Reiseausweis für Ausländer

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Ausländerrecht
Jualy
Cadet
Cadet
Beiträge: 2
Registriert: Mi 27. Jan 2016, 18:42

Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon Jualy » Mi 27. Jan 2016, 18:58

Hallo an alle, ich hätte folgende Frage:
Angenommen eine Person ist vorübergehend staatenlos, weil sie sich im Einbürgerungsverfahren für russische Staatsangehörigkeit befindet. Die Person hat eine Niederlassungserlaubnis in der BRD und bekommt für ein Jahr Reiseausweis für Ausländer als staatenlose Person. Die Person fliegt zweimal nach Russland und erledigt den ganzen bürokratischen Papierkampf. Die Person bekommt ein Extradokument von Russland (Aufenthaltsgenehmigung für Staatenlose in der Russischen Föderation). Die Nummer von diesem Dokument steht auch als Stempel im Reiseausweis für Ausländer. In diesem Büchlein steht der Name und Vorname in russischen und lateinischen Buchstaben. Aber der Name vom Dokument ist nur in russischen Buchstaben aufgeführt, auch die Gültigkeitsangabe ist auf Russisch, das Jahr 2018 in Ziffern. In diesem Dokument steht auch auf Russisch dass dieses Dokument zur Ein- und Ausreise nach Russland berechtigt. Die russische Botschaft sagt deshalb die Person braucht kein Visum und wird nach Russland einreisen können ohne Probleme, weil dort die letzten Schritte für die Einbürgerung notwendig sind. Frage: wird die Bundespolizei die Person in Deutschland mit Reiseausweis für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis nach Russland ausreisen lassen ohne Visum? Das Dolument ist ja da, aber halt auf Russisch. Was passiert wenn die Polizei das Dokument so nicht kennt? In Russland wird die Person ohne Probleme einreisen können, weil es ein offizielles russisches Dokument mit Foto ist und dort sogar als Identitätsnachweis für staatenlose gilt.
Danke im Voraus

Benutzeravatar
Majestro
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 928
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 00:00
Wohnort: Bayern

Re: Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon Majestro » Fr 29. Jan 2016, 17:37

Die Kollegen am Flughafen werden nicht prüfen ob deine Einreisevoraussetzungen für Russland vorliegen. Von daher reicht es, wenn du dein deutsches Reisedokument vorlegst.

Sie werden lediglich überprüfen ob dein Aufenthalt in Deutschland legal war und eine fahndungsmäßige Überprüfung deiner Person durchführen.
Was passiert wenn die Polizei das Dokument so nicht kennt?
Sollte das passieren, werden sie die den Polizeibehörden zur Verfügung stehenden Hilfsmedien/mittel nutzen und das aufklären.
"dass" / "das"

RafaelGomez
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3098
Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00

Re: Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon RafaelGomez » Fr 29. Jan 2016, 18:07

Die Fluggesellschaft wird das allerdings schon ziemlich genau prüfen. Müssen die ja die Rückbeförderung gewährleisten. Wenn da was unstimmig ist, wars das mit der Reise.

Benutzeravatar
Majestro
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 928
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 00:00
Wohnort: Bayern

Re: Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon Majestro » Fr 29. Jan 2016, 18:14

Das ist richtig! Bei Reisen nach Russland kann ich jedoch nicht sagen zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt. Ich denke aber eher bereits beim Erwerb des Tickets als erst beim Checkin am Schalter.
"dass" / "das"

RafaelGomez
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3098
Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00

Re: Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon RafaelGomez » Fr 29. Jan 2016, 18:27

Eher Check-in. Ticket lassen sich ja auf vielfältige Weise erwerben, auch ohne ID-Nachweis. Am Schalter kommt dann die Stunde der Wahrheit...:-)

Jualy
Cadet
Cadet
Beiträge: 2
Registriert: Mi 27. Jan 2016, 18:42

Re: Reiseausweis für Ausländer

Beitragvon Jualy » Sa 30. Jan 2016, 01:36

Vielen Dank für die Antworten:-)
Die Tickets wurden im russischen Reisebüro für die russische Airline gekauft. Beim Kauf wurde das Dokument schon überprüft und als solches akzeptiert, weil es ein ofizielles Dokument der Russischen Föderation ist. Und in den Beförderungsbestimmungen der Airline unter dem Punkt: Ein-und Austeise in die Russische Föderation wird dieses Dokument auch explizit erwähnt. Vielleicht gibt es längere Diskussion am Check-In, aber die Zeit wird dafür eingeplant:-).
Vielen lieben Dank nochmal


Zurück zu „Ausländerrecht“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende