Verständnisfrage Beförderung in NRW

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

Moderator: Oeli

Dussel100
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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 15:35

Bin ja noch in der Findungsphase :)

Also der Beamte wurde mit 25 Punkten im Sommer 2018 zu A 10 befördert.


Ist dann in meine Behörde gewechselt, wo aktuell laut Konkurrentenmitteilung 24 Punkte zu A 11 ausreichen(gefolgt von allen möglichen weiteren Kriterien)

Da hat sich der Beamte mal nach ganz vorne geschoben.

Aus Rückfragen weiß ich, dass ein Kollege vor einigen Jahren(geschätzt 5) mit einer schlechten 5er Beurteilung A 10 wurde und dann mit einer mittleren 4 im gleichen Zyklus noch die A 11 schaffte.

Wenn das so korrekt wäre, wie hier verfahren wurde, dann könnte sich jeder A 10 mit 24 Punkten die Beförderung ahaken, da die Leute die mit 27 Punkten zuvor A 10 wurden die ganze Truppe überspringen würde.

Ich mag kein Recht auf eine Beförderung haben, aber aus meiner rudimentären persönlichen Rechtsauffassung habe ich eine solche bindende Liste. Und diese sollte "abgearbeiitet" werden. Wenn dort aus anderen Behörden Kollegen mit höherer Punktzahl ankommen ist es halt Pech. Wenn man aber in diesem Einzelfall versäumt hat den Beamten korrekt einzugliedern ist das für mich nicht Pech sondern Unvermögen.

Darüber hinaus wird gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wenn ich Zulagen erhalte, die mir nicht zustehen und ich das stillschweigend hinnehme. Analog könnte man dies hier auch so sehen. Gleiches gilt für den Herren/Dame von ZA, die ihre Aufgaben nicht korrekt erledigt haben.
WIE GESAGT, NUR WENN MEINE THESE ÜBERHAUPT STIMMT

Den Leidtragende sind einige Kollegen die jetzt einen Monat später befördert werden und rund 150 Euro entgehen und viel schlimmer der/die eine, die am Ende des Zyklus über die Klnge springt und dann mehrere Monate bis zur neuen Beförderungseinstufung warten muss. Von den Überfliegern und Typen die mit 5 Punkten links und rechts an dir vorbeiziehen mal ganz abgesehen.

Und da ich ein ausgeprägten Fairnessgedanken habe und das unter aller Sau finde, interessiert es mich. Auch wenn ich höchstwahrscheinlich locker vorher dran bin.

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Kaeptn_Chaos
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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Nov 2019, 15:43

Frag deinen PR und lass uns an der Antwort teilhaben.
Und zwischen Zulagen unberechtigt kassieren und Beurteilungsranking der gängigen Rechtsprechung anpassen (Balance Turbokommissarsurteil vs. 'gerechter' Absenkung) bestehen gewisse Unterschiede.
:lah:

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Dussel100 » So 3. Nov 2019, 15:46

Werde ich tun. Und natürlich bestehen dort Unterschiede wenn es eine Ballance gibt.

Nächstes zu trotz kann man die Frage zu mindestens aufwerfen ob es einem nicht selber komisch vorkommen müsste wenn man innerhalb von 18 Monaten zwei Beförderung erhält wo andere acht Jahre warten und du keine fünf Punkte Beurteilung hattest.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Nov 2019, 15:48

Vielleicht wurde er ja auch anlassbeurteilt und die LeiKo hat ihn stärker als den Rest gesehen?
:lah:

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon Pollo » Fr 15. Nov 2019, 22:13

@TE:
Na, haste dich nochmal erkundigt und beim Personalrat nachgefragt??

Würd mich mal interessieren, wie das wirklich war...

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon xanderh » Do 17. Jun 2021, 14:37

Ich werde jetzt zum 1.9 BAL und dementsprechend jetzt beurteilt zum Ende der Probezeit. Ich habe eine Verständnisfrage wie es danach mit der ersten Regelbeurteilung läuft. Findet diese fix immer 9 Monate nach Beendigung der Probezeit, also zum 01.06.22 oder innerhalb von 9 Monaten nach Beendigung der Probezeit statt?

Vielen Dank :)

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » Do 17. Jun 2021, 14:52

Immer 9 Monate nach Beendigung der Probezeit. Im Regelfall also zum 1.6. , wenn du deine Probezeit am 01.09. des Vorjahres beendet hast. Dann sind die 9 MOnate um. Aber eine Probezeit kann ja auch verlängert werden.


Das ist dann die Beurteilung im EIngangsamt, mit welcher du dich im allgemeinen Ranking wiederfindest.

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon xanderh » Do 17. Jun 2021, 15:46

@1957: Dank dir für die schnelle Antwort. Dann weiß ich Bescheid. Eine Verlängerung kann ich übrigens schon mal fast ausschließen, hatte schon mit meinem Chef ein kurzes Gespräch und da müsste jetzt viel passieren das die verlängert wird ;) Aber klar, es kann viel passieren im Einsatz was man selbst nicht in der Hand hat.

Nach der Beurteilung im Eingangsamt würde ich mich dann schon ein Jahr später mit allen 2023 in der Regelbeurteilung wiederfinden, oder?

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Re: Verständnisfrage Beförderung in NRW

Beitragvon 1957 » Do 17. Jun 2021, 15:49

yep.

Also derartiges hat man immer selbst in der Hand.


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