Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HILFE!

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Dienstrecht

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Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HILFE!

Beitragvon Schnorchler » Mo 11. Aug 2014, 06:41

Hallo, ich werde vorzeitig zu Ruhe gesetzt.
Amtsarzt/Gutachten erfolgt,jetzt soll nur noch die BMI Entscheidung (Formsache?)abgewartet werden!
Meine Anhörung habe ich bekommen...
Da im Gutachten zweifelsfrei die Zurruhesetzung wg Dienstunfall erwähnt ist,
sollte man doch dann ein Unfallruhegehalt bekommen, oder?

Muss man das extra beantragen oder wird es von "Amtswegen"gezahlt?
Auch würde eine Auszahlung(Krankheitsbedingt)des noch vorhandenen Resturlaubs in Frage kommen...!

WER hat da Erfahrungen und kann eventuell Hinweise geben, was man unbedingt bei vorzeitiger Pensionierung beachten muss???

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Schnorchler » Mi 13. Aug 2014, 16:40

Ist bestimmt ne schwierige Frage,oder?
MfG

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Kensei » Mi 13. Aug 2014, 16:42

Kann man sowas bei euch nicht im Stab irgendwo erfragen? Ansonsten an eine Gewerkschaft wenden?? :polizei4:
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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Schnorchler » Do 14. Aug 2014, 18:47

leider nicht...

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Tinker » Do 14. Aug 2014, 22:00

ich würde bei so einer Sache auf alle Fälle einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Im Normalfall wird doch auch versucht, dich zum Verwaltungsbeamten umzuschulen unter Beibehaltung deiner Besoldungsstufe.
Wenn du nämlich nicht eh schon ganz kurz vor der Pensionierung stehst, dann kommt bei einer Vorzeitigen nicht viel rum.

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Schnorchler » Fr 15. Aug 2014, 08:45

Hallo, ich bin auch allgemein dienstunfähig und eine Verwaltungsschiene kommt lt. Anhörung nicht in Betracht.

Kausal und hauptsächlich steht im Gutachten (SMD),dass ein Dienstunfall Ursache der Zurruhesetzung ist-also für mich eindeutig, oder was meint ihr?
Die OFD (Oberfinanzd.)muss ja von Amtswegen prüfen ob DU-Ruhegehalt zusteht...
Allerdings wann bekomme ich Gewissheit???

Das BMI setzt ja nur Fristen,oder steht da dann schon drine das Dienstunfallruhegehalt gezahlt wird?
Außerdem glaube ich bei anerk. DU gibt es Ruhegehalt im Endamt das man bis zur regulären Altergrenze hätte erreicht werden können!?

Leider kann hier keiner eine konkrete Aussage dazu machen...,oder?


Gruss

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Old Bill » Fr 15. Aug 2014, 09:59

Schnorchler hat geschrieben:Außerdem glaube ich bei anerk. DU gibt es Ruhegehalt im Endamt das man bis zur regulären Altergrenze hätte erreicht werden können!
Diese Regelung gilt nur bei einem qualifizierten Dienstunfall. Ist dein DU als " normaler" DU eingestuft, dann berechnet sich das Ruhegehalt nach deiner aktuellen Stufe
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon OnkelDennis » Fr 15. Aug 2014, 11:55

Was deinen nicht in Anspruch genommenen Urlaub angeht: Ja, der sollte von alleine berechnet und ausgezahlt werden. Falls nicht, einfach mal nen zweizeiler an Deinen Sachbearbeiter. Der Anspruch besteht aber!

Die Berechnung des Ruhegehaltes und nach welcher Vorschrift es gezahlt wird sollte eigentlich von alleine erfolgen. Ich empfehle aber das ganze mal zu Überprüfen wenn Du dann die Mitteilung über Deinen Anspruch erhältst.

Grüße

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Schnorchler » Fr 15. Aug 2014, 17:25

Old Bill hat geschrieben:
Schnorchler hat geschrieben:Außerdem glaube ich bei anerk. DU gibt es Ruhegehalt im Endamt das man bis zur regulären Altergrenze hätte erreicht werden können!
Diese Regelung gilt nur bei einem qualifizierten Dienstunfall. Ist dein DU als " normaler" DU eingestuft, dann berechnet sich das Ruhegehalt nach deiner aktuellen Stufe


Bei anerkannten DU hat man grundsätzlich Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt im möglichen Endamt bei vorzeitiger Zurruhesetzung desselben.!

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Controller » Fr 15. Aug 2014, 18:13

wenn ich das hier so lese, dann ist ein Fach - Anwalt der beste Rat bisher:
Das VG Trier hat in seiner Entscheidung v. 14.03.14, Az.: 1 K 1344/13.TR, einen dienstunfallrechtlichen Sachverhalt eines gut 58.-jährigen Kollegen des PP Trier
(verrichtete noch sehr engagiert WSD und half dadurch unser katastrophales Personaldefizit zu minimieren) bewertet,
welcher im Rahmen eins § 113 StGB erheblich verletzt wurde.

Der Beamte blieb hierdurch bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 60 Jahren dienstunfähig; über die Anerkennung als qualifizierter DU i.S.v. § 37 BeamtVG war bis zum Eintritt in den altersbedingten Ruhestand noch nicht befunden; diese Anerkennung erfolgte erst 8 Monate später, also nach der Ruhestandsversetzung.
Durch die Bestandskraft dieser Ruhestandsversetzung war im Rahmen der Neubewertung des Geschehens eine Abänderung in einen Ruhestandseintritt wegen Dienstunfalls nicht mehr möglich - ein Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigung schieden aus; der Beamte erhielt nur noch Unfallausgleich zugesprochen.

Laut Feststellung des VG Trier hat er die Konsequenzen seiner Unterlassungen im Rahmen eines von ihm zu führenden Widerspruchsverfahrens gegen seine Versetzung in den altersbedingten Ruhestand erkennen müssen und wären somit ihm alleine zuzurechnen; eine solche verwaltungsprozessrechtliche Bewertung sei einem Polizeibeamten insofern abzuverlangen und zuzumuten.

Die Entscheidung des VG Trier lies insoweit keine Berufung zu; der Versuch unseres Kollegen dies vor dem OVG RP zu erreichen, wurde mit Beschluss v. 11.06.2014, Az.: 2 A 10444/14.OVG abgelehnt.

Unabhängig von dem Zusammentreffen von unglücklichen Verwaltungshandlungen/Fristversäumnissen, lohnt sich ein Blick in die zitierten Entscheidungen vor allem für lebensältere Kolleginnen/Kollegen sehr;
diese sind u.E. beachtlich, auch wenn sie der Rechtslage entsprachen.

Übrigens: Der Kollege trägt die erlittenen Verletzungsfolgen u. Einschränkungen seiner Lebensqualität aus diesem traumatischen Ereignis bis zum Lebensende; die in diesem Beitrag kurz skizierte gerichtliche Bewertung dieses Ereignisses hat zu einer Verbesserung seiner psychologischen Situation mit Sicherheit nicht beigetragen können.
Imho mal wieder ein Schlag ins Gesicht :polizei4: :polizei4:

"eine solche verwaltungsprozessrechtliche Bewertung sei einem Polizeibeamten insofern abzuverlangen und zuzumuten."

Also Fachanwalt ....nicht Copzone :!: :!:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 16. Aug 2014, 09:48

Dieser Rat wird dem TE in dieser Sache immer wieder gegeben...
:lah:

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Re: Hinweise bei vorzeitiger Pensionierung /Dienstunfall HIL

Beitragvon Old Bill » Mo 18. Aug 2014, 05:24

Schnorchler hat geschrieben:
Old Bill hat geschrieben:Diese Regelung gilt nur bei einem qualifizierten Dienstunfall. Ist dein DU als " normaler" DU eingestuft, dann berechnet sich das Ruhegehalt nach deiner aktuellen Stufe
Bei anerkannten DU hat man grundsätzlich Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt im möglichen Endamt bei vorzeitiger Zurruhesetzung desselben.!
Wenn du es so genau weißt, warum schreibst du oben noch
Schnorchler hat geschrieben:Außerdem glaube ich bei anerk. DU gibt es Ruhegehalt im Endamt das man bis zur regulären Altergrenze hätte erreicht werden können!
?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.


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