Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der aktuellen Rechtslage ob eine Abstufung der Beurteilung (Bundespolizei) während der Elternzeit möglich ist.
Szenario ist wie folgt:
Seit Januar 2021 bis dato in Elternzeit.
Von März 2022 - September 2022 Teilzeit in Elternzeit (20 Stunden) mit einem guten Beirteilungsbeitrag.
Mai 2022 innerhalb der Teilzeit in Elternzeit befördert worden.
Nun soll neu beurteilt werden. Es soll eine schlechtere Beurteilung als im Mai 2022 erfolgen, weil man ja i.d.R nach einer Beförderung abgestuft wird.
Der Beurteilungsbeitrag der besser als die Beurteilung für die Beförderung Mai 2022 ist wird nicht beachtet.
Aussage ist, auch wenn man in Elternzeit ist, wird man trotzdem nach einer Beförderung abgestuft.
Wenn man mit allen Kolleginnen spricht und aber auch Kollegen, wird immer gesagt, dass man aufgrund des Benachteiligungsverbots nicht während der Elternzeit abgestuft werden darf bzw. Mit Kollegen verglichen werden muss.
Leider finde diesbezüglich tatsächlich keine Rechtslage.
Ich würde mich sehr über jede Hilfe freuen
VG
Abstufung während Elternzeit
Moderator: Oeli
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Abstufung während Elternzeit
Ohne genauen Einblick in die Praxis bei BPols zu haben:
Pauschale Abstufungen werden regelmäßig verwaltungsgerichtlich gerügt.
Fakt ist jedoch, dass im statusrechtlich höheren Amt auch die Ansprüche steigen und man damit die Abstufung leicht begründen kann. Dass ein Beitrag insofern nicht die Wirkung entfaltet, wie in der niederigeren Besoldungsgruppe, sollte logisch sein. Dies gilt für alle, ist also keine Benachteiligung des EZlers.
Ein Beitrag muss zudem nur 'angemessen berücksichtigt' werden und nicht vollumfänglich in der Regelbeurteilung aufgehen.
Mit ein bisschen Mühe findet man da relativ viel eindeutige Rechtsprechung.
Pauschale Abstufungen werden regelmäßig verwaltungsgerichtlich gerügt.
Fakt ist jedoch, dass im statusrechtlich höheren Amt auch die Ansprüche steigen und man damit die Abstufung leicht begründen kann. Dass ein Beitrag insofern nicht die Wirkung entfaltet, wie in der niederigeren Besoldungsgruppe, sollte logisch sein. Dies gilt für alle, ist also keine Benachteiligung des EZlers.
Ein Beitrag muss zudem nur 'angemessen berücksichtigt' werden und nicht vollumfänglich in der Regelbeurteilung aufgehen.
Mit ein bisschen Mühe findet man da relativ viel eindeutige Rechtsprechung.
Re: Abstufung während Elternzeit
Nach meinem, unbelegtem, Kenntnisstand darf man aufgrund der Elternzeit nicht schlechter gestellt werden.
Augenscheinlich ist das hier nicht der Fall. Beurteilungsbeiträge bilden allgemein nur ein Teilspektrum des Tätigkeitsfeldes ab und sollen mit in die Beurteilung einfließen. Das bedeutet nicht, dass der Beitrag übernommen werden soll.
Fraglich ist an der Stelle nur, ob du, trotz des Beurteilungsbeitrags, insgesamt schlechter beurteilt wurdest, als es normalerweise nach einer Beförderung der Fall ist.
Augenscheinlich ist das hier nicht der Fall. Beurteilungsbeiträge bilden allgemein nur ein Teilspektrum des Tätigkeitsfeldes ab und sollen mit in die Beurteilung einfließen. Das bedeutet nicht, dass der Beitrag übernommen werden soll.
Fraglich ist an der Stelle nur, ob du, trotz des Beurteilungsbeitrags, insgesamt schlechter beurteilt wurdest, als es normalerweise nach einer Beförderung der Fall ist.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Abstufung während Elternzeit
Man wird bei der neuen Beurteilung mit den Kolleginnen und Kollegen im neuen Amt verglichen. Normalerweise ist die Beurteilung wegen der höheren Anforderungen und Leistungen im neuen Amt bei gleicher Leistung schlechter. Aber natürlich muss das im Einzelfall beurteilt werden. Pauschal abzustufen geht natürlich nicht, es muss schon der Einzelfall beurteilt werden.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Abstufung während Elternzeit
Gut, dass du hier dreieinhalb Monate später nochmal bekräftigst, was die Vorredner beschrieben haben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
AdventuresInHiFi 29 Mär
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende