Art. 20 / 21 SDÜ - Einreise ALB mit eRP und abgelaufenem Permesso

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Casher
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Art. 20 / 21 SDÜ - Einreise ALB mit eRP und abgelaufenem Permesso

Beitragvon Casher » Di 14. Feb 2017, 12:47

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage zum Art. 6 II Satz 2 SGK und dem Reiserecht nach Art. 20/21 SDÜ.

Ein albanischer Staatsbürger reist von Italien nach Deutschland. Er ist wohnhaft in Italien und besucht für eine Woche Freunde in Deutschland. Folgende Papiere führt er mit:

- ein noch 2 Jahre gültiger albanischer e-Reisepass
- abgelaufener italienischer Aufenthaltstitel
- italienischer Verlängerungsantrag für den Aufenthaltstitel

Das Bundespolizeipräsidium vertritt die Rechtsauffassung, dass der Verlängerungsantrag kein schengenwirksamer Aufenthaltstitel ist. Demzufolge kann der albanische Staatsbürger sich nicht auf Reiserechte nach Art. 21 SDÜ berufen.

Grundsätzlich können albanische Staatsbürger jedoch mit einem e-Reisepass nach Art. 20 SDÜ visumsfrei für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in das Schengengebiet reisen.

Gem. Art. 6 II Satz 2 SGK werden rechtmäßige Aufenthalte aufgrund eines Aufenthaltstitels in anderen Schengenländern nicht in die Aufenthaltszeiten miteinberechnet.


Kann der albanische Staatsbürger, welcher in Italien ein längerfristiges Aufenthaltsrecht besitzt, nun visumsfrei aufgrund des Art. 20 SDÜ nach Deutschland einreisen? Also zwischen Art. 21 und 20 switchen?

Vielen Dank für eure Bemühungen

Grüße

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Re: Art. 20 / 21 SDÜ - Einreise ALB mit eRP und abgelaufenem Permesso

Beitragvon MadDog » Mi 29. Nov 2017, 14:40

Hallo,

Bei dieser Fallkosntelation darf der Albaner nicht einreisen. Ist ein Versuch der unerlaubten Einreise gem. §95 Abs. 1 Nr.3 AufenthG und zieht eine Einreiseverweigerung samt Zurückweisung nach sich.


Der Albaner mit ePass ist grundsätzlich für Kurzaufenthalte von 90 Tagen im Schengengebiet befreit. Jedoch begründet er durch den Verlängerungsantrag seines ATs einen Längerfristigen Aufenthalt. Deswegen greift das SDÜ hier nicht mehr.


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