Leuten die mich überhaupt nicht kennen.
Ich bedauere es aber, dass tausende auf dem Mittelmeer ihr Leben lassen mussten und vermutlich lassen müssen, weil es der EU immer noch nicht gelungen ist, Fluchtzonen in Afrika bzw. Syrien zu schaffen, aus denen heraus Asylanträge geprüft werden können und eine geordnete Migration nach Europa erfolgen kann.
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Aha, man kann Asylanträge also außerhalb der EU stellen? Oder sollen die "Fluchtzonen" Hoheitsgebiet eines EU-Staats werden?Knaecke77 hat geschrieben:...weil es der EU immer noch nicht gelungen ist, Fluchtzonen in Afrika bzw. Syrien zu schaffen, aus denen heraus Asylanträge geprüft werden können und eine geordnete Migration nach Europa erfolgen kann.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ja, mit der Mittelmeernummer entfernst Du Dich vom Thema, stimmt.
Da Du jedoch propagierst, dass die ZW nach 18 ja möglich gewesen wäre, und zumindest ich die Gesamtheit Deiner Beiträge auf 'macht die Grenze zu, egal wie' zusammenfasse, schließe ich daraus, dass Du oben beschriebene Szenarien mit einschließt. Und damit auch durchführen würdest. Es sei denn, Du bist lediglich ein Schwätzer, für den andere sich die Pfoten schmutzig machen sollen.
Da Du jedoch propagierst, dass die ZW nach 18 ja möglich gewesen wäre, und zumindest ich die Gesamtheit Deiner Beiträge auf 'macht die Grenze zu, egal wie' zusammenfasse, schließe ich daraus, dass Du oben beschriebene Szenarien mit einschließt. Und damit auch durchführen würdest. Es sei denn, Du bist lediglich ein Schwätzer, für den andere sich die Pfoten schmutzig machen sollen.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 5776
- Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Diag hat geschrieben:
Aha, man kann Asylanträge also außerhalb der EU stellen? Oder sollen die "Fluchtzonen" Hoheitsgebiet eines EU-Staats werden?
Sollte es dazu kommen, dass solche "Fluchtzonen" geschaffen werden, bin ich mir sicher, werden auch die entsprechenden Rechtsakte erlassen um den erforderlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.
Ich bewege mich hier ja auch nicht im luftleeren Raum. Der österreichische Außenminister und andere Politiker haben die Schaffung solcher Zonen ja bereits gefordert.
Aber ich bin OT. Weiteres gerne per PN.(wenn gewünscht)
@ RafaelGomez
Auch hier: Ich kann Dir gerne meine Sichtweise zu Deiner Fragestellung per PN mitteilen. (wenn gewünscht)
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 3098
- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Nö, brauchst nicht. Ich hab' ausreichend in der cz gelesen, um mir ne Meinung zu bilden.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Gegenfrage: Wenn Du merkst, dass sich vor Ort die Lage Zuspitzt und eskalieren und in Gewalt ausarten könnte, bleibst Du dann mit Deinem Kind auf dem Arm in der Menge stehen?
Ich nicht!!!
Ich klemme meine Familie unter den Arm und sehe zu, dass ich aus der Gefahrenzone komme. Dann warte ich bis sich die Lage beruhigt. Auf jeden Fall gehe ich in einer aufgebrachten Menschenmenge nicht in die ersten Reihen. Das ist unverantwortlich von den Eltern.
Ich nicht!!!
Ich klemme meine Familie unter den Arm und sehe zu, dass ich aus der Gefahrenzone komme. Dann warte ich bis sich die Lage beruhigt. Auf jeden Fall gehe ich in einer aufgebrachten Menschenmenge nicht in die ersten Reihen. Das ist unverantwortlich von den Eltern.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende