§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Moderator: abi
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Mir ging es zunächst mal darum, die Unsinnigkeit der Argumentation des Strafrechtsprofessors darzustellen.
Die Ausnahme wird so lange gelten, wie die Umstände es erfordern.
Die Ausnahme wird so lange gelten, wie die Umstände es erfordern.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Moin,mistam hat geschrieben:Mir ging es zunächst mal darum, die Unsinnigkeit der Argumentation des Strafrechtsprofessors darzustellen.
Die Ausnahme wird so lange gelten, wie die Umstände es erfordern.
Kannst Du das vielleicht näher ausführen?
Es ist ja nicht so, dass das eine Mindermindermeinung unter den Juristen wäre.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Was gibt es da auszuführen? Es liegt einfach keine tatbestandsmäßige Handlung vor. Sie hat nicht dazu aufgefordert, rechtswidrig einzureisen.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Moin,
naja fraglich ist, ob sie es nicht durch konkludentes Tun getan hat durch die Beschlüsse vom 04.09. Da ich kein Jurist, kann ich das nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis sind in der Juristerei unterschiedliche Ansichten aber die Regel. Mithin finde ich es etwas anmaßend von Dir die strafrechtliche Würdigung einiger Juristen, darunter Hochschulprofessoren, so abzutun, nur weil Du deren Ansicht nicht teilst.
Es ist doch ein offenkundiger Widerspruch, dass man immernoch "Schleuser" strafrechtlich verfolgt und belangt, gleichzeitig aber die unerlaubte Einreise von Amts wegen duldet. Oder findest Du nicht?
Gruß
naja fraglich ist, ob sie es nicht durch konkludentes Tun getan hat durch die Beschlüsse vom 04.09. Da ich kein Jurist, kann ich das nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis sind in der Juristerei unterschiedliche Ansichten aber die Regel. Mithin finde ich es etwas anmaßend von Dir die strafrechtliche Würdigung einiger Juristen, darunter Hochschulprofessoren, so abzutun, nur weil Du deren Ansicht nicht teilst.
Es ist doch ein offenkundiger Widerspruch, dass man immernoch "Schleuser" strafrechtlich verfolgt und belangt, gleichzeitig aber die unerlaubte Einreise von Amts wegen duldet. Oder findest Du nicht?
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 25286
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Du belangst ja auch den Zuhälter und nicht die Prostituierte oder den Dealer und nicht den Konsumenten.

- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 16965
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
.....müsste man dann auch das bamf
wegen des Films
in arabisch, in dari,
in deutsch, englisch, französich,
in russisch, in patschu und in serbisch

wegen des Films
in arabisch, in dari,
in deutsch, englisch, französich,
in russisch, in patschu und in serbisch

Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
SJ, in der Theorie klingt das für mich nicht unlogisch. In der Praxis würde das aber auf Deutsch gesagt bedeuten, dass du die Leute mit dem Schlagstock über die Grenze nach Österreich prügeln müsstest. Das wird keiner, der halbwegs bei Verstand ist, wollen.
Statt sich mit so was zu beschäftigen sollte man sich erstmal ehrlich machen und sagen: Es wird teuer und es wird Einschnitte für jeden Einzelnen von uns geben. Weil eben die notwendigen Ressourcen und Behörden finanziert und auf die neue Situation eingestellt werden müssen. Der Personalkörper des öD muss aufgestockt werden.
Parallel dazu müssten Länder wie der Libanon unterstüzt werden. Was, man höre und staune, auch wieder Geld kosten wird.
@Knäcke: Da wir ja keine Bundeshauptstadt Brüssel haben, kann der souveräne Staat Deutschland sicher ein zwei Euros zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einbehalten. Wenn die EU-Kommission da ein Problem mit hat, kann Deutschland ja im Gegenzug vorm Eugh gegen die zahlreichen Vertragsverletzungen klagen, wo sie gerne beide Augen zudrückt.
Statt sich mit so was zu beschäftigen sollte man sich erstmal ehrlich machen und sagen: Es wird teuer und es wird Einschnitte für jeden Einzelnen von uns geben. Weil eben die notwendigen Ressourcen und Behörden finanziert und auf die neue Situation eingestellt werden müssen. Der Personalkörper des öD muss aufgestockt werden.
Parallel dazu müssten Länder wie der Libanon unterstüzt werden. Was, man höre und staune, auch wieder Geld kosten wird.
@Knäcke: Da wir ja keine Bundeshauptstadt Brüssel haben, kann der souveräne Staat Deutschland sicher ein zwei Euros zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einbehalten. Wenn die EU-Kommission da ein Problem mit hat, kann Deutschland ja im Gegenzug vorm Eugh gegen die zahlreichen Vertragsverletzungen klagen, wo sie gerne beide Augen zudrückt.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Versteh mich nicht falsch. Ich habe hier schon geschrieben, dass ich eine Verhinderung der Einreise mittels Zwang für ausgeschlossen halte. Mir ging es hier lediglich um das rechtliche Problem und meine Neugier diesbezüglich.Lone Soldier hat geschrieben:SJ, in der Theorie klingt das für mich nicht unlogisch. In der Praxis würde das aber auf Deutsch gesagt bedeuten, dass du die Leute mit dem Schlagstock über die Grenze nach Österreich prügeln müsstest. Das wird keiner, der halbwegs bei Verstand ist, wollen.
Statt sich mit so was zu beschäftigen sollte man sich erstmal ehrlich machen und sagen: Es wird teuer und es wird Einschnitte für jeden Einzelnen von uns geben. Weil eben die notwendigen Ressourcen und Behörden finanziert und auf die neue Situation eingestellt werden müssen. Der Personalkörper des öD muss aufgestockt werden.
Parallel dazu müssten Länder wie der Libanon unterstüzt werden. Was, man höre und staune, auch wieder Geld kosten wird.
@Knäcke: Da wir ja keine Bundeshauptstadt Brüssel haben, kann der souveräne Staat Deutschland sicher ein zwei Euros zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einbehalten. Wenn die EU-Kommission da ein Problem mit hat, kann Deutschland ja im Gegenzug vorm Eugh gegen die zahlreichen Vertragsverletzungen klagen, wo sie gerne beide Augen zudrückt.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
(true detective)
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Hier eine weitere juristisch bewanderte Stimme zum Themenkomplex, in der auch auf das Grundgesetz Bezug genommen wird:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 16673.html
Inuitiv, da auch ich kein Jurist bin, neige ich weiterhin der Haltung zu, dass die Bundesregierung wenn schon nicht Recht bricht, so doch wenigstens beugt.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 16673.html
Inuitiv, da auch ich kein Jurist bin, neige ich weiterhin der Haltung zu, dass die Bundesregierung wenn schon nicht Recht bricht, so doch wenigstens beugt.
-
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4804
- Registriert: Mi 13. Sep 2006, 00:00
- Wohnort: Baden-Württemberg
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Lone Soldier hat geschrieben:SJ, in der Theorie klingt das für mich nicht unlogisch. In der Praxis würde das aber auf Deutsch gesagt bedeuten, dass du die Leute mit dem Schlagstock über die Grenze nach Österreich prügeln müsstest. Das wird keiner, der halbwegs bei Verstand ist, wollen.
Statt sich mit so was zu beschäftigen sollte man sich erstmal ehrlich machen und sagen: Es wird teuer und es wird Einschnitte für jeden Einzelnen von uns geben. Weil eben die notwendigen Ressourcen und Behörden finanziert und auf die neue Situation eingestellt werden müssen. Der Personalkörper des öD muss aufgestockt werden.
Parallel dazu müssten Länder wie der Libanon unterstüzt werden. Was, man höre und staune, auch wieder Geld kosten wird.
@Knäcke: Da wir ja keine Bundeshauptstadt Brüssel haben, kann der souveräne Staat Deutschland sicher ein zwei Euros zur Bewältigung der Flüchtlingskrise einbehalten. Wenn die EU-Kommission da ein Problem mit hat, kann Deutschland ja im Gegenzug vorm Eugh gegen die zahlreichen Vertragsverletzungen klagen, wo sie gerne beide Augen zudrückt.
@ LS
Wir können nicht einfach Gelder die der EU zustehen zurückbehalten. Das funktioniert so nicht.
Und auch Dir wird es nicht gelingen, gesellschaftliche, ökonomische und rationale Gesetzmäßigkeiten auszuhebeln. Das mag in den Köpfen Grüner Wirrköpfe funktionieren, aber nicht in der Realität. Man kann aus Deutschland nicht das „Flüchtlingsheim“ der EU machen.
Die Grenzen kann man auch ohne „Prügelorgien“ sichern.

- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 25286
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Aber Eskimo?Kulinka hat geschrieben: Inuitiv, da auch ich kein Jurist bin
Inwiefern belegt denn der da deine Haltung?

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Es ist kein Widerspruch. Die einen wollen ihr Leben retten, die anderen Geld verdienen.SirJames hat geschrieben:Moin,
naja fraglich ist, ob sie es nicht durch konkludentes Tun getan hat durch die Beschlüsse vom 04.09. Da ich kein Jurist, kann ich das nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis sind in der Juristerei unterschiedliche Ansichten aber die Regel. Mithin finde ich es etwas anmaßend von Dir die strafrechtliche Würdigung einiger Juristen, darunter Hochschulprofessoren, so abzutun, nur weil Du deren Ansicht nicht teilst.
Es ist doch ein offenkundiger Widerspruch, dass man immernoch "Schleuser" strafrechtlich verfolgt und belangt, gleichzeitig aber die unerlaubte Einreise von Amts wegen duldet. Oder findest Du nicht?
Gruß
Und nein - es ist nicht arrogant.
Es geht nicht darum, dass ich die Meinung nicht teile, sondern darum, dass sie schlicht abwegig ist. Eine Aufforderung durch konkludentes Handeln??
Wie kommst du übrigens darauf, dass die Juristen hier ihre juristische Meinung kund tun? Vielleicht ist es auch schlichte Propaganda?
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Edit: Doppelpost entfernt.
Zuletzt geändert von Kulinka am Mo 2. Nov 2015, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Kaeptn, wo hab ich das denn behauptet, dass der meine Meinung belegt?
Schon wieder geht Deine Phantasie mit Dir durch ... ich schrieb nur ... ach, egal, lies es weiter oben selbst durch.
Aber der mit dem Eskimo war trotzdem lustig :-D

Schon wieder geht Deine Phantasie mit Dir durch ... ich schrieb nur ... ach, egal, lies es weiter oben selbst durch.
Aber der mit dem Eskimo war trotzdem lustig :-D
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Davon, dass Deutschland das Flüchtlingsheim der EU werden soll, habe ich auch nichts geschrieben. Nur bin ich der Meinung, dass man als wirtschaftsstärktes Land innerhalb der EU da auch ein oder zwei diplomatische Druckmittel hat. Oder eben Möglichkeiten andernorts zu helfen, damit die Menschen dort halbwegs erträgliche Lebensbedingungen haben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Trash46 07 Dez
Toni2201 06 Dez
skipazako13 06 Dez
breumaxi 05 Dez
ravipol 05 Dez
Patroklos 04 Dez
KPS91 04 Dez
motobiker84 04 Dez
- Top Poster
- CopZone Spende